siehe auch: versuch-der-einigung-mit-prof.-schachtschneider
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17:58 (vor 12 Minuten)
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Durch welchen völkerrechtsgültigen Akt ist bitte wann, wo und durch wen verbindlich entschieden worden, daß „Deutschland“ (?) nur mit der WV von 1919 Friedensverträge bei den Siegermächten (welchen) unterzeichnen darf?
Da es einen Staat namens „Deutschland“ nicht gibt und auch nie gegeben hat, ist ein
imaginärer Staat namens „Deutschland“ auch nicht autorisiert, mit
befreiender Wirkung für das DEUTSCHE REICH einen Friedensvertrag zu
unterzeichnen und kann daher auch nicht in den Grenzen vom 31.12.1937
wiederhergestellt werden. Durch welchen Akt, wann, wo und durch wen ist die „Wiederherstellung“ garantiert bzw. entschieden worden?
Zum wiederholten Male, der Nationalstaat des Deutschen Volkes heißt seit dem 18. Jan. 1871 DEUTSCHES REICH! Dieser Name ist durch keinen völkerrechtsgültigen Akt bisher geändert worden! Sollte jemand anderer Meinung sein, bitte ich um einen werthaltigen Gegenbeweis.
Die
so genannte "Urkunde 146" ist nach meiner unmaßgeblichen Auffassung
daher Quatsch und offensichtlich von rechtsunkundigen und
dilettantischen „Klapskallis“ ohne jeglichen Realitätsbezug zusammen gepfriemelt worden. Dieser „Wisch“ könnte aber durchaus als „Eintrittskarte“ in eine geschlossenen Anstalt geeignet sein.
„Rex“ Weide
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 7 Nov 2012 15:23:32 +0100
Von: "Erika Thurner \(ET\)" <ET@helpside.de>
An: ET@helpside.de
Betreff: Urkunde 146 und ungueltige Verrats-Verfassung 1919 ?????????????
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