Dienstag, 30. Oktober 2012

Rhein Zeitung - Fürfeld: Gutachten für die BI hält Windpark für unzulässig

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  siehe auch: volker-lorenz-fur-ein sinnvolles Energiekonzept / Nikola Tesla

Auszug:

Fürfeld: Gutachten für die BI hält Windpark für unzulässig

Fürfeld - Die Befürworter des Gewinnstrebens durch den Einsatz alternativer Energie bei Fürfeld haben Wind gesät und ernten Sturm durch den Protest der Projektgegner.
Jüngstes Kapitel im Streit um den Windpark ist die gutachterliche Stellungnahme eines Düsseldorfer Fachanwalts für Verwaltungsrecht, die sich mit Rechtsfragen rund um die geplante Fürfelder Anlage befasst. Auftraggeber ist die Bürgerinitiative Gegenwind mit ihrem Sprecher Dr. Stephan Schlitz. Der von der BI initiierte Bürgerentscheid zum Thema findet am 18. November statt.
Auf 18 Seiten kommt der Jurist Dr. Clemens Antweiler in seiner Bewertung insgesamt zu dem Schluss, dass der Windpark Fürfeld nicht zulässig sei. Ins Feld geführt wird dabei eine Fülle von formalen Argumenten. Unter anderem sieht Antweiler gewichtige Verstöße und Ungereimtheiten in planungsrechtlicher sowie gesellschaftsrechtlicher Hinsicht. So sei es nicht korrekt, dass vor dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit der G.A.I.A weder ein förmliches Vergabeverfahren noch ein Investorenauswahlverfahren stattgefunden habe. Die Beteiligung der Verbandsgemeinde und diverser Ortsgemeinden an der EGF Energiegesellschaft Fürfeld GmbH über die eigens gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts hält der juristische Gutachter für "in der vorgesehenen Form nicht zulässig". Der Grund: Die Anstalt habe keinerlei Einfluss auf die laufenden Geschäfte der EGF. Diese regele allein die EGF Verwaltungs-GmbH mit dem alleinigen Gesellschafter Pravetz. Dieser sei zu "In-sich-Geschäften" befugt. Insgesamt seien die gewählten Konstruktionen "im Hinblick auf die wirtschaftlichen Risiken nicht angemessen", glaubt der Gutachter mit BI-Auftrag.
Die Gründung der Anstalt sei "mit nicht überschaubaren Haftungsrisiken verbunden", weil deren Träger - also die Kommunen - "im Außenverhältnis unbeschränkt und ohne Rücksicht auf die Höhe der zu Gunsten der Anstalt geleisteten Einlage haften (Gewährträgerhaftung)". Böse könne dies enden, falls die EGF Energiegesellschaft Darlehen aufnehme, für die Bürgschaften von der Anstalt verlangt werden könnten, argumentiert Anwalt Antweiler.
Außerdem sieht der Jurist in seiner Bewertung schwerwiegende Planungsfehler wie Verstöße gegen den Landesentwicklungsplan IV, gegen Belange des Artenschutzes - die in der bisherigen Projektgeschichte immer wieder Streitpunkt waren -, oder das Ignorieren von Tabuzonen für Windenergienutzung. Der Gutachter fällt ein klares Urteil: "Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung sind nicht erfüllt."
Die BI will Bürgermeister und Ratsmitglieder mit den Kernaussagen des Gutachtens versorgen: "Hinterher soll keiner sagen können, er habe von nichts gewusst", sagt Stephan Schlitz kämpferisch.
Rainer Gräff

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