Hinweis: G. Walther ist derjenige, welcher den CDU-Bonzen zum "davonschleichen" brachte..., siehe diesbezügl. Post...
Quelle:
http://de.altermedia.info/general/leser-autor-xy-freispruch-im-kennkarten-prozess-des-deutschen-reiches-190309_25063.html
Staatsanwältin erlebt ihr Waterloo
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http://de.altermedia.info/general/leser-autor-xy-freispruch-im-kennkarten-prozess-des-deutschen-reiches-190309_25063.html
Staatsanwältin erlebt ihr Waterloo
Richter Höher ist der Argumentation Gerd Walthers bezüglich der Öffentlichkeit gefolgt und sprach ihn nach einem Entschuldigungsritual gegenüber der Staatsanwältin Lüdtke, die zuvor eine Strafe von 90 Tagessätzen gefordert hatte, vom Vorwurf des „öffentlichen Verwendens im Inland von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation in Tateinheit mit einer Täuschung im Rechtsverkehr, eine unechte Urkunde gebraucht zu haben“, frei.
Gerd Walther |
Walther wollte prozessual geklärt wissen, ob die Hoheitszeichen des Deutschen Reiches im Sinne der §§ 86 und 86a (BRD)-StGB strafbar sind. Da er davon ausging, daß keinem Amtsrichter bekannt ist, daß das Deutsche Reich weiter existiert, legte er zunächst dem Gericht die tatsächliche völkerrechtliche Lage in und um Deutschland als Ganzes dar. Dabei spannte er in bekannter Manier einen Bogen von der ständigen Rechtsprechung des Bundes“verfassungs“gerichtes bis zur Proklamation des Geschäftsführenden Reichskanzlers Markus Noack vom 29. Oktober 2005.
Danach verdeutlichte Walther dem Gericht den Unterschied zwischen den Hoheitszeichen des Deutschen Reiches und den Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen i.S. § 86 (BRD)-StGB. Schließlich stellte er fest, daß er durch sein Ausweisen mit der Kennkarte am Eingang vor dem Cottbusser Gericht nichts „verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung oder (eine von ihm) verbreitete Schrift verwendet“ (§ 86 a) habe. Während der anschließenden Zeugenvernehmung von Justiz- und Polizeikräften wurde diese These durch seine gezielten Fragen bestätigt.
Der Prozess endete mit einer seltsamen Prozedur. Nachdem Richter Höher den offiziellen Teil für beendet erklärte, gab er noch eine Art „Inoffizielle Erklärung“ als Randnotiz ab. Die Erklärung bestand aus einer einzigen Haßtirade gegenüber der nationalsozialistischen deutschen Regierung und den 95 Prozent der Deutschen, die den Nationalsozialismus immerhin als „Wohlfühldiktatur“ empfanden. Warum wohl? Danach verdeutlichte Walther dem Gericht den Unterschied zwischen den Hoheitszeichen des Deutschen Reiches und den Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen i.S. § 86 (BRD)-StGB. Schließlich stellte er fest, daß er durch sein Ausweisen mit der Kennkarte am Eingang vor dem Cottbusser Gericht nichts „verbreitet oder öffentlich in einer Versammlung oder (eine von ihm) verbreitete Schrift verwendet“ (§ 86 a) habe. Während der anschließenden Zeugenvernehmung von Justiz- und Polizeikräften wurde diese These durch seine gezielten Fragen bestätigt.
Könnte es sein, daß sich Richter Höher an seine Justizkollegin, Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst, erinnerte, die, weil sie auch in Cottbus Horst Mahler Respekt erwies, ihres Amtes enthoben wurde, obwohl sie ihn verurteilt sehen wollte? Lassen wir die Frage offen. Für Angeklagte ist es jedenfalls im Endeffekt besser, freigesprochen und diffamiert, als gelobt und verurteilt zu werden.
"Für Angeklagte ist es jedenfalls im Endeffekt besser, freigesprochen und diffamiert, als gelobt und verurteilt zu werden."
AntwortenLöschenHorst Mahler ist leider letzteres widerfahren...
Auch, wenn ich in vielem nicht mit Mahler übereinstimme, so muß sich doch jeder freiheitsliebende Mensch wünschen,
daß auch dieser alte Mann endlich wieder "ungesiebte Luft" athmen darf...
Bezeichnend, wo dieser NGO-"Rechtsstaat" inzwischen gelandet ist-- Doch selbst Mahlers gesiebte Luft dürfte immer stärker nach Spuren des '89er-Aromas
duften...
T.G.