Sonntag, 3. Juli 2011

Omnec Onec von der Venus

2 Kommentare:

  1. siehe auch insb. Video 2 auf
    http://www.stefan-weinmann.de/politik_mediathek.htm

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  2. Ist ja unfassbar, hab ich da Odin verstanden, sie kam mit dem Odin Raumschiff ?
    Und wir müssen uns mit Beleidigungen und Verleumdungen Zerstörungen beschäftigen.....
    DAS RUDOLF GUTACHTEN
    Das Buch als PDF-Datei (16 MB)

    Diplom-Chemiker Germar Rudolf

    Gutachten über chemische und technische Aspekte
    der „Gaskammern“ von
    Auschwitz

    Gewidmet all jenen zigtausenden Deutschen, die heute wieder in ihrer Heimat politisch verfolgt werden.

    Am 20. und 21. April 1988 stand Leuchter dann im Gerichtssaal in Toronto als Sachverständiger im Zeugenstand. Er berichtete über seine Untersuchung und entwickelte seine Schlußfolgerung. Im Gerichtssaal von Toronto herrschte eine gespannte Atmosphäre. Leuchters Schlußfolgerung war eindeutig und sensationell zugleich: Weder in Auschwitz noch in Birkenau noch in Majdanek hätten jemals Vergasungen zur Menschentötung stattgefunden: »Es ist die beste Ingenieursmeinung des Autors, daß die angeblichen Gaskammern der untersuchten Anlagen weder damals als Gaskammern benutzt oder für eine solche Verwendung ernsthaft hätten in Erwägung gezogen werden können, noch heute dafür benutzt werden könnten.«

    Leuchters Ergebnisse erschütterten das Fundament der Holocaust-Geschichte – die Geschichte von den „Nazi-Gaskammern“. Angesichts der vielen zigtausend weltweit verbreiteten Exemplare des Leuchter Reports in allen Hauptsprachen der Welt sowie der vielen von Leuchter gehaltenen Reden war die Wirkung dieses Werkes dieses einen Mannes enorm.


    3. In den angeblichen „Gaskammern“ sind ähnlich unsignifikante Cyanidrückstände zu finden wie in jedem beliebigem Gebäude.


    Schlußfolgerung zu A:

    Aus chemisch-physikalischen Gründen können die bezeugten Massenvergasungen mit Blausäure in den angeblichen „Gaskammern“ in Auschwitz nicht stattgefunden haben.


    B. Zur Bautechnik

    Die Untersuchung der praktisch-technischen Vorgänge bei den bezeugten Massenvergasungen in den bezeichneten Räumen und deren chemischphysikalische


    Analyse ergab:

    1. Die umfangreichen Dokumente zum Lager Auschwitz enthalten nicht nur keine Hinweise über dort vorhandene Exekutionsgaskammern, sie widerlegen vielmehr derartige Vermutungen. 2. Die angeblichen Hauptvergasungsräume von Auschwitz, die Leichenhalle des Krematoriums im Stammlager und die Leichenkeller 1 („Gaskammern“) der Krematorien II und III, hatten keine Vorrichtung zur Einführung des Giftgaspräparates. Die heute sichtbaren Löcher in den Decken wurden nach dem Kriege durchgebrochen.

    3. Die Freisetzung tödlicher Blausäure-Mengen aus dem Trägermaterial dauert ein Vielfaches der bezeugten Zeit; sie zieht sich vielmehr über Stunden hin.

    4. Die notwendige Lüftung der angeblichen „Gaskammern“ der Krema II und III würde viele Stunden gedauert haben, im Widerspruch zu allen Zeugenaussagen.

    5. Eine wirksame Ventilation der angeblichen „Gaskammern“ der Krematorien IV und V sowie der Bunker I und II war nicht möglich. Die Leichen hätten von den Sonderkommandos nicht ohne Schutzanzug und ohne Verwendung von Gasmasken mit Spezialfiltern aus den Räumen geholt und weggeschafft werden können.

    Schlußfolgerung zu B:

    Die von den gerichtlich vernommenen Zeugen bekundeten, im zitierten

    Urteil festgestellten und in wissenschaftlichen und literarischen Veröffentlichungen beschriebenen Vorgänge der Massenvergasungen, in welchen Gebäuden in Auschwitz auch immer, sind mit der Dokumentenlage, den technischen Sachzwängen und naturwissenschaftlichen Gesetzen unvereinbar. Dipl.-Chem. Germar Rudolf, im Exil, den 5.10.2000.




    Grundlagen zur Zeitgeschichte Ein Handbuch über strittige Fragen des 20. Jahrhundertsherausgegeben von Ernst Gauss

    Dr. Wilhelm Stäglich: Der Auschwitz-Mythos Legende oder Wirklichkeit?
    Eine kritische Bestandsaufnahme

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