"Finanzämter" !?
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Manuel Kraschinski
Das Finanzamt erklärt ? - Wem gegenüber ? Wer soll das in welchem Kontext vorlegen ? - Nach SHAEF-Gesetz Nr 52 ist das Zahlen von Steuern unter Androhung von Strafe verboten, das Verlangen auch. Nach Art. 133, 139 GG hat sich das leider noc
h nicht geändert. In dieser Situation hätte man nach AO gerne ne Aufklärung .... Leider gilt die AO auch nicht, da sie gegen Art. 19 (1) GG (Zitiergebot =NORM) verstößt und den unabdingbar notwendigen terr. Geltungsbereich nicht aufweist. Ein Verstoß gegen Abs.1 hat die Nichtigkeit des Gesetzes zur Folge, vgl. Großen Kommentar zum Bonner GG, v.Mangoldt, Klein, Starck, Vahlen-Verlag, 4.Auflage, Art. 19 (1) GG Rn 101, 102 Insofern sind alle Bescheide und Massnahmen aus der AO heraus (Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen, etc.) nichtig. http://dejure.org/gesetze/GG/19.html vor 6 Stunden · · 2
Stefan G. Weinmann diesbezügl. sollten wir eine Bewegung auslösen, welche auch die Mitmenschen erreicht, wer hat diesbezügl. Verbesserungsvorschläge ? http://www.stefan-weinmann.de/ dokumente/ Evolutionsausweis.pdf
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