From: Lynn Aman
Sent: Thursday, May 12, 2011 10:54 PM
Subject: Gauweiler: Euro-Krise bestätigt Notwendigkeit der Verfassungsbeschwerde
Gauweiler: Euro-Krise bestätigt Notwendigkeit der Verfassungsbeschwerde
Wochenzeitung Junge Freiheit:
Die Erklärung Gauweiler umfasst 5 Seiten und ist als PDF hier.
Seit einem Jahr liegt dem Bunzverfassungsgericht die Beschwerde von Schachtschneider, Hankel und auch, davon getrennt, die von Gauweiler vor. Seit einem vollen Jahr bringt das Bunzverfassungsgericht es fertig dazu zu schweigen. Hätte man mich geschwängert im vergangenen Mai dann hätte ich nach 9 Monaten Lieferfrist schneller Drillinge geboren als das Verfassungsgericht für ein Urteil zur Verfassungsbeschwerde von Schachtschneider et al braucht. Sitzen in diesem Gericht Jura-Anfänger? Die Richter dieses Gerichts sind sämtlich eingesetzt von der Einheitspartei SPDGRÜNEFDPCDUCSU, die als Blockpartei einheitlich für die Geldverschleuderungs Euro ist. Alles klar?Gauweiler: Euro-Krise bestätigt Notwendigkeit der Verfassungsbeschwerde
Die Erklärung Gauweiler umfasst 5 Seiten und ist als PDF hier.
Dynamit
Wenn nichts sonst so enthält mindestens der letzte Absatz des Schreibens (letzter Absatz auf der letzten Seite) reines pures Dynamit (fett durch mich):Der Euro-
Stabilisierungsmechanismus verstößt eindeutig und evident gegen das Bail-out- Verbot des Vertrages.
Zur EFSF hat Martin Seidel sogar formuliert, die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus verstoße in so eklatanter Weise gegen vertragliches Unionsrecht wie bislang kaum ein Rechtsakt10.
Seidel ist ein herausragender Europarechtsexperte. Er war Rechtsberater für Europarecht und Europäische Verfassungsentwicklung im Bundesministerium für Wirtschaft und hat die Bundesrepublik Deutschland viele Jahre lang in allen Prozessen und Verfahren vor dem EuGH vertreten, hat das Europäische Währungssystem mit
gestaltet und als Angehöriger der deutschen Konferenzdelegation die Wirtschafts- und Währungsunion mit geschaffen. Seine Stellungnahme unterstreicht, daß der Verstoß gegen den AEUV die im Sinne der Honeywell-Entscheidung geforderte Evidenz besitzt.
Eingeordnet unter Die Zone
Ich kann niemals so viel essen, wie ich kotzen möchte, es wird höchste Zeit, dass dieser ganze Abschaum von Demokrattenpack endlich die Bühne verlässt !
vor ca 4 Wochen habe ich beim Bundesverfassugsgericht angerufen, um zu erfragen,warum auf der Webseite keine Terminierung für die Klage von Prof. Hankel gegen die Griechenlandhilfen zu sehen sei.
Ich wurde von der Telefonzentrale an die offensichtlich zuständige Stelle verbunden, weiß aber leider nicht, ob es ein Richter höchstpersönlich war. ( Klar hätte ich nachfragen sollen..)
Der Herr, mit dem ich verbunden wurde, beantwortete meine Frage mit ausgesprochen herablassender Art etwa in der Art, dass es sich hier schließlich um eine ausgesprochen schwierige Rechtsfrage handele. Der Sachverhalt sei sehr kompliziert.
Ich wies darauf hin, dass hier Gefahr im Verzuge sei, schließlich ginge es jetzt um neue Hilfen, worauf er noch einmal auf die schwierige Rechtslage verwies.
Ich ließ ihn höflich wissen, dass ich als Bürger ein sofortiges Tätigwerden des Verfassungsgerichtes wünsche, was ihn wirklich überhaupt nicht interessierte. Jaja, es sei aber so schwierig.
Anmerkung: So wie die Auswahl der Verfassungsrichter erfolgt, kann es schon sein, dass die juristische Materie als zu schwierig empfunden wird.
Die Klage von Prof. Schachtschneider ist aber recht einfach zu lesen. Er hat die Punkte ja hervorragend herausgearbeitet.