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Richtervereinigung: Richter fordern Wiederherstellung der Gewaltenteilung
oder: bestätigte, organisierte Rechtsbeugung als Selbstzweck
Karlsruhe/Berlin, 21. 04. 2011
www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Justiz und Ähnliches
Redaktionsbeitrag „les Art“:
Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt geht ungeheuerliches im Ländle der BRD um. Die Richterschaft stellt den organisierten Rechtsbruch fest. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben und der NRV (Neuer Richterverband), in dem Richter und Staatsanwälte sich neu formieren und eine Art Alternativverbund darstellen, proben den Aufstand.
In Artikel 97 des GG steht die Unabhängigkeit der Richter festgeschrieben. Die im Artikel des NRV beschriebene Gewaltenteilung hat es jedoch nie richtig gegeben. Schon in der alten BRD nicht. In der neuen BRD schon gar nicht. Sie ist auch gewollt beendet worden, da die Neu-BRD sich nun als „identisch mit dem 3. Reich“ ausgibt und deren Weiterführung betreibt im Mäntelchen einer daherkommenden Reprä-Demokratie, die vom Worte wie vom Wesensgehalt eine Autokratie darstellt. Carl Jaspers, der große schweizer Philosoph nannte schon in den 70er Jahren das BRD-System eine Politoligarchie.
Der Glaube der Öffentlichkeit, als des Teiles des Volkes, die den Souverän stellt und in seiner Summe eigentlich den Staat bildet, besteht darin, daß vor dem Gesetz alle gleich seien und die Justiz unabhängig und nur dem Souverän und seinen Gesetzen verpflichtet. Eine Mär, die noch nie gestimmt hat. Weder von der Gesetzespraxis her, noch von der Einstellung der Justiz selbst im Verhältnis des Dienens am Souverän.
So gibt es Stimmen selbst auf AG-Ebene, die sagen, mit Zivilen unterhalten wir uns erst gar nicht. Ab LG-Gericht ist gegen das Gesetz aus Eigenverlangen der Justiz heraus, Anwaltszwang vorgeschrieben. Allein hieran zeigt sich schon der Gesetzesmissbrauch und die Einstellung der Richter und Staatsanwälte, die sich jetzt bemühen, die Regierung aufgrund ihrer besonderen Stellung zu einer Reform zu zwingen, die ihre eigene Stellung verbessert ohne jedoch im Kern, dem Dienen am Souverän wieder näher zu kommen. Es handelt sich also um eine ganz eigene Interessenlage, die mit Staatsräson oder gar dem Recht und seiner Staatsrechtsgrundlage im Kern, nichts zu tun hat.
Die Gleichheit des Bürgers vor Gericht ist ebenso eine Mär. Hier kommt es vor allem darauf an, welche Art Delikt zur Verhandlung ansteht und in welcher Stellung die beteiligten Personen daherkommen. Ist es z.B. eine Schadenersatzforderung gegen die Deutsche Telekom, die einen Schaden z.B. bei einem Umzug durch Nichtbeachtung von zugesagten und vereinbarten Umzugsmerkmalen in Zusammenhang mit der Umzugsmeldung für Kunden, so kann es passieren, daß die Aufrechnung des Schadensforderung unter den Teppich gekehrt wird und die Einberufung von Zeugen der Telekom durch Nichtbeachtung bedient wird und so dann die Forderung der Telekom zum tragen kommt, die Gegenforderung jedoch unbeachtet bleicht. Egal der Umzugsvereinbarungen und der Schriftverkehre der eindeutigen Belegung des Vorganges. Es kommt zu häufig bei Streitfällen auf die Herkunft, die Stellung und die Finanzmacht, die dahinter steht an um Recht zu erhalten.
Dann gibt es den Grundsatz der Justiz, Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Die Studenten lernen schon im ersten Semester, „wer hier herkommt, um Recht zu erlernen und glaubt, Gerechtigkeit zu erfahren, der solle sich bitte ein anderes Studium wählen, er wird hier sonst zerbrechen.“
Und die Gewaltenteilung ist zwischenzeitlich derart negiert, daß sogar die Richter und Staatsanwälte, die ansonsten Garant des Systems BRD sind, aufmucken. Die Entwicklung ist derart verwässert worden und die Richtung geht derart auf Verfestigung von Parteibuchabhängigkeiten und Systemkonformitäten hin, daß es selbst diesem Personenkreis zu viel wird. Leider verhalten sie sich in Ihrer Kritik und Reformfreudigkeit nur Halbschwanger. Und das ist bekanntermaßen biophysikalisch nicht möglich. Es kommt immer eine Missgeburt zu Stande.
Wie verhält es sich nun heute mit der so viel beschworenen Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Richter. Der Artikel 97 GG ist nach Normalverständnis eines laienhaften Lesers, eigentlich eindeutig. Nicht so in der Politik und der Spitzfindigkeit von Juristen. Denn dort heißt es ungeschrieben, „was nicht verboten ist, ist erlaubt“ Und das Gesetz ist nach diesem Verständnis eben so interpretiert, daß die Unabhängigkeit der Richter sich auf die Unabhängigkeit in der Beschlussfindung in Ausübung Ihres Berufes zu finden ist. Darüber hinaus gelten jedoch andere Regeln.
Diese Regeln bestimmen die Ideologen der Parteienkommissionen, die gerade das Sagen haben und die Reprä-Demokraten, die Demokratie repräsentieren, jedoch nicht praktizieren. Denn Die jeweiligen Justizminister bestimmen darüber, wer Richter wird, wir die Karriereleiter hinaufklettert, wer in die Ausschüsse kommt etc., etc. Der Richtererfolg ist also davon abhängig, wie angepasst der Richter sich im System bewährt, wobei eine richtige Parteinahme, gar ein richtiges Parteibuch, sehr hilfreich sein könne. Und es ist auch sehr hilfreich in diesem Zusammenhang, wer mit wem sozialen Umgang pflegt und auf dem Golfplatz die richtigen Löcher trifft.
Die Justiz ist lange verkommen und abhängig und Spielball der Systeminteressen geworden. Und in jüngster Zeit wird die Justiz zunehmend missbraucht, unliebsame Denker und politische Kritiker des Systems, die darüber hinaus auch die Justiz wie die BRD in Frage stellen, via Justiz mit den Mitteln der psychiatrischen Einrichtungen, mundtot zu machen.
Von sonstigen Willfährigkeiten und Rechtsmissbräuchen, die so die ganze Vielfalt von Verordnungsmöglichkeiten über verschiedene Aktivmaßnahmen von Behörden, die von der Justiz dann abgesichert werden, einmal abzusehen.
Alles in Allem kann die Feststellung des NRV nur von der Journalistik als vierte Gewalt Bestätigung erfahren, auch wenn die Mehrheit der Medien aus Angepasstheit, diese Themen nicht kritisch begleiten.
Deshalb zeigt sich im Besondern an dieser Stelle, was die Pressemitteilung des NRV eben auch so brisant werden läßt, das Problembewusstsein bei den Verantwortlichen dieser Republik ist sehr wohl vorhanden, allein der Mut zum Umdenken und umsteuern fehlt. Anstelle von Charakterstärke regiert der Fatalismus und der Egoismus der „mein Haus, meine Jacht, mein Auto, meine Mätressenmentalität“ und Systemerhaltes, was wiederum dazu führt, daß die Verklausulierung obsiegt und die klammheimliche Beteiligung am Staatsstreich von 1990 ihre Fortführung erfährt.
Bleibet zu hoffen, das sich Kräfte in Deutschland herausbilden, die diesem Spuk ein Ende bereiten und den Rechtsstaat, das Staatsrecht, eine Demokratie wie Deutschland selbst, wieder herstellen und diese „Schleimis“ und Rechtsbeugementalität vor ihren dann hoffentlich „rechtlichen Richter“ stellen.
Auszug: http://www.nrv-net.de/main.php?
06.04.2011 Richterschaft fordert Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten
NRV | HOME Pressemitteilung
Die Bundesmitgliederversammlung 2011 der Neuen Richtervereinigung (NRV) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, endlich die Justizstrukturen entsprechend der Staatsordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren. Dazu hat sie einen kompletten Gesetzentwurf nebst detaillierter Begründung vorgelegt.
Unsere Staatsordnung baut auf dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen den drei Staatsgewalten auf. Die erste Gewalt (Parlament) stellt die Spielregeln (Gesetze) auf, nach denen der Staat funktionieren soll und denen alle unterworfen sind. Die zweite Gewalt (Regierung und Verwaltung) handelt im Rahmen der Gesetze (macht die Politik, führt die Gesetze aus). Die dritte Gewalt (Judikative) wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden (beispielsweise auch darüber, dass sich die zweite Gewalt an die von der ersten Gewalt festgelegten Spielregeln hält). Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht.
Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Martin Wenning-Morgenthaler, Mitglied des Bundesvorstandes und Sprecher der Neuen Richtervereinigung, sagte am 6.4.2011 in Berlin:
„Der Recht sprechenden Gewalt muss endlich die organisatorische Selbständigkeit eingeräumt werden, die ihr als gleichberechtigte Staatsgewalt gebührt. Diese Selbständigkeit ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags erforderlich. Nur eine auf Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten verfasste Richterschaft kann die Unabhängigkeit entfalten. (….)
oder: bestätigte, organisierte Rechtsbeugung als Selbstzweck
Karlsruhe/Berlin, 21. 04. 2011
www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Justiz und Ähnliches
Redaktionsbeitrag „les Art“:
Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt geht ungeheuerliches im Ländle der BRD um. Die Richterschaft stellt den organisierten Rechtsbruch fest. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben und der NRV (Neuer Richterverband), in dem Richter und Staatsanwälte sich neu formieren und eine Art Alternativverbund darstellen, proben den Aufstand.
In Artikel 97 des GG steht die Unabhängigkeit der Richter festgeschrieben. Die im Artikel des NRV beschriebene Gewaltenteilung hat es jedoch nie richtig gegeben. Schon in der alten BRD nicht. In der neuen BRD schon gar nicht. Sie ist auch gewollt beendet worden, da die Neu-BRD sich nun als „identisch mit dem 3. Reich“ ausgibt und deren Weiterführung betreibt im Mäntelchen einer daherkommenden Reprä-Demokratie, die vom Worte wie vom Wesensgehalt eine Autokratie darstellt. Carl Jaspers, der große schweizer Philosoph nannte schon in den 70er Jahren das BRD-System eine Politoligarchie.
Der Glaube der Öffentlichkeit, als des Teiles des Volkes, die den Souverän stellt und in seiner Summe eigentlich den Staat bildet, besteht darin, daß vor dem Gesetz alle gleich seien und die Justiz unabhängig und nur dem Souverän und seinen Gesetzen verpflichtet. Eine Mär, die noch nie gestimmt hat. Weder von der Gesetzespraxis her, noch von der Einstellung der Justiz selbst im Verhältnis des Dienens am Souverän.
So gibt es Stimmen selbst auf AG-Ebene, die sagen, mit Zivilen unterhalten wir uns erst gar nicht. Ab LG-Gericht ist gegen das Gesetz aus Eigenverlangen der Justiz heraus, Anwaltszwang vorgeschrieben. Allein hieran zeigt sich schon der Gesetzesmissbrauch und die Einstellung der Richter und Staatsanwälte, die sich jetzt bemühen, die Regierung aufgrund ihrer besonderen Stellung zu einer Reform zu zwingen, die ihre eigene Stellung verbessert ohne jedoch im Kern, dem Dienen am Souverän wieder näher zu kommen. Es handelt sich also um eine ganz eigene Interessenlage, die mit Staatsräson oder gar dem Recht und seiner Staatsrechtsgrundlage im Kern, nichts zu tun hat.
Die Gleichheit des Bürgers vor Gericht ist ebenso eine Mär. Hier kommt es vor allem darauf an, welche Art Delikt zur Verhandlung ansteht und in welcher Stellung die beteiligten Personen daherkommen. Ist es z.B. eine Schadenersatzforderung gegen die Deutsche Telekom, die einen Schaden z.B. bei einem Umzug durch Nichtbeachtung von zugesagten und vereinbarten Umzugsmerkmalen in Zusammenhang mit der Umzugsmeldung für Kunden, so kann es passieren, daß die Aufrechnung des Schadensforderung unter den Teppich gekehrt wird und die Einberufung von Zeugen der Telekom durch Nichtbeachtung bedient wird und so dann die Forderung der Telekom zum tragen kommt, die Gegenforderung jedoch unbeachtet bleicht. Egal der Umzugsvereinbarungen und der Schriftverkehre der eindeutigen Belegung des Vorganges. Es kommt zu häufig bei Streitfällen auf die Herkunft, die Stellung und die Finanzmacht, die dahinter steht an um Recht zu erhalten.
Dann gibt es den Grundsatz der Justiz, Recht hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Die Studenten lernen schon im ersten Semester, „wer hier herkommt, um Recht zu erlernen und glaubt, Gerechtigkeit zu erfahren, der solle sich bitte ein anderes Studium wählen, er wird hier sonst zerbrechen.“
Und die Gewaltenteilung ist zwischenzeitlich derart negiert, daß sogar die Richter und Staatsanwälte, die ansonsten Garant des Systems BRD sind, aufmucken. Die Entwicklung ist derart verwässert worden und die Richtung geht derart auf Verfestigung von Parteibuchabhängigkeiten und Systemkonformitäten hin, daß es selbst diesem Personenkreis zu viel wird. Leider verhalten sie sich in Ihrer Kritik und Reformfreudigkeit nur Halbschwanger. Und das ist bekanntermaßen biophysikalisch nicht möglich. Es kommt immer eine Missgeburt zu Stande.
Wie verhält es sich nun heute mit der so viel beschworenen Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Richter. Der Artikel 97 GG ist nach Normalverständnis eines laienhaften Lesers, eigentlich eindeutig. Nicht so in der Politik und der Spitzfindigkeit von Juristen. Denn dort heißt es ungeschrieben, „was nicht verboten ist, ist erlaubt“ Und das Gesetz ist nach diesem Verständnis eben so interpretiert, daß die Unabhängigkeit der Richter sich auf die Unabhängigkeit in der Beschlussfindung in Ausübung Ihres Berufes zu finden ist. Darüber hinaus gelten jedoch andere Regeln.
Diese Regeln bestimmen die Ideologen der Parteienkommissionen, die gerade das Sagen haben und die Reprä-Demokraten, die Demokratie repräsentieren, jedoch nicht praktizieren. Denn Die jeweiligen Justizminister bestimmen darüber, wer Richter wird, wir die Karriereleiter hinaufklettert, wer in die Ausschüsse kommt etc., etc. Der Richtererfolg ist also davon abhängig, wie angepasst der Richter sich im System bewährt, wobei eine richtige Parteinahme, gar ein richtiges Parteibuch, sehr hilfreich sein könne. Und es ist auch sehr hilfreich in diesem Zusammenhang, wer mit wem sozialen Umgang pflegt und auf dem Golfplatz die richtigen Löcher trifft.
Die Justiz ist lange verkommen und abhängig und Spielball der Systeminteressen geworden. Und in jüngster Zeit wird die Justiz zunehmend missbraucht, unliebsame Denker und politische Kritiker des Systems, die darüber hinaus auch die Justiz wie die BRD in Frage stellen, via Justiz mit den Mitteln der psychiatrischen Einrichtungen, mundtot zu machen.
Von sonstigen Willfährigkeiten und Rechtsmissbräuchen, die so die ganze Vielfalt von Verordnungsmöglichkeiten über verschiedene Aktivmaßnahmen von Behörden, die von der Justiz dann abgesichert werden, einmal abzusehen.
Alles in Allem kann die Feststellung des NRV nur von der Journalistik als vierte Gewalt Bestätigung erfahren, auch wenn die Mehrheit der Medien aus Angepasstheit, diese Themen nicht kritisch begleiten.
Deshalb zeigt sich im Besondern an dieser Stelle, was die Pressemitteilung des NRV eben auch so brisant werden läßt, das Problembewusstsein bei den Verantwortlichen dieser Republik ist sehr wohl vorhanden, allein der Mut zum Umdenken und umsteuern fehlt. Anstelle von Charakterstärke regiert der Fatalismus und der Egoismus der „mein Haus, meine Jacht, mein Auto, meine Mätressenmentalität“ und Systemerhaltes, was wiederum dazu führt, daß die Verklausulierung obsiegt und die klammheimliche Beteiligung am Staatsstreich von 1990 ihre Fortführung erfährt.
Bleibet zu hoffen, das sich Kräfte in Deutschland herausbilden, die diesem Spuk ein Ende bereiten und den Rechtsstaat, das Staatsrecht, eine Demokratie wie Deutschland selbst, wieder herstellen und diese „Schleimis“ und Rechtsbeugementalität vor ihren dann hoffentlich „rechtlichen Richter“ stellen.
Auszug: http://www.nrv-net.de/main.php?
06.04.2011 Richterschaft fordert Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten
NRV | HOME Pressemitteilung
Die Bundesmitgliederversammlung 2011 der Neuen Richtervereinigung (NRV) hat den Bundesgesetzgeber aufgefordert, endlich die Justizstrukturen entsprechend der Staatsordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren. Dazu hat sie einen kompletten Gesetzentwurf nebst detaillierter Begründung vorgelegt.
Unsere Staatsordnung baut auf dem Prinzip der Gewaltenteilung zwischen den drei Staatsgewalten auf. Die erste Gewalt (Parlament) stellt die Spielregeln (Gesetze) auf, nach denen der Staat funktionieren soll und denen alle unterworfen sind. Die zweite Gewalt (Regierung und Verwaltung) handelt im Rahmen der Gesetze (macht die Politik, führt die Gesetze aus). Die dritte Gewalt (Judikative) wacht darüber, dass die Gesetze eingehalten werden (beispielsweise auch darüber, dass sich die zweite Gewalt an die von der ersten Gewalt festgelegten Spielregeln hält). Das Zusammenspiel der drei Staatsgewalten setzt voraus, dass keine über die anderen die Oberhand gewinnt und sie beherrscht.
Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Martin Wenning-Morgenthaler, Mitglied des Bundesvorstandes und Sprecher der Neuen Richtervereinigung, sagte am 6.4.2011 in Berlin:
„Der Recht sprechenden Gewalt muss endlich die organisatorische Selbständigkeit eingeräumt werden, die ihr als gleichberechtigte Staatsgewalt gebührt. Diese Selbständigkeit ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags erforderlich. Nur eine auf Augenhöhe mit den anderen Staatsgewalten verfasste Richterschaft kann die Unabhängigkeit entfalten. (….)
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