Sonntag, 29. Mai 2011

Errol RA Putzhammer: ...Es besteht Einigkeit, dass das DR nicht untergegangen ist...

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                farbliche Hervorhebung durch mich....

Sent: Saturday, May 28, 2011 9:45 PM
Subject: Re: Wichtig!!! - Bitte sofort veröffentlichen und in die Verteiler aufnehmen!!!
 
Ich bin der Meinung das wir endlich Taten sprechen lassen sollten.
 
Und das erste sollte eine Sofortige Besitzanspruchserklärung sein, diese wäre an die Siegermächte, also den Russen, Amerikaner, Engländer und an die Chinesen zu richten. Im selben Moment muß allerdings auch eine Protestnote mit der dazugehörigen Erklärung an die Vereinten Nationen gesendet werden, aber im Original nicht als Fax oder E-Mail.
----- Original Message -----
Sent: Saturday, May 28, 2011 8:43 PM
Subject: Re: Wichtig!!! - Bitte sofort veröffentlichen und in die Verteiler aufnehmen!!!
 
  selbst wenn es ein Fake ist, schadet es meiner Meinung nach nicht um den endlich not – wendigen Druck zu erzeugen
 
    meinst Du ich sollte es online stellen
 
Sent: Saturday, May 28, 2011 8:39 PM
Subject: Fw: Wichtig!!! - Bitte sofort veröffentlichen und in die Verteiler aufnehmen!!!
 
Bitte um Erklärung.
----- Original Message -----
Sent: Saturday, May 28, 2011 8:30 PM
Subject: Re: Wichtig!!! - Bitte sofort veröffentlichen und in die Verteiler aufnehmen!!!
 
Hallo Errol,
 
ohne die Brisanz verkennen zu wollen, kannst Du das bitte mal in die Runde schicken:
 
Auf welche vorliegenden Informationen bezieht sich Herr Hollenbach?
 
Welche Informationen gibt es zu der angeblichen Freigabeerklärung durch die Alliierten nach Ort, Zeit, Art der Mitteilung (schriftlich oder )?
 
Hat jemand eine Ahnung, auf welcher Rechtsgrundlage (Völkerrecht) das wie stattfinden soll? Wenn die Freigabeerklärung erst in 2009 gewesen ist, kann ein Zustand der Herrenlosigkeit gerade mal für 2 Jahre fingiert werden. Fingiert deshalb, weil man uns ja einfach nicht fragt und die BRD-Schmarotzer Volksverräter sind.
 
Wenn mich nicht alles täuscht, findet nach BGB die Ersitzung einer Sache nach Ablauf von 30 Jahren statt. Kann jemand mit einer Rückrechnung vom 26.06.2011 über 30 Jahre etwas anfangen, das wäre der 26.6.1981? Nur als Denkanstoß, wenn das überhaupt eine Rolle spielt.   
 
Was ist ein Usopator? Etwa ein Nutzer oder Niebraucher? Ich konnte noch keine taugliche Erläuterung finden.
 
Es besteht Einigkeit, dass das DR nicht untergegangen ist, sondern handlungsunfähig fortbesteht. Es ist keine Sache, sondern ein Völkerrechts-Subjekt. 
 
Erklärungen gegenüber der BRD können jetzt wie damals zu Lasten des DR keine rechtsvernichtenden oder rechtshemmenden Einwendungen begründen. Repräsentanten der BRD sind nicht die richtigen Adressaten für diese Erklärung. Eine derartige Erklärung ist also bei dem DR nicht angekommen und kann eine Wirkung nicht entfalten. Dies hat umsomehr zu gelten, als der Zustand seit 23.05.1945 unter Verstoß gegen so ziemlich jedes Völkerrecht aufgezogen wurde. Solange nicht eine ordnungsgemäße Wahl/ Abstimmung mit vorhergehender intensiver Aufklärung stattgefunden hat, wo das Volk sich für das DR oder die nationalstaatliche Auflösung und Verwurstung hat entscheiden dürfen, ist mE rechtssicher überhaupt nichts zu verändern. Getäuschte und Blödgehaltene können jederzeit Willensmängel für sich reklamieren. Entsprechende Verjährungs- oder Ausschlußfristen können erst ab Kenntnis zu laufen beginnen.
 
Soweit zur Theorie. Wie das in der Praxis aussschauen mag, kann man sich nochmal aus den Jahren 1990/1991 in Erinnerung rufen. Auf der Basis des Art. 146 GG sollte eine Verfassung entwickelt werden. Es war sogar ein Verfassungsausschuß berufen, den man dann zum Einschlafen brachte. In dem einen oder anderen Studienkommentar zum GG aus der damaligen Zeit kann man da gar kritische Stellungnahmen entnehmen. Es wurden dann alle möglichen Argumente vorgebracht zur Hinfälligkeit einer Verfassungsgebung.  Das frechste entstammte der CSU, wonach sich der Deutsche Wahlberechtigte Bürger im Rahmen der nächsten Bundestagswahl durch seine Teilnahme konkludent (stillschweigend) für die Beibehaltung des GG und der BRD erklärt hätte. Dies ist aber Augenwischerei von Hochverrätern und Putschisten, denn ich kann konkludent nur etwas erklären im Sinne einer Willenserklärung, wenn ich Erklärungsbewußtsein habe, mir also überhaupt erst bewußt ist, dass ich eine verbindliche Erklärung über etwas im vorhinein definiertes und mir bekanntes abgebe. Deshalb gibt es sowas wie eine konkludente Annahme eines vorliegenden Angebots. Ein konkludentes Angebot hingegen wird regelmäßig seltener anzutreffen sein, wenn überhaupt.
 
Also unzweifelhaft ist Handlungsbedarf gegeben.
 
Gruß
 
Peter Putzhammer
Rechtsanwalt
vorbehaltlich abgeschlossener Statusprüfung
derzeit vorosrglich a.D.      

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