Mittwoch, 24. Oktober 2012

Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung

      erhalten von Volker Götze

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Hallo Freunde, schaut mal wie sie es so treiben, ist doch schon eine
lustige Gesellschaft, gelle. Mit freiheitlichen Grüßen Volker G.


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Von: IDR <idr.halle.leipzig@googlemail.com>
Datum: 24. Oktober 2012 13:14
Betreff: WG: Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der Veröffentlichung
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Der Deutsche Bundestag fordert uns auf, das bisher geheim gehaltene
Gutachten zur Abgeordnetenkorruption zu depublizieren

Von Markus Beckedahl | Veröffentlicht am:  17.10.2012 um 10:59h | 75 Antworten

Der Deutsche Bundestag bittet um die Rückgängigmachung der
Veröffentlichung einer der Öffentlichkeit aus urheberrechtlichen
Gründen nicht zugänglichen Sache.

Vor zwei Wochen haben wir hier über das Gutachten zur
Abgeordnetenkorruption berichtet, dass der wissenschaftliche Dienst
des Deutschen Bundestag vor vier Jahren erstellt hatte. Da das
Gutachten mit Verweis auf das Urheberrecht geheim gehalten und nicht
vom Bundestag veröffentlicht wird, haben wir es hier veröffentlicht,
um allen die Chance zu geben, sich aus der Originalquelle über das
Thema zu informieren.

Heute habe ich bei der Post ein Schreiben des Deutschen Bundestages
abgeholt, das per Einschreiben geschickt wurde. Darin steht u.a.:

“Ich bitte Sie daher, die fortwährende rechtswidrige Veröffentlichung
unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 17.10.2012 einzustellen und
die Veröffentlichung zukünftig zu unterlassen.”

Da Herr Prof. Dr. Schöler, Leiter der Abteilung W Wissenschaft und
Außenbeziehungen, offensichtlich hier ja mitliest, kann ich ihm auch
öffentlich (leider hat er keine E-Mailadresse auf dem
Bundestagsbriefpapier angegeben) antworten: Nein. Das Gutachten zur
Abgeordnetenkorruption bleibt öffentlich und auch hier verfügbar.

“Dem deutschen Volke” steht vorne auf dem Bundestagsgebäude, das Volk
bezahlt die Erstellung von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienste,
es gibt keinen Geheimhaltungsgrund für das Gutachten – sonst dürfte es
auch nicht nach IFG herausgegeben werden – und der Verweis auf das
Urheberrecht ist für ein im Auftrag durch Beamte oder Angestellte des
Bundestages in ihrer Arbeitszeit erstellten Gutachtens indiskutabel.

Die Diskussion der vergangenen Wochen hat noch einmal nachdrücklich
gezeigt, welche Wichtigkeit das Thema der (Un-)Bestechlichkeit für die
Öffentlichkeit hat. Das zeigte nicht nur die Diskussion um Peer
Steinbrück und seine Nebenredeneinkünfte. Was soll man von einem
Parlament halten, dessen wissenschaftlicher Dienst zwar dazu forscht,
aber diese Ergebnisse dann unter Verschluss und damit vom Bürger
fernhalten will?

Hinweise auf weitere Backups des Gutachtens im Netz nehmen wir gerne
in den Kommentaren entgegen.

https://netzpolitik.org/2012/der-deutsche-bundestag-fordert-uns-auf-das-bisher-geheim-gehaltene-gutachten-zur-abgeordnetenkorruption-zu-depublizieren/

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