Freitag, 22. April 2011

Tina Wendt Verhandlung, Bericht Dipl. Ing. Volker Köhne

Sent: Friday, April 22, 2011 9:46 AM
Subject: RE: Tina Wendt - Prozessbeobachter gesucht! (Anlage beachten)
Guten Morgen Herr Weinmann,

wir waren mit fünf Personen aus Celle und Hannover
zum Termin pünktlich um 11,30  erschienen.
Wer nicht da war, war Tina und ihr Anwalt.
Das Gericht wartete 15 Minuten, dann wurde das Urteil gesprochen: Die Berufung wird auf Kosten der Angeklagten verworfen.

Schöne Grüsse an Tina. Welche Telefonnummer hat Tina?

Mit  freundlichen Grüßen
Dipl.- Ing.  Volker Köhne
Neuropsychoimmunologe

8 Kommentare:

  1. das war meiner Meinung nach auch richtig, dass Sie nicht hingegangen sind, es sei denn, das Gericht hat nachgewiesen, dass es ein deutsches Staatsgericht ist, hat es dies !? Hatte Herr RA Ramm sein Fernbleiben begründet / dort mitgeteilt !?

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  2. Erstens geht Frau Wendt nicht zu BRD Strafverhandlungen, außer es geht um das Vorfuehren des Gerichtes! Zweitens hat Frau Wendt auch keine Ladung erhalten, es ist lediglich der Anwalt geladen worden mit dem Hinweis, das persönliche Erscheinen von Frau Wendt sei angeordnet worden! Wie gesagt, hat Frau Wendt aber keine Ladung erhalten! Dies ist dem Gericht auch so von Herrn Ramm mitgeteilt worden und dass Frau Wendt auch deshalb nicht erscheinen werde, der Gerichtstermin deshalb bis zum Nachweis der Ladung von Frau Wendt aufzuheben ist! Damit hat das Gericht bei Stattfinden Lassen gegen sein eigenes - tatsaechlich nicht mehr gültiges - Recht verstossen! Ohne ordnungsgemäßer Ladung und bei erfolgter Ruege ohne Nachweis der Ladung durfte die Verhandlung gar nicht mehr stattfinden bzw. Haette verlegt werden muessen! Den Schriftsatz des Verteidigers hat das Gericht wohl in Sekunde Verhandlung nicht erwaehnt! Sehr merkwuerdig eigentlich, oder etwa nicht!? Das zeigt hier deutlich, wie hier die Willkuer, Rechtsbeugung und Hochverrat gegen den Bund immer weiter gefoerdert werden und bei Frau Wendt sowieso, da sie dort nicht mitspielt, wo es keine gueltigen Regeln gibt und selbst diese noch nicht einmal eingehalten werden, unabhaengig davon das nach Art. 25 GG verankerte und ueber dem deutschen Recht stehende Recht vorsätzlich mit Fuessen getreten wird! Sicherlich werden jetzt noch Kommentare von seiner Arbeitslosigkeit Reichling kommen, der meint sich in Jura auszukennen!

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  3. Wenn man bei einem illegalen BRD- Gericht erscheint erkennt man es an und unterliegt dann dem illegalen BRD-Scheingericht welches keine Zulassung auf der bestehenden Rechtsgrundlage des US- Militärregierungsgesetz Nr.2 Artikel IV/V §§ 7,8 und 9 nachweisen kann damit sind alle BRD-Scheingerichte nicht zugelassen.

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  4. Vielen Dank für die interessante Auskunft, wenn auch anonym, ich gehe davon aus, dass Herr RA Ramm es geschrieben hat....!?

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  5. Ich kann den beiden o.a. Aussagen von Anonym nur zustimmen. Es läuft tatsächlich so ab. Weiterhin empfehle ich die Aufzeichnung bei livestream.com/kulturstudio anzusehen. Bei dieser HIV-Runde wird das gleiche "Spiel" gespielt.

    Es ist völlig gleich ob es sich um die verlogene BRD, Diabetes, AIDS, Germanische Heilkunde usw. handelt, immer werden die Menschen terrorisiert, die gegen den Strom schwimmen und die vielen Lügen aufdecken.

    Der Arzt, Dr. Hamer, ist meines Wissens der einzige, der Roß und Reiter nennt und dafür terrorisiert wird.

    Hinter den ganzen Machenschaften, die unsere Erde mit ihren Bewohnern in Leid, Elend und Siechtum verstricken, stehen die Zionisten und Talmudjuden mit den irrgeleiteten und unterwanderten Freimaurern.

    Ein Wort noch zu dem Reitmeyer. Jeder Mensch zieht die Menschen und Umstände in sein Leben, die seiner RESONANZ entsprechen.

    Wenn ER angeblich Probleme mit der Ware hatte, so entspricht dies seiner RESONANZ. ER hat das erhalten was seinem Charakter entspricht. Ausser, ER inszeniert das Ganze unter "Falscher Flagge" um Tina und ihrer Aufklärung zu schaden.

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  6. Was die angeblich zwingend erforderliche persönliche Ladung betrifft, so sollte man erwarten, dass der Anwalt das Gesetz kennt. Versuchen wir es doch mal mit §37 (1) StPO:

    "Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend."

    In der ZPO sind das die §§ 166-190. Entweder hat das Gericht nach §171 gehandelt:

    "An den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter kann mit gleicher Wirkung wie an den Vertretenen zugestellt werden."

    Oder gleich nach § 170 (1):

    "Bei nicht prozessfähigen Personen ist an ihren gesetzlichen Vertreter zuzustellen. Die Zustellung an die nicht prozessfähige Person ist unwirksam."

    Was ist das eigentlich für ein seltsamer Anwalt?

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  7. Hallo Kairo,

    die ZPO gilt nicht mehr, das ist dasselbe, wie beim EURO, die Leute glauben daran, weil sie die Wahrheit nicht kennen und deshalb laufen die Lemminge massenweise in den BRD-Abgrund der willkürlichen Scheingerichtsbarkeit.

    Richter ohne SHAEF Zulassung sind keine gesetzlichen Richter!
    siehe auf meiner Weltnetzseite BRD-Rechtslage und dort das Schreiben von General Gartner, bzw. USEUCOM General Stavridis:
    http://www.fuellhornleben.de/Rechtslage2.html

    Hier eine Zusammenfassung von Herrn Rex Weide, was die Löschung der jeweiligen Einführungsgesetze anbelangt:

    Rechtsvorschriften / Bundesrepublik Deutschland
    Zusammengestellt von D. Weide, Hamburg, im Aug. 2006
    Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
    Gesetz vom 27.1.1877 (RGBl. S. 77)
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.8.2002 (BGBl. I S. 3390) m.W.v. 30.8.2002
    1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11)
    §1
    Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Ver-
    ordnung mit Zustimmung des Bundesrats festzusetzenden Tage, spätestens am 1. Oktober 1879,
    gleichzeitig mit der in § 2 des Einführungsgesetzes der Zivilprozeßordnung vorgesehenen Gebühren-
    ordnung in Kraft.
    weggefallen per 19.04.2006 gem. Art. 14, BGBl. I v. 24.04.2006 *)
    Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
    Gesetz vom 30.1.1877 (RGBl. S. 244)
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.8.2005 (BGBl. I S. 2437) m.W.v.
    1.11.2005 und 1.11.2010
    Einführungsgesetz der Zivilprozeßordnung (EGZPO)
    §1
    Die Zivilprozeßordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfas-
    sungsgesetz in Kraft.
    weggefallen per 19.04.2006 gem. Art. 49, BGBl. I v. 24.04.2006
    *)
    §2
    Das Kostenwesen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird für den ganzen Umfang des Reichs durch
    eine Gebührenordnung geregelt. weggefallen per 19.04.2006 gem. Art. 49, BGBl. I v. 24.04.2006 *)
    § 13
    (1) Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Zivilprozeßordnung nicht
    berührt.
    weggefallen per 19.04.2006 gem. Art. 49, BGBl. I v. 24.04.2006 *)
    (2) bis (4) (gegenstandslos)
    Einführungsgesetz zur Strafprozeßordnung
    Gesetz vom 1.2.1877 (RGBl. S. 346)
    Zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.8.2005 (BGBl. I S. 2360) m.W.v. 1.11.2005
    Einführungsgesetz StPO (EGStPO)
    §1
    Die Strafprozeßordnung tritt im ganzen Umfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsver-
    fassungsgesetze in Kraft. weggefallen per 19.04.2006 gem. Art. 67, BGBl. I v. 24.04.2006 *)
    §5
    Die prozeßrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Strafprozeßordnung nicht
    berührt.
    weggefallen per 19.04.2006 gem. Art. 67, BGBl. I v. 24.04.2006 *)
    *) Vorschrift aufgehoben durch das
    „Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundes-
    ministeriums der Justiz vom 19.04.2006“ (BGBl. I vom 24.04.2006, S. 866 ff). (1. BMJBBG)

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  8. Hallo, Susanne Verena,

    wenn der große Rechtsgelehrte Ramm bei einem Gericht Berufung einlegt, sich mit ihm über Zustellungsformalitäten streitet und ihm Schriftsätze unterbreitet, hat er es doch wohl anerkannt, auch ohne persönliches Erscheinen, und deine ganzen Weisheiten gehen leider an ihm vorbei.

    Die Verwerfung der Berufungsklage durch Versäumnisurteil und die ganzen Prozesskosten gehen jedenfalls klar auf seine Kappe.

    Das angebliche Schreiben von Herrn General Stavridis halte ich übrigens für eine dumme Fälschung. Mach dich mal schlau, und du wirst schnell und leicht feststellen, dass es einen "General" Stavridis gar nicht gibt. Vorschlag:

    http://www.navy.mil/navydata/bios/navybio.asp?bioID=270

    Der Mann ist nämlich Admiral.

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