Mittwoch, 5. September 2012

ESM BVerfG: Befangenheitsantrag - Karlsruhe und die Illuminaten

ESM BVerfG: Befangenheitsantrag

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06.09.2012
Beim ESM-Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht bahnt sich eine Sensation an: Eine Klägerin hat einen Befangenheitsantrag gegen die Karlsruher Verfassungsrichter eingereicht. Damit könnte der Entscheidungstermin am 12. September gefährdet sein.
Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird das Verfahren durch einen Befangenheitsantrag belastet. Wie die "Welt" am Donnerstag berichtet, richtet sich der Eilantrag der Privatklägerin Sarah Luzia Hasse-Reusing aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Professor Peter M. Huber. Begründet wird er mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein Mehr direkte Demokratie e.V. Just über dessen Klage soll am 12. September vom Zweiten Senat aber entschieden werden. Zudem soll die Klage des Vereins inhaltlich durch Äußerungen des Verfassungsrichters inspiriert worden sein.
Bereits im Juli war durch einen Beitrag der „Welt“ Hubers frühere Mitgliedschaft im Kuratorium des Vereins bekannt geworden. Brisant erschien die Verbindung zwischen dem Richter und dem Verein vor allem, weil der Verein dem Kuratorium eine herausgehobene Stellung zuschreibt. Die Mitglieder des Kuratoriums nähmen repräsentative Aufgaben wahr, heißt es in den Statuten. Das wiederum setzt eine hohe Identifikation mit den Zielen voraus. Erst am 12. Mai teilte Huber dem Verein schriftlich sein Ausscheiden aus dem Kuratorium mit. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits die Vereinskampagne zur Klage beim Verfassungsgericht.

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