Mittwoch, 20. April 2011

EILANTRAG - "Landgericht" Bückeburg - Tina Wendt

HERZAU KLAUS HELMUTH Hohenlochau, d. 14. April 2011
DORFST. 10
GOMMERN

  • Angaben nach Einwohnermeldeamt der Brep -

Frau Präsidentin des Landgerichts HÖCKER EIKE - EILANTRAG

Hausanschrift:
Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg
Postanschrift:
Postfach 11 15, 31667 Bückeburg
Telefon: 05722290-0
Fernschreiber ( laut Postgesetz ) nicht Fax 05722 290-214
E- Mail ( von welchem Staat zugelassen) mailto:Poststelle@lg-bbg.niedersachsen.de

Sehr geehrte Frau HÖCKER EIKE,
da wohl dieses in ihrem Personalausweis steht, muß ihre Ernennung als Richterin uu auch so sein.
Im Internet steht ja viel, aber ich setze voraus, das sie die Amtsvorsteherin sind und wohl nicht selber gegen STGB § 169 Personenstandsfälschung u.a begehen.
Auch müßte Name (Familienname, Vorname) und Anschrift, Reichsangehörigkeit laut Richtergesetz vorliegen ( Rubrum)

Meiner Erkenntnis nach handelt es sich
um eine Straftat der „Justiz“ der sie vorstehen und somit sie zu verantworten haben.

Da weder die Angeklagte noch ein Kläger noch ein staatliches Gericht erkennbar sind, noch die natürlichen Personen BGB 1 ; Dienstausweise sind nicht entsprechend Personalausweis ausgestellt, ist es meine Bürgerpflicht Straftaten zur Anzeige zu bringen.
Oder rufen Sie nicht die Feuerwehr, wenn es brennt?
Da ich dazu verpflichtet bin stelle ich somit Strafanzeige gegen Ihre Person, gegen Herrn BÖHM, ARMIN, geb. am 27.03.1951 und gegen Unbekannt, also an alle die diese Tat begangen haben und fordere die sofortige Einstellung wegen Nichtzuständigkeit, auch zu ihrem Schutz.
Zur Annahme und Weiterleitung sind Sie verpflichtet.

Und Einstellung ihrer Handlungen

Und allein folgendes zeigt ihre Rechtsbrechung.

 
Folgendes aus dem Internet -
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 21. April 2011
11.30 Uhr
Strafverfahren gegen Tina W. Die Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 7. Februar 2011 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 13,- EUR verurteilt worden (Einspruchsverwerfung gegen Strafbefehl). Ihr wird vorgeworfen, am 14. September 2010 in Bückeburg einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben, obwohl sie wusste, dass sie keine Erlaubnis hierfür besaß. Außerdem soll ihr Pkw am 19. September 2010 in Obernkirchen und in Bückeburg im Bereich öffentlichen Verkehrsraumes festgestellt worden sein, wobei das Fahrzeug mit einem Phantasiekennzeichen ausgestattet gewesen sei. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 7468/10 (18/11)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 26. April 2011
10.00 Uhr
Strafverfahren gegen Siegfried T. S. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 13. Januar 2011 wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in drei Fällen und wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Freispruch im Übrigen verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von November 2009 bis Januar 2010 in Rinteln ohne Erlaubnis an einen 17-Jährigen dreimal Marihuana im Wert von mindestens 10,- bzw. 30,- EUR verkauft zu haben. Außerdem soll der Angeklagte am 3. August 2010 in Rinteln ein Tütchen Marihuana besessen haben. Den Vorwurf der Betäubungsmittelabgabe an den Minderjährigen in vier weiteren Fällen hat das Amtsgericht nicht als erwiesen angesehen, und es hat den Angeklagten insoweit freigesprochen. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 2851/10 (14/11)>.
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht
warum ist mal ein Richter aufgeführt und warum nicht

hier meine Bürgerplicht
"Zivilcourage hat viele Gesichter - Zeig Deins" - Aktionstag für Zivilcourage TÄGLICH
Steht auf der Seite des Amtsgericht - wohl in Bückeburg,
aber bei Frau W. gibt es nicht mal nen Amtsrichter im nächstem Verfahren aber jemand mit einem Dr. Titel anscheinend.
Da weder ein Amtsgericht, noch das Staatsrecht erforderlich ist ist nach GVG Art 15 und EUGH überhaupt keine Rechtssprechung möglich ist , ist das Verfahren sofort mit Begründung einzustellen.
Die Offenkundigkeit der Gesetzlosigkeit und Willkür ihres Gerichts ist zu offensichtlich.
Weiter verweise ich auf das KFZ Kennzeichen mit dem Hoheiteszeichen D – wie Deutsches Reich und nicht BRD und folgenden, wobei es mir echt zu langweilig ist jemanden Gesetze zu erklären, die diese besser kennen sollten als ich. Welch eine Schandjustiz.
Oder auf den nochmals vom EUGH bestätigten Grundsatz letzter Woche ohne Gesetze keine Strafe
www.youtube.com/watch?v=dvwr3SM11n8
BRD GmbH Bedienstete Schwindel
Aus diesem Video sind hier ein paar wichtige Daten herausgeschrieben:
17.07.1990 Geltungsbereich des Grundgesetzes aufgehoben>
19.04.2006 Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung ZPVO aufgehoben durch Alliierte
19.04.2006 Geltungsbereich der Strafprozeßordnung aufgehoben durch die Alliierten
19.04.2006 Gerichtsverfassungsgesetz GVG aufgehoben durch die Alliierten
11.11.2007 Ordnungswidrigkeitengesetz OwiG
01.09.2009 Freiwillige Gerichtsbarkeit FGG
Eine Steuerpflicht gibt es nicht, siehe Urteil:
Bundesverfassungsgericht 55274301 (äh????)
BGB § 125 + 126 Urteile und Beschlüsse müssen unterschrieben sein
§ 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nich-tig. Der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.
§ 126 BGB Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muß die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muß die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den
Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
§ 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung



Herzau
Deutsches Reich - Freistaat Preußen


Dipl. Ing. Herzau, Klaus Helmuth  nach Bundespersonalausweis HERZAU KLAUS HELMUTH

3401 (39279) Hohenlochau                                     DORFSTR. 10
Dorfstr. 10                                                  GOMMERN

Tel.: 0170 6962884  - D1
      0152 09701639 - D2 (Schlecker)
 039241 909756 - Telecom - Festnetz
klausherzau@web.de
und wie kann man da überhaupt ohne eine Straftat zu begehen einen Brief schreiben? 


 

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