Sonntag, 3. Juli 2011

Brigitte Grams: Beschwerde gegen Deutschland zur Prüfung angenommen ist.

  nachfolgendes erhalten vom www.s-v-d.de

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Nach mittlerweile eingeholter Freigabe den Mitlesern der SVD-Infoline gerne zur Kenntnisnahme!
 
 
 
 

-------Originalmeldung-------
 
Von: SVD
Datum: 29.06.2011 17:47:41
Betreff: .Re (uAwg): EGMR angenommen
 
 
Das freut mich sehr für Sie, Frau Grams, immerhin doch ein Hoffnungsschimmer, daß Ihre ganze Mühe nicht umsonst war. Denn es hätte ja ebensogut auch nicht angenommen werden können aufgrund eines (behaupteten) Formmangels o.ä. Dinge.
 
Darf ich andere Leser daran teilhaben lassen oder wäre es Ihnen in dem Fall zu indiskret?
 
Ich warte dazu Ihre gelegentliche Rückantwort ab.
 
Schöne Grüße
L.B. Werner
 
 
 

----- Original Message -----
Sent: Tuesday, June 28, 2011 9:56 PM
Subject: EGMR angenommen

An einige Freunde
 
Heute erhielt ich, ...  innerhalb 10 Tagen, vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Nachricht, dass unsere Beschwerde Grams gegen Deutschland zur Prüfung angenommen ist.
Nach meinem Verständnis bedeutet das erst einmal lediglich, dass unsererseits alle Formvorschriften und Formalien eingehalten wurden. Nun, zumindest das. Es ist meine erste Beschwerde EGMR.
 
Tenor der Beschwerde ist: Mit den unseren früheren Gewerberaumvermieter total begünstigenden LG- und OLG-Urteilen wurden wir wirtschaftlich ausgeraubt. Auf diese krassen Rechtsmißbräuche der Düsseldorfer Gerichte bewilligte uns der BGH, in Folge BverfG, begründungslos keine PKH, um einen Rückverweis an das OLG Dd. oder eine Direktentscheidung durch den BGH zu erreichen.
 
 
Die Rechtsverletzungen,sind:
EMRK

Artikel   6   -   Recht auf ein faires Verfahren

Artikel 13   -   Recht auf wirksame Beschwerde
Artikel 14   -  Verbot der Benachteiligung

Artikel 17   -  Verbot des Missbrauchs des Rechts

Artikel   3   -  Verbot der Folter – Es ist physische und psychische Folter, wenn seit Beginn

                        der Verfahren im April 1995 Recht zu Lasten der Bf., bei bester Beweislage,
                        nicht beachtet wird.
                        Es beraubt die Bf. physisch jeglicher Zeit für ein persönliches Leben, wenn
                        immer wieder gegen Unrechtsprechung vorgegangen werden muss und psy-
                        chisch ist es ebenfalls Folter, immer wieder schlechte Nachrichten zu erhalten.
                       
Grundgesetz
Artikel 14 (1) Eigentumsgarantie,
Artikel 19 (4) 1 Rechtsgewähr
Artikel 20 (3) Rechts- und Gesetzesbindung
Artikel 97 (1) unabhängige Richter und deren Unterworfenheit unter die Gesetze
Artikel 103 (1) Rechtliches Gehör
AEMR

Artikel   8   - Rechtsgewähr 

Artikel 10  -  Rechtliches Gehör   

Artikel 17(1)(2) - Eigentumsgarantie, niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt       
                              werden
 
Z. B. unter Hunderten von Rechtsbeugungen in Düsseldorf:
1. Der Bezugsbeginn der Gewerberäume musste 1993 für Neumöbellieferungen im Wert
von 500.000 DM zwei Werktage vorher abgesagt werden, weil es in die Räume herein regnete. Abzusehen war ein Schaden von 140.000 DM. Der Vermieter handelte auf 70.000 herunter und sagte, wenn die Bauunternehmung erstatte, zahle er an uns. Das wiederholte er vor unseren Mitarbeitern mehrfach. - Unsere Mitarbeiter wurden nicht vernommen, Luft für LG und OLG.
2003, 10 Jahre später, erhielt ich von der Bauunternehmung Beweisurkunden, dass diese 70.000 DM an den Vermieter für unsere Schäden zahlte. Der Vermieter steckte den Betrag in die eigene Tasche. - Das OLG ignorierte das. Wurde einfach nicht beachtet, bzw. eine mietvertragliche Vereinbarung so gedreht und gewendet, dass jeder normale Mensch sich an die Stirn greift,   ... es sei kein Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung vereinbart gewesen.
2. Nebenkosten - Der Vermieter überforderte nachgewiesen 100.400 DM, ja: einhunderttausendvierhundert DM Nebenkosten in irren Betrugsmanövern in 7,25 Jahren. Wir stellten den Betrug fest und behielten 104.600 DM vorerst im Laufe der Jahre ein. Damit behielten wir 4.200 DM (irrtümlich) zuviel ein. Der Vermieter klagte die gesamte Summe von 104.600 DM zurück. Das OLG sprach sie ihm zu mit der Begründung: Nebenkosten sind nicht Streitgegenstand. Der Vermieter klage nur die Kalt-/Netto-Miete ein.
Wir belegten mit Kontoauszügen, dass wir - begründet - Abzüge an den Nebenkosten vornahmen. - Dem Vermieter wurden 100.400 DM betrogene, von uns nicht verbrauchte Nebenkosten, zugesprochen.
 
Es ging um das Obsiegen des Vermieters um jeden Preis ... der Vermieter hatte die RICHTIGEN Beziehungen.
 
Ich grüße Sie
Brigitte Grams
 
 
 
 
 
 

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