Hallo Herr Dr. Ing. Reinhard,
für welchen Staat arbeitet denn die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ?
Ich habe der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nahe gelegt sich nicht mehr als Staatsanwaltschaft auszugeben, so lange diese Frage von Ihnen - der Staatsanwaltschaft - nicht beantwortet wurde...
aus meinem Verteiler habe ich Sie gelöscht....
Gruß ! Stefan W.
From: Susanne Verena Kuni
Sent: Thursday, July 07, 2011 11:11 AM
Subject: Re: "Schlichtungsversuch" zwischen Stefan und Herrn Reinhardt
Sehr geehrter Herr Reinhardt,
das war ja auch mein Tenor, dass man unter allen Umständen den Wunsch berücksichtigen sollte. Ich verfahre in meinem Verteiler ebenso, dass wenn sich jemand abmeldet, weil es zuviele Infos sind, ich das umgehend ausführe. Das gebührt der gegenseitige Respekt.
In diesem Sinne werde ich gerne nochmal auf Herrn Weinmann einwirken.
Faktisch gesehen, gibt es in Deutschland kein einziges Gericht, was sich als solches nennen darf. Jedes Gericht, jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Vollzugsbeamte braucht vor Antritt seiner Laufbahn eine Zulassung nach SHAEF, damit er rechtsverbindlich handeln kann.
Ich habe dies schriftlich von Herrn USEUCOM General Stavridis, siehe Schreiben im Anhang.
Ich weiß von einer Staatsanwältin persönlich, dass diese in ihrer Ausbildung darüber in Kenntnis sind. Es gibt sehr viele mysteriöse Todesfälle in diesem Berufszweig, falls man die Seiten wechselt, bzw. am wirklichen Rechtsempfinden festhält.
Die BRD ist ausführendes Verwaltungsorgan der Alliierten und daher ist dies so in der Militärgesetzgebung festgelegt. Es gilt das Besatzungsrecht:
Das möchte ich Ihnen nicht als Häme, sondern als Fakt einfach noch zu bedenken geben.
Wenn Sie sich noch die Mühe machen, diesen Film zu betrachten, wissen Sie, warum wir alle zurecht so in AUFRUHR sind, es ist höchste Gefahr in Verzug:
http://www.youtube.com/watch?v=c-SJ20PC9SQ
Das Deutsche Volk befindet sich aufgrund der fehlenden Staatlichkeit der BRD im Widerstand und in Notwehr, da das Völkerrecht, die Menschenrechte und das Kriegsrecht gebrochen werden.
Wie ich aus Ihrer Antwort entnehme, hatten Sie wohl keine Zeit, die ganze Beweisführung in meinem Schreiben zu studieren.
Der Weg über ein "Gericht" ist also in diesem und jedem Fall generell der falsche Ansatz.
Wir sind in dieser pervertierten Ausnahmesituation und Versklavung durch die EU-Krake alle aufgefordert, das Maximum an Menschlichkeit, Solidarität, Aufrichtigkeit und Verantwortungsgefühl zu leben.
Mit freundlichem Gruß
Susanne Verena Kuni
Am 07.07.2011 00:56, schrieb Andreas Reinhardt:
das war ja auch mein Tenor, dass man unter allen Umständen den Wunsch berücksichtigen sollte. Ich verfahre in meinem Verteiler ebenso, dass wenn sich jemand abmeldet, weil es zuviele Infos sind, ich das umgehend ausführe. Das gebührt der gegenseitige Respekt.
In diesem Sinne werde ich gerne nochmal auf Herrn Weinmann einwirken.
Faktisch gesehen, gibt es in Deutschland kein einziges Gericht, was sich als solches nennen darf. Jedes Gericht, jeder Richter, jeder Staatsanwalt, jeder Vollzugsbeamte braucht vor Antritt seiner Laufbahn eine Zulassung nach SHAEF, damit er rechtsverbindlich handeln kann.
Ich habe dies schriftlich von Herrn USEUCOM General Stavridis, siehe Schreiben im Anhang.
Ich weiß von einer Staatsanwältin persönlich, dass diese in ihrer Ausbildung darüber in Kenntnis sind. Es gibt sehr viele mysteriöse Todesfälle in diesem Berufszweig, falls man die Seiten wechselt, bzw. am wirklichen Rechtsempfinden festhält.
Die BRD ist ausführendes Verwaltungsorgan der Alliierten und daher ist dies so in der Militärgesetzgebung festgelegt. Es gilt das Besatzungsrecht:
Besatzungsrecht gilt: Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD-Justizwesen (Art. 92 -104 Grundgesetz ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2). 1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 Grundgesetz ohne Geltungsbereich durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die "öffentlich-rechtlichen" Regelungen.
Das möchte ich Ihnen nicht als Häme, sondern als Fakt einfach noch zu bedenken geben.
Wenn Sie sich noch die Mühe machen, diesen Film zu betrachten, wissen Sie, warum wir alle zurecht so in AUFRUHR sind, es ist höchste Gefahr in Verzug:
http://www.youtube.com/watch?v=c-SJ20PC9SQ
Das Deutsche Volk befindet sich aufgrund der fehlenden Staatlichkeit der BRD im Widerstand und in Notwehr, da das Völkerrecht, die Menschenrechte und das Kriegsrecht gebrochen werden.
Wie ich aus Ihrer Antwort entnehme, hatten Sie wohl keine Zeit, die ganze Beweisführung in meinem Schreiben zu studieren.
Der Weg über ein "Gericht" ist also in diesem und jedem Fall generell der falsche Ansatz.
Wir sind in dieser pervertierten Ausnahmesituation und Versklavung durch die EU-Krake alle aufgefordert, das Maximum an Menschlichkeit, Solidarität, Aufrichtigkeit und Verantwortungsgefühl zu leben.
Mit freundlichem Gruß
Susanne Verena Kuni
Am 07.07.2011 00:56, schrieb Andreas Reinhardt:
Sehr geehrte Frau Kuni!
Mir ist nicht ganz klar, wieso Sie einen "Bekehrungsversuch" Ihrerseits hier als "Schlichtungsversuch" betiteln?
Wenn Ihnen wirklich daran gelegen ist, zu SCHLICHTEN, sollten Sie Herrn Weinmann bitte davon überzeugen, dass er meine E-Mail-Adresse gefälligst aus seinem Verteiler nehmen soll. Nicht mehr und nicht weniger.
Wenn Herr Weinmann auf meine Bitte hin nichts besseres zu tun hat, als in seinem Blog eine derartige "Androhung" als Antwort zu schreiben und diese zu guter Letzt auch noch über seinen großen Mailverteiler verschickt, braucht er sich nicht zu wundern, wenn ich gute Lust habe und die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach einschalte.
Da ich morgen meinen letzten Arbeitstag vor dem Urlaub habe, hat Herr Weinmann noch Gelegenheit, mich einerseits aus seinem Verteiler zu nehmen und andererseits diesen seltsamen "Artikel" oder "Aufruf" in seinem Blog zu löschen. Sollte das nicht im Laufe des morgigen Tages passieren, werde ich während meines Urlaubs in Deutschland persönlich bei der Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach vorstellig werden und entsprechende Anzeige erstatten.
Ich habe keine Ahnung davon, inwieweit Sie auf Herrn Weinmann Einfluss haben, aber versuchen Sie ihn im Sinne einer wirklichen Schlichtung davon zu überzeugen, dass sich ein im Ausland arbeitender Deutscher (Hauptwohnsitz!) durchaus der Mittel der Justiz zu bedienen weiß!
Mit freundlichen Grüßen,
Dr.-Ing. Andreas Reinhardt
2011/7/6 Susanne Verena Kuni <SusanneKuni@gmx.de>Sehr geehrter Herr Reinhardt,
wenn Sie können, sehen Sie diesen Brief von mir als einen spontanen
Vermittlungsversuch :-))
Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, um die Links auch wirklich zu prüfen.
Es wäre soo wichtig, dass wir vereint denken und handeln.
Nicht persönlich nehmen, es ist einfach gute Absicht meinerseits!
Herzlicher Gruß
Susanne Verena Kuni
alle schön und gut,Nur das das sagen jetzt die EU hat,und den Lisabon Vertrag als EU Verfassung angesehen wird und genau dort liegt das übel,weg mit der EU
AntwortenLöschendas Deutsche Reich ist der EU nie beigetreten.., melde Dich bei der BRD-Mafia ab, Vordruck gibts auf der Seite: Tina Wendt
AntwortenLöschen