das verstehe ich jetzt nicht, wenn der "Deutsche Bundestag" ohne rechtl. Grundlage handelt, dann können "die" doch auch keine Gesetze aufheben, oder !? Es sei denn auf Grundlage, der gültigen deutschen Reichsgesetze, evtl. in Verbindung mit Art. 146 GG
das verstehe ich jetzt nicht, wenn der "Deutsche Bundestag" ohne rechtl. Grundlage handelt, dann können "die" doch auch keine Gesetze aufheben, oder !? Es sei denn auf Grundlage, der gültigen deutschen Reichsgesetze, evtl. in Verbindung mit Art. 146 GG
AntwortenLöschenGruß ! Stefan W.