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siehe auch: für die historische Wahrheit, Freiherr von Heerda an Landrat Diel
sowie "Kunstausstellung" im Hambacher Schloss, Erblast "D"
Auszug:
Neuer Gesetzentwurf zur Beschneidung: Erst ab 14 Jahre
Berlin (RP). Ein
Gesetzentwurf von 63 Oppositionspolitikern zur Beschneidung sorgt für
Aufregung. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei fordern, dass
Jungen, die nach jüdischem oder muslimischem Ritus beschnitten werden,
mindestens 14 Jahre alt und mit dem Eingriff einverstanden sein müssen.
"Das Recht auf körperliche Unversehrtheit muss Vorrang haben vor dem
Recht auf Erziehung", sagte SPD-Fraktionsvize Dagmar Ziegler. Der
Gesundheitsexperte der Grünen, Harald Terpe, der auch Arzt ist, betonte,
ärztliche Eingriffe dürften nur mit einer medizinischen Indikation
vorgenommen werden. Nur mit der Religion sei dies nicht zu begründen.
Eine
gesetzliche Regelung ist nach dem Urteil des Kölner Landgerichts
notwendig geworden, das die Beschneidung eines Jungen als Straftat
eingestuft hatte. Die Regierung legte einen Gesetzentwurf vor, der den
Religionsgemeinschaften weitgehend die Freiheit gibt, die Beschneidung
weiter zu vollziehen. Dieser Entwurf wird auch von einer Reihe von
Oppositionspolitikern gestützt.
Der Vorsitzende des
Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, bezeichnete den abweichenden
Gesetzentwurf mit der Altersgrenze von 14 Jahren als "auf gar keinen
Fall akzeptabel". Er sagte: "Die Abgeordneten, die diesen Entwurf
tragen, agieren aus unserer Sicht kaltherzig und haben absolut gar
nichts begriffen." Wenn sich ihre Vorstellungen durchsetzten, wäre
jüdisches Leben in Deutschland tatsächlich nicht mehr möglich. Graumann
zeigte sich zugleich zuversichtlich, dass die Haltung "weder Konsens
noch Mehrheit im Deutschen Bundestag finden" werde.
Die
Gesetzentwürfe werden am Donnerstag in den Bundestag eingebracht.
Abgestimmt werden soll noch Ende November. Der Bundesrat wird am 14.
November entscheiden, so dass das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten
kann.
Quelle: RP
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