Sonntag, 8. Mai 2011

RA Ramm zu Landes- und Hochverrat

  liebe Tina, als ich Herrn RA Ramm mal auf Landes- und Hochverrat ansprach, wies Er mich auf Art. 81 / 82 STGB hin, hier lesen wir, Auszug - Wikipedia -

...In der Bundesrepublik Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund oder die Länder unter den Staatsschutzdelikten in den §§ 81–83a Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen geregelt. Die Tat ist ein Unternehmensdelikt, bei dem der Versuch genauso bestraft wird wie die Vollendung. Zudem ist auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.

Tatbestandsmerkmale [Bearbeiten]

Geschütztes Rechtsgut ist der physische und verfassungsmäßige Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Dieser umfasst die staatliche Einheit von Bund und Ländern, deren Gebietsintegrität und die völkerrechtliche Souveränität des Bundes (Bestandshochverrat).
„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  2. die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
– § 81 StGB
Für die Gefährdung des Bestandes der Bundesländer in ihrer territorialen Integrität und verfassungsmäßigen Ordnung ist dagegen § 82 StGB einschlägig:
„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
  1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
  2. die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
– § 82 StGB.....

....demnach müßtes Du ja eine Landes- und Hochveräterin sein, oder verstehe ich da was falsch !?

3 Kommentare:

  1. Stefan, du hast nix falsch verstanden.

    Aber schau mal

    "„Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
    2. die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

    Die Aktivitäten von Tina Wendt und den anderen Gruppen, die die BRD abschaffen wollen, werden als nicht geeignet angesehen, um den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder zu gefährden. Tina Wendt, Norbert Schittke, Wolfgang Ebel und all die anderen gelten als "harmlos, weil beknackt".

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  2. dafür arbeitet Frau Merkel daran, dass "Deine" BRD gefährdet ist....

    wie bewertest Du denn Merkels Politik ?

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  3. Reichling das in deinem Hirn nicht mal mehr ein Vakuum ist kannst du nicht wissen. Das Merkel wird deine "BRD" schon kaputt kriegen. Bin gespannt was du dann sagst.

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