Dienstag, 11. September 2012

Proklamation der Übernahme der Regierungsgewalt // der geschäftsführenden Reichsregierung - ...künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren

reichsregierung/proklamation

Auszug: ....  Die provisorisch geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen Reichs als oberste Reichsbehörde und öffentlich-rechtlicher Dienstherr im Deutschen Reich, übernimmt gemäß internationalem Recht A/RES/56/83 der Vereinten Nationen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland....

  diese Proklamation hatte ich zufällig im Auto als ich - mehr oder weniger berechtigt - angehalten wurde, diese hatte ich im Koffer als ich auf dem Weg nach Hargesheim war und mir gemeinsam mit einem Bekannten Gedanken machen wollte, wie man das Fahrzeug korrekt anmelden könnte..., der Polizei Bad Kreuznach muss das Dokument bekannt sein, da dieses obenauf lag im Koffer als ich diesen abholte - leider konnte ich mich mit dem Polizisten nicht unterhalten, da merkelwürdigerweise gerade an diesem Tag ein Betriebsausflug ( ? ) war....

               hier nun die Proklamation:


Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 1

Proklamation der Regierung des Deutschen Reichs
über die Wiedervereinigung des Deutschen Reichs sowie über das in Kraft setzen der Wirksamkeit Ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes
vom 29. Oktober 2005


Wir, die provisorisch geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen Reichs, auf der Grundlage der Verfassung des Deutschen Reich vom 11. August 1919 und seiner gültigen Reichsgesetze sowie den Resolutionen der Vereinten Nationen

- fest entschlossen,

künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die mehrmals unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, zu bekräftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,

und für diese Zwecke

Gerechtigkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern -

haben beschlossen, in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele das Deutsche Reich als souveränen Staat und Mitglied der Weltgemeinschaft, wieder in seiner Handlungsfähigkeit zu errichten.

Dementsprechend hat sich die provisorisch geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen Reichs versammelt und in gehöriger Form befunden, diese Proklamation abzugeben.

Sie organisiert hiermit wieder den Staat, der seit Ende des 2. Weltkrieges unter der Verwaltung von verschiedenen Verwaltungsorganisationen sowie unter Verwaltung von Fremdstaaten bestand, sowie unter Besatzung der Siegermächte gestanden hat, das vom Völkerrecht / internationalen Recht anerkannte Völkerrechtssubjekt den Staat mit dem Namen » DEUTSCHES REICH «.



Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 2

Die Mitglieder der provisorisch geschäftsführend tätigen Regierung des Deutschen Reichs, die in Vollmacht und Namen des Deutschen Reichs und im Interesse der Weltgemeinschaft handeln, geben einstimmig dementsprechend die folgende Erklärung ab:

Die provisorisch geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen Reichs als oberste Reichsbehörde und öffentlich-rechtlicher Dienstherr im Deutschen Reich, übernimmt gemäß internationalem Recht A/RES/56/83 der Vereinten Nationen hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Regierung, unter Berücksichtigung der militärischen Kapitulationsurkunde vom 08. Mai 1945 und der Regierungen, Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden, bis in freien, demokratischen und unmittelbaren Wahlen eine vom deutschen Volk gewählte Regierung, auf der neu geschaffenen Grundlage der Souveränität des Staates Deutsches Reich, Ihre Amtshandlungen aufnimmt.

Folgende Grundlagen werden durch die provisorisch geschäftsführend tätige Reichsregierung beachtet :

a. die Achtung der Menschenrechte
b. die Volkssouveränität
c. die Gewaltenteilung - Legislative - Exekutive - Judikative
d. die Unabhängigkeit der Gerichte
e. das Mehrparteienprinzip
f. die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
g. Dem „Gedanken der Völkerverständigung" soll durch die zu führenden Gespräche und Korrespondenzen mit den Siegermächten Rechnung getragen werden, mit dem ausdrücklichem Verzicht auf jegliche Gewalt.

Artikel 1
Das Deutsche Reich setzt sich folgende Ziele:

1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts, Unstimmigkeiten, internationale Streitigkeiten oder Situationen zu bereinigen oder beizulegen;

2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;

3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;

Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 3



Der Staat Deutsches Reich und seine Regierung handeln im Verfolg der in Artikel 1, dargelegten Rechte und Ziele:

Artikel 2
1. Das Deutsche Reich und seine Regierung sowie seine Organe beruhen auf der Verfassung des Deutschen Reich vom 11. August 1919 und der gültigen Reichsgesetze.

Artikel 3
1. Das Deutsche Reich wird seine Rechte, aus der Ihm seit der Gründung im Jahre 1871 erwachsenen staats- und völkerrechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen, sobald als möglich wieder nachkommen und die hierfür erforderlichen Gespräche aufnehmen.

Artikel 4
1. Die Regierung des Staates Deutsches Reich wird seine konform der von der internationalen Rechtsprechung bestätigten staats- und völkerrechtlichen Rechte und Verpflichtungen in bezug auf
sein Staatsvolk,
sein Staatsgebiet und
seine Staatsgewalt
im somit wiedervereinten Deutschland, aufnehmen.

2. Die hiermit einhergehende Gebietshoheit soll an Hand der geltenden völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträge sowie der gütigen Reichsgesetze in friedlichem Übereinkommen erfolgen.

Artikel 5

1. Die Regierung des Staates Deutsches Reich, wird mit friedlichen Mitteln seine Staatsgewalt übernehmen. Sie wird in kooperativer und guter Zusammenarbeit mit den Verwaltungsorganen, die auf dem Staatsgebiet die Gebietshoheit bisher ausübten, dies durchführen.

2. Die Regierung des Staates Deutsches Reich, wird mit friedlichen Mitteln die Rückgabe seines Staatsgebietes und seiner Gebietshoheit von den bisherigen, von den militärischen Siegermächten eingesetzten Verwaltungsorganen in Zusammenarbeit dieser, übernehmen.

Artikel 6
1. Die Verfassung des Deutschen Reich vom 11. August 1919 (Weimarer Reichsverfassung) seine Änderungen und Ergänzungen sowie die gültigen Reichsgesetze, treten mit sofortiger Wirkung, als allein gültiges Recht im Geltungsbereich des Staatsgebietes des Deutschen Reich, in Kraft.

2. Für eine Übergangszeit können, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, die bis dahin geltenden Ordnungen angewendet werden.



Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 4



3. Die Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Reich gehen denen der bis dahin geltenden Ordnungen sowie der jeweiligen Landesverfassungen vor.

4. Die Vorschriften der Reichsgesetze sind somit in Kraft. Sie treten jedoch insoweit vorübergehend außer Kraft, als sich aus Absatz 5 die Aufhebung ergibt.

5. Reichsgesetze, Vorschriften und sonstige Anordnungen oder Verordnungen, die unter Verstoß gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit aus rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen, durch den ehemaligen Reichsgesetzgeber ergangen sind, sind vorübergehend außer Kraft zu setzen. Diesbezügliche Bestimmungen werden durch die provisorisch geschäftsführend tätige Reichsregierung im Reichsgesetzblatt angezeigt.


Artikel 7
1. Einzelheiten der Durchführung der oben genannten Maßnahmen werden, zwischen der geschäftsführend tätigen Regierung des Deutschen Reichs sowie den vier Regierungen der militärischen Siegermächte und den Regierungen der Verwaltungsorgane auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reichs, ausgetauscht.

29. Oktober 2005
18.OO Uhr mitteleuropäischer Zeit


Für die Regierung des Deutschen Reichs


DER REICHSKANZLER
Markus Noack

3 Kommentare:

  1. Von der Übernahme der Regierungsgewalt habe seitdem
    noch nichts vernommen.Es sitzen immer noch gleichen
    Ganoven und nicht Gewählte auf ihren Stuhlen.
    Es wird Zeit,das man etwas mal in den Medien hört.

    AntwortenLöschen
  2. ...genau so ist es, das sag ich auch immer Herrn Freiherr von Heerda....

    AntwortenLöschen
  3. evtl. tut sich doch was: ... http://hintergruende2012.blogspot.de/2012/08/dphw-polizei-hilfswerk.html

    AntwortenLöschen