Montag, 26. November 2012

Der Personalausweis und die Namensschreibung - Sommers Sonntag 18

1 Kommentar:

  1. Diese Ausführungen sind - wie immer - hoch interessant!
    Allerdings muß die Frage gestellt werden, welche Relevanz das 'Black's Law Dictionary', ein Nachschlagewerk für U$-amerikanisches Recht, für uns hier in Europa hat, vor allem für die Deutschen im Gebiet des Deutschen Reiches in seinen völkerrechtlichen Grenzen.
    Soweit ich das überblicken kann, gibt es keinerlei rechtliche Vereinbarung über die Übernahme U$-amerikanischen Rechtes für das Deutsche Volk und Reich.
    Gerade vor dem Hintergrunde, daß es Rufnamen als Sippennamen gibt, erscheint es sinnvoll, den Sippennamen durch Großschreiben DEUTLICH vom Rufnamen unterscheiden zu können.
    Verwechslung ausgeschlossen!


    WELFING

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