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ESM BVerfG: Befangenheitsantrag | | Drucken | |
06.09.2012 |
Beim ESM-Prozess vor dem
Bundesverfassungsgericht bahnt sich eine Sensation an: Eine Klägerin hat
einen Befangenheitsantrag gegen die Karlsruher Verfassungsrichter
eingereicht. Damit könnte der Entscheidungstermin am 12. September
gefährdet sein.
Wenige Tage vor der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM) wird das Verfahren durch einen
Befangenheitsantrag belastet. Wie die "Welt" am Donnerstag berichtet,
richtet sich der Eilantrag der Privatklägerin Sarah Luzia Hasse-Reusing
aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren,
Professor Peter M. Huber. Begründet wird er mit Hubers früherer
Tätigkeit für den Verein Mehr direkte Demokratie e.V. Just über dessen
Klage soll am 12. September vom Zweiten Senat aber entschieden werden.
Zudem soll die Klage des Vereins inhaltlich durch Äußerungen des
Verfassungsrichters inspiriert worden sein.
Bereits im Juli war durch einen
Beitrag der „Welt“ Hubers frühere Mitgliedschaft im Kuratorium des
Vereins bekannt geworden. Brisant erschien die Verbindung zwischen dem
Richter und dem Verein vor allem, weil der Verein dem Kuratorium eine
herausgehobene Stellung zuschreibt. Die Mitglieder des Kuratoriums
nähmen repräsentative Aufgaben wahr, heißt es in den Statuten. Das
wiederum setzt eine hohe Identifikation mit den Zielen voraus. Erst am
12. Mai teilte Huber dem Verein schriftlich sein Ausscheiden aus dem
Kuratorium mit. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits die Vereinskampagne zur
Klage beim Verfassungsgericht.
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