Der Anfang war ja nicht schlecht von dem Typen, aber dann ab Artikel 23 etc. fängt der ganze Irsinn an. Dummheit und Unkenntnis lassen grüßen. Stefan gib ihm mal unsere Webside www. unser-reich.info Falls der Junge lernen will, kann er es hier tun bevor er zum nächsten Volksverdummer wird. Gruß Manfred
Hallo Manfred, vielleicht liest Er es ja, was sagst Du zu dem hier, erhalten von Manmohan:
Verfassung des Deutschen Reichs
I. Bundesgebiet Art. 1 Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.
Durch Reichsgesetz betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871 (RGBl. S. 212), geändert durch Reichsgesetz vom 20. Juni 1872 wurde die Reichsverfassung zum 1. Januar 1874 im Reichsland Elsaß-Lothringen in Kraft gesetzt. Die hierzu erforderlichen Bestimmungen ergingen durch Reichsgesetz betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25. Juni 1873 (RGBl. S. 161).
Das was hier angeführt wird wird, ist die Reichsverfassung von 1871. Diese ist seit 1919, laut Weimarer Verfassung nicht mehr gültig. Dies wurde 1919 durch eine einberufene Nationalversammlung, mit verfassungsgebener Wirkung von den Reichstagsabgeortneten des gesamtem Deutschen Volkes bestätigt und beschlossen. Etwas anderes zu behaupten ist, mir Verlaub, Dummheit und Unkenntnis. Aber um dies zu begreifen muß man Dokumente lesen und verstehen. Dies jedoch setzt eine gewisse Intelligenz voraus. Aber man kann sich selbst viel aneignen. Gruß Manfred
...Dokumente sind aber auch nur von Menschen gemacht / geschrieben, oder !? ....was nutzt es, wenn man die "Dokumente" kennt, die Realität aber eine andere ist... deshalb meiner Meinung nach: www.best-government.org
sag ich ja..., nur die Realität steht doch sicher nicht nur in alten Dokumenten, oder ? die Realität ist, dass die meisten Menschen den lieben Gott, einen guten Mann sein lassen...
Hinweis erhalten von Lynn Annan, vergleicht auch die Karte bezügl. der Staatsgrenzen auf www.sv-dr.de
AntwortenLöschenDer Anfang war ja nicht schlecht von dem Typen, aber dann ab Artikel 23 etc. fängt der ganze Irsinn an. Dummheit und Unkenntnis lassen grüßen.
AntwortenLöschenStefan gib ihm mal unsere Webside www. unser-reich.info
Falls der Junge lernen will, kann er es hier tun bevor er zum nächsten Volksverdummer wird.
Gruß Manfred
Hallo Manfred, vielleicht liest Er es ja, was sagst Du zu dem hier, erhalten von Manmohan:
AntwortenLöschenVerfassung des Deutschen Reichs
I. Bundesgebiet
Art. 1 Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg.
Durch Reichsgesetz betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871 (RGBl. S. 212), geändert durch Reichsgesetz vom 20. Juni 1872 wurde die Reichsverfassung zum 1. Januar 1874 im Reichsland Elsaß-Lothringen in Kraft gesetzt. Die hierzu erforderlichen Bestimmungen ergingen durch Reichsgesetz betreffend die Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothringen vom 25. Juni 1873 (RGBl. S. 161).
Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71-i.htm
Karte hierzu:
http://www.ig-licht.de/images/Deutschland.gif
Sri mata ki jai
Man Mohan
Das was hier angeführt wird wird, ist die Reichsverfassung von 1871. Diese ist seit 1919, laut Weimarer Verfassung nicht mehr gültig. Dies wurde 1919 durch eine einberufene Nationalversammlung, mit verfassungsgebener Wirkung von den Reichstagsabgeortneten des gesamtem Deutschen Volkes bestätigt und beschlossen. Etwas anderes zu behaupten ist, mir Verlaub, Dummheit und Unkenntnis. Aber um dies zu begreifen muß man Dokumente lesen und verstehen. Dies jedoch setzt eine gewisse Intelligenz voraus.
AntwortenLöschenAber man kann sich selbst viel aneignen.
Gruß Manfred
...Dokumente sind aber auch nur von Menschen gemacht / geschrieben, oder !?
AntwortenLöschen....was nutzt es, wenn man die "Dokumente" kennt, die Realität aber eine andere ist...
deshalb meiner Meinung nach:
www.best-government.org
Nur wer die Realität kennt, weis auch wie man sie verändern kann!!!
AntwortenLöschensag ich ja..., nur die Realität steht doch sicher nicht nur in alten Dokumenten, oder ? die Realität ist, dass die meisten Menschen den lieben Gott, einen guten Mann sein lassen...
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