Sehr geehrte Damen und Herren, wie viele von Ihnen bereits wissen, verhält sich die Justiz in Bautzen (Sachsen) so, als hätten wir keine Gesetze. Sie legitimiert illegale Zwangsimpfungen an einem Kind, und versucht diejenigen, die auf dieses illegale Verhalten aufmerksam machen, mit Gerichtsverfahren ruhigzustellen. Nachdem sich die Beteiligten in Bautzen so benehmen, als wenn sie unsere Staatsordnung beseitigen wollen, wiesen wir darauf hin, dass damit nach Artikel 20, Absatz 4 unseres Grundgesetzes (GG) gegen die Beteiligten Widerstand legitimiert ist. Mit Hilfe eines Verhaltens, das unsere Aussage bestätigt, versucht die Justiz so zu tun, als sei unsere Aussage völlig abwegig, und versucht nun, einen von uns für 3 Monate ohne Bewährung ins Gefängnis zu bringen, mit der Begründung, dass er ja so gefährlich wäre, wenn er auf das Widerstandsrecht im GG hinweist. In diesem Fall hat die Justiz in Bautzen endgültig bewiesen, dass sie sich nicht an Gesetze halten will. Das neueste und eindeutigste Fehlverhalten hat sich nun die Vizepräsidentin des Landgerichts Bautzen, Carmen Becker, geleistet. Hier der neueste Sachverhalt in Kürze mit anschließender Bitte an Sie:
Am Amtsgericht Bautzen wurde Karl Krafeld am 09. März 2011 von Richter Dr. Dirk Hertle zu 3 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Die Verhandlung war öffentlich, es war Publikum anwesend, u.a. Stefan Lanka und ich. Während der Verhandlung sagte Richter Hertle aus, dass er selber in Bezug auf genau dieses Verfahren auch Strafanzeige erstattet hat, weil er sich selbst als geschädigt durch Karl Krafeld sah. Ist ein Richter durch eine vermeintliche Straftat selbst persönlich geschädigt, dann sagt der Gesetzgeber in § 22, Absatz 1, Satz 1 StPO (Strafprozessordnung), dass diesem Richter dann verboten ist, die Verhandlung zu führen. Das ist sehr logisch, weil ein Richter, wenn er sich persönlich geschädigt fühlt, wohl kaum noch unbefangen sein kann, und es würde jedem Rechtstaat entgegenstehen, wenn "Kläger" und Richter dieselbe Person ist. Trotz, dass Richter Hertle die Verhandlung nicht hätte führen dürfen, zog er sie als Richter durch und fällte das illegale Urteil: 3 Monate Gefängnis ohne Bewährung gegen Karl Krafeld. Daraufhin habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Amtsgericht Bautzen gegen Richter Hertle geschrieben. Geantwortet hat die Vizepräsidentin Carmen Becker vom Landgericht Bautzen. Sie wimmelte die Aufsichtsbeschwerde mit den beiden Behauptungen ab, dass Leute aus dem Publikum keine Beschwerden schreiben könnten und dass man sowieso nichts tun könne, weil die Verhandlungsführung der richterlichen Unabhängigkeit unterliege. Es ist wohl kaum so, dass die Führung einer Verhandlung der Unabhängigkeit eines Richters unterliegt, der als Richter von der Verhandlung per Gesetz ausgeschlossen wurde. Jeder Akt, den Richter Hertle in dieser Verhandlung vollzog, war illegal. Und die Vizepräsidentin vom Landgericht, an dem die Berufungsverhandlung stattfinden soll, meint einfach, dass das der richterlichen Unabhängigkeit unterliege und man dagegen nichts tun könne. Darüber hinaus ist es ein Grundrecht aller Bürger, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden (Artikel 17 GG). Die Vizepräsidentin erkennt uns als Öffentlichkeit also ein Grundrecht ab. Hier kann man eigentlich nur erneut auf das Widerstandsrecht hinweisen, das gegen diejenigen greift, die unsere staatliche Grundordnung beseitigen wollen, so wie die Bautzener Justiz es nachweislich tut. Daraufhin schrieb ich der Carmen Becker erneut, um mir von ihr die Bestätigung zu holen, dass die Bautzener Justiz also meint, wenn ein Richter Gesetze beugt und bricht, könne keine Dienstaufsicht etwas dagegen tun, weil der Richter in Bautzen offensichtlich unabhängig vom Gesetz ist, und die Öffentlichkeit darf sich darüber nicht beschweren. Carmen Becker schrieb nur zurück, das meine "Auslegung abwegig" sei, und verwies nur wieder auf ihre vorherigen Aussagen, auf die ich mich bezogen hatte. Damit bestätigte sie also meine Aussage, während sie sie gleichzeitig unbegründet als abwegig bezeichnete. Auf meine Frage, ob ich ihre Aussage verbreiten darf, antwortete sie nicht. Ich habe die Schreiben zum Nachvollziehen für Sie als PDF-Dateien hochgeladen.
Nun die Bitte an Sie: Dienstaufsichtsbeschwerden werden im Normalfall nur abgewimmelt. Also muss dafür gesorgt werden, dass es zur Abwechslung für die Leute in Bautzen kein Normalfall ist. Eines bewirkt eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf jeden Fall: Sie steht in der Akte der betreffenden Person und erschwert oder verhindert sogar weitere Beförderungen. Sie werden zwar gegenüber dem Bürger in Schutz genommen aber intern hinterlässt es dennoch seine Wirkung. Und deshalb soll die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Carmen Becker ein besonderer Brocken werden, wofür wir Ihre Hilfe brauchen. Dazu habe ich mir folgendes überlegt. Ich habe unter DIESEM LINK ein Formular eingerichtet, über das Sie als Staatsbürger zum Verhalten der Bautzener Justiz einen Kommentar abgeben können. Den Kommentar können Sie mit Ihrem Namen unterschreiben, oder aber auch anonym abgeben. Anonymität ist in diesem Fall dadurch begründbar, dass man bei einer ungesetzlich handelnden Justiz nicht weiß, wie sie reagieren wird. Der Dienstaufsichtsbeschwerde möchte ich alle eingegangenen Kommentare anhängen. Je mehr es sind, umso besser. Der einzige Punkt, wo diese Leute in der Justiz noch eine Restangst haben und sich nicht 100%ig sicher fühlen, ist, wenn ihr Fehlverhalten von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Karl Krafeld wollen sie mit der Begründung ins Gefängnis stecken, dass ja irgendein Bürger seinen Aussagen folgen und gegen Leute aus dem Bautzener Gericht Widerstand leisten könnte. Vor der Öffentlichkeit haben sie also noch Angst. Intern schützen sie sich gegenseitig, aber die externe Öffentlichkeit haben sie nicht unter Kontrolle. Deshalb versuchen sie Karl Krafeld mundtot zu machen und im Gefängnis zu brechen. Wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit möglichst vielen, individuellen Kommentaren aus der breiten Bevölkerung eingeht, können wir denen zeigen, dass wir keine Diktatur haben, und eine unbestimmt große Öffentlichkeit dieses Verfahren genau beobachtet. Richter Hertle hat das Gesetz gebrochen, und eine Verhandlung geführt, die er nicht hätte führen dürfen, und somit ein Urteil gefällt, dass er nicht hätte fällen dürfen. Das Verfahren, sowie das Urteil können also nicht rechtskräftig sein. Dennoch tun seine Vorgesetzten so, als sei das alles rechtstaatlich, was da passiert. So etwas dürfen wir auf keinen Fall dulden, weil wenn man die Justiz so ein Verhalten durchgehen lässt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der nächste auf völlig illegale Weise verurteilt wird. Und wer weiß, ob nicht Sie dieser nächste sind oder Stefan Lanka oder ich!? Geben Sie bitte HIER einen Kommentar an die Bautzner Justiz ab. Ihr Christoph Hubert Hannemann |
per mail erhalten:
AntwortenLöschenFrom: Ralf Glücks
Sent: Tuesday, July 05, 2011 9:03 AM
To: Stefan G. Weinmann
Subject: Re: klein-klein braucht Ihre Mithilfe / klein-klein und der Rechtsstaat
Wenn die sich gegen die Sache gestellt haben Stefan, wieso wollen die
dann auf einmal nun unsere Hilfe haben? Das kommt mir alles ziemlich
spanisch vor.
Gruß Ralf