Freitag, 29. Juli 2011

Peter Frühwald: "Amtsgericht" Stuttgart erkennt staatl. Selbsverwaltung an

Sent: Friday, July 29, 2011 6:35 PM
To: undisclosed-recipients:
Subject: Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt erkennt Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh an
An die interessierten Internetportale,

es wird doch langsam. Bitte veröffentlichen und weiterverbreiten.

Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt erkennt Staatliche Selbstverwaltung Edith Reckzeh nach UN-Res 56/83 Artikel 9 an.

http://staseve.wordpress.com/2011/07/29/amtsgericht-stuttgart-bad-cannstatt-erkennt-staatliche-selbstverwaltung-edith-reckzeh-an/

Viele Grüße
Peter

6 Kommentare:

  1. Kann mir mal einer erklären, wo im Schreiben des Amtsgerichtes der Passus mit der Anerkennung steht?
    Ich kann da leider nichts sehen! Habt ihr das falsche Dokument eingestellt?

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  2. so steht es in der Anschrift:

    Staatliche Selbstverwaltung Edith und
    Matthias Reckzeh
    Erzgebirgeweg 29
    70736 Fellbach

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  3. Häh???

    Ich lach mich kaputt! Das Gericht hat - damit das Antwortschreiben als Schreiben und mit seinem Inhalt auch rechtliche Gültigkeit hat (sonst könnte jeder kommen und sagen "Moment, ihr schreibt DAS ja an ganz wen anderen als den, der die Abwehrklage gestellt hatte!") - ganz einfach die Ansenderanschrift auch als Empfängeranschrift für seine Antwort genommen!
    Da spielt es keine Rolle, ob es eine "Selbstverwaltung XY", "Firma YZ", "Winzer Weinmann" oder "Briefmarkensammelverein Koggenhof" ist: das ist KEINE Anerkennung von irgendetwas, sondern eine Regel des Schriftverkehrs im Zusammenhang mit rechtlich wirksamen Dokumenten!

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  4. naja ich schreib die "Staatsanwaltschaft" Bad Kreuznach nicht mit "Staatsanwaltschaft" an, wenn denn wie hier in Anführungszeichen

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  5. Stefan, bist du sicher, daß du da nicht etwas verwechselst? Wenn DU die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach anschreibst und als Absender
    "Staatsanwaltschaft"
    Stefan Weinmann
    in Anführungszeichen angibts, werden die dir ganz sicher nicht unter der Adresse antworten, sondern die Bullerei vorbeischicken.
    Ganz einfach:
    Schribst du als "Stefan Weinmann" an die, antworten die an "Stefan Weinmann", schreibst du als "Weingut Stefan Weinmann", antworten die an "Weingut Stefan Weinmann". Das bedeutet NICHT, dass die dein Weingut damit anerkennen! Hosch verstonn?
    Guggi

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