Freitag, 12. November 2010

BRD-GmbH und IM Erika !?

      nachfolgendes erhalten vom "Flugkreisel", Herr "Flugkreisel" ist mir persönlich bekannt....


Von: Flugkreisel <flugkreisel@yahoo.de>
Gesendet: 11.11.2010 20:24:26
An: flugkreisel@yahoo.de
Betreff: Bundesregierung: Inhaber von Atomkraftwerken haften bei nuklearem Unfall
 
Seit wann hat eine BRD-Finanzagentur-GmbH ein "staatliches" Hoheitsgebiet??
(Hierzu auch die Sonderausgabe EXTRA 10 des Magazin2000plus lesen. www.magazin2000plus.de )
 
Werden nun die Betreiber von Atomkraftwerken, bei einem atomaren Genozid, haftbar gemacht??
 
Wie lange läßt sich das deutsche Volk noch von der IM ERIKA terrorisieren??
 
(Farbliche Hervorhebung durch Flugkreisel) 

Kurznachrichten aus der Politik
Bundesregierung: Inhaber von Atomkraftwerken haften bei nuklearem Unfall
11.11.2010 In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Hoheitsgebiet ein Atomkraftwerk haben, ist ausschließlich der Inhaber der Anlage für nukleare Schäden haftpflichtig. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion, wie die Parlamentsverwaltung am Donnerstag mitteilte.

©  ddp
In einer weiteren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen weist die Regierung zudem darauf hin, dass die Betreiber von Kernkraftwerken "entsprechend dem fortschreitenden Stand von Wissenschaft und Technik" für entsprechende Sicherheitsvorkehrungen sorgen müssen. Diese sollten geeignet und angemessen sein, um einen Beitrag zur weiteren Risiko-Vorsorge zu leisten. Die Einhaltung dieser Vorschriften werde von den atomrechtlichen Genehmigungs- und Sicherheitsbehörden der Länder sichergestellt.
Die Sorge, der Artikel 7d der Atomgesetz-Novelle könne zur Absenkung des Schutzniveaus führen, ist nach Ansicht der Bundesregierung unbegründet. Vertreter der Opposition und von Umweltverbänden hatten die Formulierung des Artikels als zu vage kritisiert und die Befürchtung geäußert, die Vorgaben seien nicht streng genug. Die Grünen verwiesen in ihrer Anfrage darauf, dass etwa eine frühere Version der 12. Atomgesetz-Novelle zusätzliche Regelungen zum Schutz von Atomkraftwerken vor Flugzeugabstürzen vorgesehen habe. Sie kritisierten außerdem, dass das Klagerecht der Bürger eingeschränkt werde. Die Bundesregierung wies auch diese Bedenken zurück.
dapd

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