Mittwoch, 3. November 2010

Gericht entscheidet für Germanische Neue Medizin

  erhalten von der "Herrensteinrunde", Auszug:
....Heute hat ein Gericht in Schleswig-Holstein in einem Prozeß wegen
Entzugs des Sorgerechts erstmals für die Germanische Neue Medizin® bzw. im Sinne der Eltern
entschieden.....

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Date: Tue, 02 Nov 2010 21:21:21 +0100
Subject: Es ist etwas unglaubliches in der Welt passiert!
From: "Nanodyn" <gruenwald@nanodyn.eu>
To: ".. schlett tomasz .." <schlettt@gmx.de>



DAS HAT ES NOCH NIE GEGEBEN UND DENNOCH IST ES!

Feiert alle mit, dieser Sieg der Eltern gegen die Mafia- ähnliche,
pharmabezahlte Regierungskriminalität der Sklavenhalter ist erneut
gescheitert an der Zivilcourage. Mit diesem Erfolg wird das Licht der
Erneuerung sich stärker denn je ausdehnen.  





GERICHTSENTSCHEIDUNG, BAD SEGEBERG AZ.: 13 BS 374/

GUTACHTEN üBER EWING SARKOM

[1]

21. 9. 2010

E n d l i c h ! E n d l i c h !

Gerichtsentscheidung, Bad Segeberg Az.: 13 bS 374/10

_Betrifft: Gutachten über Ewing Sarkom_

Heute hat ein Gericht in Schleswig-Holstein in einem Prozeß wegen
Entzugs des Sorgerechts erstmals
für die Germanische Neue Medizin® bzw. im Sinne der Eltern
entschieden. Es ging um ein
12jähriges Mädchen mit Ewing Sarkom, das von der Universitätsklinik
Hamburg-Eppendorf diagnostiziert
worden war.
Die Universitet Sandefjord hatte dazu ein Gutachten erstellt und
gefordert, daß das Mädchen nach
der Germanischen Neuen Medizin® in Ruhe gesund werden können dürfe.
Das würde in diesem Fall
noch 4 Wochen beanspruchen.
Unser Gutachten wurde gestern auf Bitten des Vaters wieder aus dem
Internet heraus genommen.
Der Druck auf die Familie scheint sehr stark zu sein.
Zwei Universitätskliniken (Hamburg und Kiel) hatten ultimativ
gefordert, daß der geschwollene
Oberschenkel unverzüglich, d. h. am 3. 9. 2010 inzidiert werden
müsse. Unmittelbar danach müsse
Chemo gegeben werden. Da das qualifi zierte Gutachten der
Universität Sandefjord nunmehr auf
dem Tisch lag und den Universitätskliniken Hamburg und Kiel bekannt
gemacht worden war, zogen
es die Universitätsvertreter vor, den Schwanz einzukneifen und gar
nicht erst zu erscheinen, obwohl
sie verpfl ichtet gewesen wären zu erscheinen, da diese Kliniken ja
den Entzug des Sorgerechts,
allerdings ohne substantielle Begründung, beantragt hatten.
So fand denn heute eine historische Farce von Prozeß statt insofern,
als die Gutachter von Hamburg
und Kiel durch Abwesenheit glänzten und sich erst gar nicht
getrauten, ein Gutachten abzugeben.
Denn ein solches „albernes Gutachten“ von Hamburg und Kiel hätte
Lachstürme ausgelöst. Gegen
das Gutachten der Universitet Sandefjord gab und gibt es kein
einziges wissenschaftliches Argument.

Der Richter entschied dann notgedrungen nach dem Antrag der
Universitet Sandefjord, daß dem
Kind 4 Wochen zur konservativen Ausheilung zugestanden werden
müssten. Allerdings sei es Teil
des Urteils, daß die Entscheidung nicht an die große Glocke gehängt
werden dürfe. Denn sonst
kann ja jeder mit dem Gutachten der Universitet Sandefjord kommen
und vor Gericht reklamieren.
Aber eine solche Klausel kann die Universitet Sandefjord nicht
akzeptieren denn es stehen 500
gleichgelagerte Fälle voller Hoffnung vor der Tür. Sie alle haben
ein Recht, mit dem Gutachten der
Universitet Sandefjord zu überleben.
Die Universitet Sandefjord hatte argumentiert, in 4, spätestens in 6
Wochen müsse der Oberschenkel
wieder ausgeheilt sein. Es war das erste Mal, daß die Dogmatiker der
Schulmedizin mit
ihren 5000 Hypothesen durch die Germanische Heilkunde eine geradezu
vernichtende Abfuhr hinnehmen
mussten.
Jetzt können alle Eltern mit ihren Kindern in ähnlich gelagerten
Fällen sich auf dieses Urteil berufen
(Az.: 13 bS 374/10). Die eselsdumme Schulmedizin mit ihren 5000
Hypothesen ist mit diesem Gutachten
ad absurdum geführt worden. Die tödliche Inzision war erst sooo
eilig! Nach dem Gutachten
hat es auf einmal gut 4 – 6 Wochen Zeit, denn seit wenigen Tagen
geht die Schwellung des Oberschenkels
spontan langsam zurück, wie vorausgesehen.
Wir freuen uns alle für das Mädchen. Das Gutachten ist unentgeltlich
erstellt worden denn es ist für
alle notleidenden Patienten!!
Ich hatte schon dem Richter, wie gesagt annonciert, daß kein
Schulmediziner gegen die Germanische
ein einziges Argument haben würde. Aber es kam, wie gesagt, noch
viel schlimmer: Kein
Gutachter der Universitätskliniken Hamburg und Kiel traute sich,
überhaupt zu erscheinen. Dabei
war Dr. Hamer nicht einmal selbst anwesend. Denn in diesem Fall hätte
man ja die panische Angst
verstehen können. Aber normalerweise müssen die Vertreter der
Universitätsklinik, die den Entzug
des Sorgerechts beantragt haben (Universitätsklinik
Hamburg-Eppendorf), auch als Gutachter erscheinen.
Statt dessen kreuzte kurz vor der Gerichtsverhandlung die
Gossenjournaille vom ARD
wieder in Sandefjord vor dem Haus von Dr. Hamer auf und versuchte in
aufdringlichster Art und
Weise, ein Gossenjournaillen-Interview zu bekommen. Beim letzten
Interview hatte die gleiche Gossenjournaille
von 60 Minuten Interview ganze 1 ½ Minuten gesendet. 58 ½ Minuten
wurden Rufmord-
Hetzszenen gesendet in übelster Manier.
Sicher hatte man gehofft, daß das Urteil anders ausgehen würde. Dann
hätte man wieder eine große
Hetzkampagne starten können. Daß die Schulmedizin aber eine so
katastrophale Abfuhr erleiden
würde dadurch, daß sich gar kein Gutachter in den Gerichtssaal
getraut hat um sich nicht bis auf
die Knochen zu blamieren, das konnte die Gossenjournaille zu diesem
Zeitpunkt noch nicht wissen.
Dabei war das heutige Urteil für die Schulmedizin noch so milde als
nur möglich gefällt worden.
Die Universitätskliniken brauchten für ihr tödliches Vorhaben gar
keine Erklärung zu geben, brauchten
kein Gutachten zu erstellen, brauchten sich nicht zu entschuldigen.
Im Gegenteil, die Schulmedizin
wurde wie ein rohes Ei behandelt. Der Richter versuchte, über diese
Blamage den Mantel des
Schweigens zu legen.

Aber mit diesem Gutachten können nun alle Eltern den Aufstand
proben.

Jetzt gibt es eine Universität in der Welt, die zwar klein aber
effektiv ist, die wirklich eine echte zweite
Meinung hat, während alle schulmedizinischen Kliniken
(einschließlich der alternativen) immer nur
die gleiche Meinung haben. Jeder Anwalt kann das Gutachten jetzt vom
Gericht bekommen, denn
das Verfahren war und ist öffentlich unter dem AKTENZEICHEN: 13 BS
374/10.

Dr. med. Mag. theol. Ryke Geerd Hamer
Rektor der Universitet Sandefjord

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