Samstag, 2. April 2011

Steuern zurückfordern, mit Zinsen !!

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Ihr müßt Eure bereits gezahlten Steuern zurückverlangen mit 4 % Zinsen pro Monat. Schätzt Eure Summe ein genau wie die es auch imme machen und dann schriftlich einfordern, denn wer in Deutschland Steuern zahlt riskiert die Todesstrafe(SHAEF-Gesetz Nr. 52 Artikel VIII). Wissenswertes Nr. 7 vom BRD-RA Lutz Schaefer. wer Angst davor hat dem ist nicht zu helfen der wird früher oder später ohnehin verrecken.

3 Kommentare:

  1. Da bereits vor 1949 von deutschen Stellen Steuern erhoben wurden, dürfte die Gefahr, bei der Zahlung von Steuern ein Todesurteil zu riskieren, vernachlässigbar gering sein.
    Die Nachteile, die man bei einer Verweigerung von Steuerzahlungen hat, treffen einen viel eher. Notfalls werden sie im Wege des Vollstreckungsverfahrens erhoben. Und dann hat der Staat auch Zugriff auf die Bankkonten des Steuerschuldners.

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  2. Herr Weinmann hat im Ergebnis recht. Steuergesetze sind dem GG unterworfen. Sie sind in großen Teilen ungültig. Begründung: Art. 19 Abs. 1 und /oder 2 GG. Eine Vollstreckung kann nur mit einer gültigen AO ausgeführt werden. Aber auch die AO ist ungültig. Verstoß s. o. a. Also sollte der Bürger, der Grundrechtsträger, die Steuern tatsächlich zurückfordern.

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  3. Hab`s vor einer Weile gemacht und vor einigen Tagen ist die Antwort auf meine "Unverschämtheiten" eingegangen:
    alarmstufe-rot.blogspot.com

    Gruß Steffen

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