Mittwoch, 20. Juli 2011

Dr. Matthes Haug zur Staatsfrage - Verfassungsfrage

  nachfolgendes schrieb Dr. Matthes Haug
www.deutsches-reich-heute.de
  unter diesen Post
http://hintergruende2012.blogspot.com/2011/07/dr-matthes-haug-deutsches-reich-heute.html 
    
   meine Meinung: wir müssen noch weiter zurückgehen, Frage an Dr. Haug: wie denken Sie über diesen Text
 die Templer und das Lichtreich , immerhin hat Dr. rer. pol. J. B. Koeppl einen Kommentar dazu abgegeben und wie ich sah hat RMdI Zimmermann scheinbar Kontakt zu seinem Bruder H. Koeppl www.fm-tv.net
zumindest war H. Koeppl im Verteiler von RMdI Zimmermann

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Kommentar Zitat: "Wer ein Deutsches Reich auf der Grundlage einer ungültigen WRV gründen will und damit das Versailler Diktat anerkennt ist ein Hochverräter des Deutschen Volkes !!!"


Wir bezichtigen uns all zu oft des Hochverrats. Jeder hat seine Meinung. Das ist legitim. Völkerechtich muß gesehen werden, daß Deutschland nach dem 1. Weltkrieg lediglich ein unabhängiger Staat war vor der Völkergemeischaft.
Es gibt verschiedene Unterteilungen der Eigenständigkeit bzw. des Statuses eines Staates innerhalb der Völkergemeinschaft:

1.) Souveräner Staat: Dieser Staat hat volle eigene Entscheidungsbefuginsse über seine inneren und äußeren Angelegenhteiten und insbesonder über seine Währung (Staatsform des deutschen Reichs 1871).
2.) Unabhängiger Staat: Dies betrifft die Staatsform des Deutschen Reichs nach dem 1. Weltkrieg. Man ist frei, über innere Angelegenheiten zu entscheiden. Bezüglich der eigenen Währungshoheit ist man eingeschränkt. Es gelten weitere Einschränkungen des Vökerrechts.
3.) Mandatsstaat: Die entspricht der "Staatsform" der BRd. Man ist quasi Stadthalter der Sieger.
4.)Kolonial"staat: Man ist seiner Rechte völlig enthoben, hat kein eigen Staatswesen, sondern ist völlig abhängig von der Siegermacht.

Was bedeutet dies nun für Deutschland? Wir sind im Mandatsstatus und müssen alles völkerrechtlich "rückabwickeln". Das heißt vom Mandatsstaat zurück zum unabhängigen Staat um dann zum souveränen Staat zu werden, der seinen Ursprung natürlich eindeutig 1871 hat.

Viele Unwissende werfen dann gleich mit Begriffen wie Hochverräter etc. aus Unkenntnis dieser völkerrechitlichen Zusammenhänge wild um sich und tragen damit nichts Sachliches zur tatsächlichen Problematik bei. Wir kommen nicht drumrum als zuerst die WMV einmal anzuerkennen um dann die "Versailler Verträge" in Zweifel ziehen können, damit wir uns letztendlich auf unser Ursprungsrecht von 1871 beziehen können.

Unsinnige Polemik muß jetzt aufgehört haben, damit wir weiterkommen können. Jeder muß dazu bereit sein, über seinen eigenen Horizont hinauszuschauen.

MfG,

Dr. M. Haug

3 Kommentare:

  1. ich schließe mich der Meinung von Stefan Weinmann an: wir müssen noch weiter zurückgehen: einige weiterführende Gedanken: Märzrevolution 1848: Die Hauptforderungen waren: Freiheit, Bürgerrechte, nationale
    Einheit, eine Neuordnung Europas auf der Grundlage gleichberechtigter Völker, Volkssouveränität und religiöse Toleranz. Sie erzwang von Berlin bis Wien die
    Berufung liberaler Regierungen in den Einzelstaaten (Märzkabinette) und die Durchführung von Wahlen zu einer verfassungsgebenden Nationalversammlung.

    Bürgerkrieg zwischen dem norddeutschen und dem süddeutschen Bunde endete 1866 mit der Einführung des Ewigen Bundes; der Begriff „Ewig“ spricht von
    Unkündbarkeit !
    Wie soll dann ein Diktat wie das Versailler Friedens-Diktat diesen Ewigen Bund völkerrechtlich korrekt / wirksam beenden können ?
    Woodrow Wilson soll diesen nicht unterschrieben haben
    - die Grundvoraussetzung dieses „Friedensvertrages“ wurde nie erfüllt
    - so war dieser ebenso wie das sog. Potsdamer Abkommen auch nur ein Waffenstillstandsvertrag
    - mit dem Versailler D. / Waffenstillstandsabkommen wurde zwangsweise die
    Demokratie und die Weimarer Reichs-Verfassung eingeführt - durch die HLKO nicht gedeckt !
    - im Gegensatz zur 1849 Verfassung war diese auch kein Ausfluß der Souveränität
    des deutschen Volkes und daher völkerrechtlich niemals eine Verfassung
    - aber ohne Verfassung keine legalen Gesetze !!
    Wie sollen also unberechtigte Fremdstaaten in einen Ewigen Bund souveräner
    Staaten eingreifen (können)? - solch ein unberechtigter Fremdstaat ist auch das
    W-DR, denn es ist ein Konstrukt der Alliierten Feindmächte

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  2. Werter Kollege Haug, Ihre These erscheint mir vom Grunde her nicht allzu abwegig zu sein, jedoch bedarf es noch einiger grundlegender Evolutionen und Renovationen.

    @ fischi - wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.

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  3. Allzuoft beobachte ich den Kniefall vor Dummheit, Nicht-Wissen und Halbwahrheiten. Wer wirklich ernsthaft mitreden will, kann ja gern die Vorträge unter http://www.tingg.eu/news.htm ergänzen.
    Wir fühlen uns gebunden an den GEIST des TING.
    http://rsv.daten-web.de/TING/geistdesting3.jpg

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