reichsregierung/proklamation
Auszug: .... Die provisorisch
geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen Reichs als oberste
Reichsbehörde und öffentlich-rechtlicher Dienstherr im Deutschen Reich,
übernimmt gemäß internationalem Recht A/RES/56/83 der Vereinten Nationen
hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland....
diese Proklamation hatte ich zufällig im Auto als ich - mehr oder weniger berechtigt - angehalten wurde, diese hatte ich im Koffer als ich auf dem Weg nach Hargesheim war und mir gemeinsam mit einem Bekannten Gedanken machen wollte, wie man das Fahrzeug korrekt anmelden könnte..., der Polizei Bad Kreuznach muss das Dokument bekannt sein, da dieses obenauf lag im Koffer als ich diesen abholte - leider konnte ich mich mit dem Polizisten nicht unterhalten, da merkelwürdigerweise gerade an diesem Tag ein Betriebsausflug ( ? ) war....
hier nun die Proklamation:
Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 1
Proklamation der Regierung des Deutschen Reichs
über
die Wiedervereinigung des Deutschen Reichs sowie über das in Kraft
setzen der Wirksamkeit Ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug
auf Berlin und Deutschland als Ganzes
vom 29. Oktober 2005
Wir,
die provisorisch geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen
Reichs, auf der Grundlage der Verfassung des Deutschen Reich vom 11.
August 1919 und seiner gültigen Reichsgesetze sowie den Resolutionen der
Vereinten Nationen
- fest entschlossen,
künftige
Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die mehrmals
unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die
Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen
Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von
allen Nationen, ob groß oder klein, zu bekräftigen, Bedingungen zu
schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den
Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts
gewahrt werden können, den sozialen Fortschritt und einen besseren
Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern,
und für diese Zwecke
Gerechtigkeit
zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, um den
Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, internationale
Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und
sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern -
haben beschlossen,
in unserem Bemühen um die Erreichung dieser Ziele das Deutsche Reich
als souveränen Staat und Mitglied der Weltgemeinschaft, wieder in seiner
Handlungsfähigkeit zu errichten.
Dementsprechend hat sich die
provisorisch geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen Reichs
versammelt und in gehöriger Form befunden, diese Proklamation abzugeben.
Sie
organisiert hiermit wieder den Staat, der seit Ende des 2. Weltkrieges
unter der Verwaltung von verschiedenen Verwaltungsorganisationen sowie
unter Verwaltung von Fremdstaaten bestand, sowie unter Besatzung der
Siegermächte gestanden hat, das vom Völkerrecht / internationalen Recht
anerkannte Völkerrechtssubjekt den Staat mit dem Namen » DEUTSCHES REICH
«.
Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 2
Die
Mitglieder der provisorisch geschäftsführend tätigen Regierung des
Deutschen Reichs, die in Vollmacht und Namen des Deutschen Reichs und im
Interesse der Weltgemeinschaft handeln, geben einstimmig
dementsprechend die folgende Erklärung ab:
Die provisorisch
geschäftsführend tätige Regierung des Deutschen Reichs als oberste
Reichsbehörde und öffentlich-rechtlicher Dienstherr im Deutschen Reich,
übernimmt gemäß internationalem Recht A/RES/56/83 der Vereinten Nationen
hiermit die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, einschließlich
aller Befugnisse der deutschen Regierung, unter Berücksichtigung der
militärischen Kapitulationsurkunde vom 08. Mai 1945 und der Regierungen,
Verwaltungen oder Behörden der Länder, Städte und Gemeinden, bis in
freien, demokratischen und unmittelbaren Wahlen eine vom deutschen Volk
gewählte Regierung, auf der neu geschaffenen Grundlage der Souveränität
des Staates Deutsches Reich, Ihre Amtshandlungen aufnimmt.
Folgende Grundlagen werden durch die provisorisch geschäftsführend tätige Reichsregierung beachtet :
a. die Achtung der Menschenrechte
b. die Volkssouveränität
c. die Gewaltenteilung - Legislative - Exekutive - Judikative
d. die Unabhängigkeit der Gerichte
e. das Mehrparteienprinzip
f. die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
g.
Dem „Gedanken der Völkerverständigung" soll durch die zu führenden
Gespräche und Korrespondenzen mit den Siegermächten Rechnung getragen
werden, mit dem ausdrücklichem Verzicht auf jegliche Gewalt.
Artikel 1
Das Deutsche Reich setzt sich folgende Ziele:
1.
den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und durch
friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des
Völkerrechts, Unstimmigkeiten, internationale Streitigkeiten oder
Situationen zu bereinigen oder beizulegen;
2. freundschaftliche,
auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und
Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen
zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des
Weltfriedens zu treffen;
3. eine internationale Zusammenarbeit
herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer,
kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den
Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse,
des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu
festigen;
Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 3
Der Staat Deutsches Reich und seine Regierung handeln im Verfolg der in Artikel 1, dargelegten Rechte und Ziele:
Artikel 2
1.
Das Deutsche Reich und seine Regierung sowie seine Organe beruhen auf
der Verfassung des Deutschen Reich vom 11. August 1919 und der gültigen
Reichsgesetze.
Artikel 3
1. Das Deutsche Reich wird
seine Rechte, aus der Ihm seit der Gründung im Jahre 1871 erwachsenen
staats- und völkerrechtlichen Aufgaben und Verpflichtungen, sobald als
möglich wieder nachkommen und die hierfür erforderlichen Gespräche
aufnehmen.
Artikel 4
1. Die Regierung des Staates
Deutsches Reich wird seine konform der von der internationalen
Rechtsprechung bestätigten staats- und völkerrechtlichen Rechte und
Verpflichtungen in bezug auf
sein Staatsvolk,
sein Staatsgebiet und
seine Staatsgewalt
im somit wiedervereinten Deutschland, aufnehmen.
2.
Die hiermit einhergehende Gebietshoheit soll an Hand der geltenden
völkerrechtlichen Vereinbarungen und Verträge sowie der gütigen
Reichsgesetze in friedlichem Übereinkommen erfolgen.
Artikel 5
1.
Die Regierung des Staates Deutsches Reich, wird mit friedlichen Mitteln
seine Staatsgewalt übernehmen. Sie wird in kooperativer und guter
Zusammenarbeit mit den Verwaltungsorganen, die auf dem Staatsgebiet die
Gebietshoheit bisher ausübten, dies durchführen.
2. Die Regierung
des Staates Deutsches Reich, wird mit friedlichen Mitteln die Rückgabe
seines Staatsgebietes und seiner Gebietshoheit von den bisherigen, von
den militärischen Siegermächten eingesetzten Verwaltungsorganen in
Zusammenarbeit dieser, übernehmen.
Artikel 6
1. Die
Verfassung des Deutschen Reich vom 11. August 1919 (Weimarer
Reichsverfassung) seine Änderungen und Ergänzungen sowie die gültigen
Reichsgesetze, treten mit sofortiger Wirkung, als allein gültiges Recht
im Geltungsbereich des Staatsgebietes des Deutschen Reich, in Kraft.
2. Für eine Übergangszeit können, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, die bis dahin geltenden Ordnungen angewendet werden.
Reichsgesetzblatt 2005 Teil 1 Seite 4
3.
Die Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Reich gehen denen der bis
dahin geltenden Ordnungen sowie der jeweiligen Landesverfassungen vor.
4.
Die Vorschriften der Reichsgesetze sind somit in Kraft. Sie treten
jedoch insoweit vorübergehend außer Kraft, als sich aus Absatz 5 die
Aufhebung ergibt.
5. Reichsgesetze, Vorschriften und sonstige
Anordnungen oder Verordnungen, die unter Verstoß gegen elementare
Gedanken der Gerechtigkeit aus rassischen, religiösen oder
weltanschaulichen Gründen, durch den ehemaligen Reichsgesetzgeber
ergangen sind, sind vorübergehend außer Kraft zu setzen. Diesbezügliche
Bestimmungen werden durch die provisorisch geschäftsführend tätige
Reichsregierung im Reichsgesetzblatt angezeigt.
Artikel 7
1.
Einzelheiten der Durchführung der oben genannten Maßnahmen werden,
zwischen der geschäftsführend tätigen Regierung des Deutschen Reichs
sowie den vier Regierungen der militärischen Siegermächte und den
Regierungen der Verwaltungsorgane auf dem Staatsgebiet des Deutschen
Reichs, ausgetauscht.
29. Oktober 2005
18.OO Uhr mitteleuropäischer Zeit
Für die Regierung des Deutschen Reichs
DER REICHSKANZLER
Markus Noack
Von der Übernahme der Regierungsgewalt habe seitdem
AntwortenLöschennoch nichts vernommen.Es sitzen immer noch gleichen
Ganoven und nicht Gewählte auf ihren Stuhlen.
Es wird Zeit,das man etwas mal in den Medien hört.
...genau so ist es, das sag ich auch immer Herrn Freiherr von Heerda....
AntwortenLöschenevtl. tut sich doch was: ... http://hintergruende2012.blogspot.de/2012/08/dphw-polizei-hilfswerk.html
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