Dienstag, 10. Mai 2011

Verbotene Rede in Deutschland !? Bitte überprüfen

5 Kommentare:

  1. Stell dir mal vor, ich würde über das Internet verbreiten, Stefan Weinmann aus Hackenheim wäre ein versoffenes Schwein und man müsste ihm jeden Tag die Fresse polieren.

    Wäre dies deiner Ansicht nach durch die Meinungsfreiheit gedeckt? Ich fürchte, der Staatsanwalt würde mich, Meinungsfreiheit hin, Pressefreiheit her, schwer in die Mangel nehmen. Denn ich würde eine Lüge über dich verbeiten, zur Gewalt gegen dich aufrufen und somit deine Würde verletzen.

    Wie ist es jetzt, wenn jemand Lügen über die Juden verbreitet? Soll man das zulassen? Sind die Juden weniger wert als du?

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  2. Paul Hindenburg10. Mai 2011 um 23:40

    @Reichling:
    *Stell dir mal vor, ich würde über das Internet verbreiten, Stefan Weinmann aus Hackenheim wäre ein versoffenes Schwein und man müsste ihm jeden Tag die Fresse polieren.*

    Und, was wäre daran falsch?

    *Ich fürchte, der Staatsanwalt würde mich, Meinungsfreiheit hin, Pressefreiheit her, schwer in die Mangel nehmen.*

    Das Bundesverdienstkreuz wäre dir sicher....

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  3. Gut, gut. Meinungsfreiheit endet dort, wo sie verleumderisch ist oder zur Gewalt aufruft. Wozu wird diese Selbstverständlichkeit wiederholt?

    Aber in der BRD endet die Meinungsfreiheit früher, viel früher. Du kannst hierzulande unter der Strafdrohung von 5 Jahren angeklagt werden, wenn Du Deiner Freundin in der Kneipe einen Witz erzählt hast. Ein Jugendlicher wurde 4 1/2 Monate gefangengesetzt (in seinem Abitursjahr) weil eine anonyme (!!) Aussage behauptete (er bestritt es!), er habe in einer Kneipe die Äußerung getan: "Der NS ist eine Angelegenheit von nur geschichtlicher Relevanz".
    Andere Indizien gab's nicht. Aber da die (anonyme!) Denunziation als Beschuldigung der "Verherrlichung" gewertet wurde, bestand "Automatischer Arrest", Pflichthaft.

    Wenn einer sagt, in Kreuzberg gäbe es zuviele Ausländer, Gewalt gehe von ...-gangs aus, die NKWD-Massaker in Katyn seien von den Sowjets begangen worden, er wolle "einen gesunden Bauern auf gesundem Acker", er fände es nicht gut, daß Russen jüdischen Glaubens hier einreisen dürften und eine Rundumversorgung erhielten, die Briten hätten den WKII verschuldet, das Deutsche Volk sei eine Herrenrasse, oder, es sei eine unrichtige These, daß in den Lagern 6 Millionen Juden in Gaskammern umgekommen seien:
    immer fünf Jahre Strafdrohung, und bekanntlich werden auch willkürlich beliebig höhere Strafen verhängt, 7 Jahre, 12 Jahre.

    Übrigens sind die obigen Beispiele authentisch, wegen jeder dieser Äußerungen sind Menschen verfolgt und ins Gefängnis gesetzt worden, seit 1945, heute, in der BRD und in Österreich. Einer davon ist sogar (in der BRD!) in der Zelle "verstorben", angeblich Selbstmord, angeblich mit einem Messer. Der einzige Gefangene auf der Welt, dem ein Messer ausgehändigt wird, mit dem man sich umbringen kann. Und für den gescheiten Dissidenten Horst Mahler sind 12 Jahre Gefängnis gleichbedeutend mit "lebenslänglich".

    MEINUNGSFREIHEIT?
    LEBENSLÄNGLICH FÜR DIE GEWALTFREIE ÄUSSERUNG EINER HISTORISCHEN THESE? NICHT IN CHINA (dort gäb's den Nobelpreis), SONDERN IN DER BRD ??

    Es ist überhaupt nicht so, daß nur politische Äußerungen schwer verfolgt werden, etwa in einer Wahlrede oder in einem Flugblatt. Ganze Auflagen von Büchern werden gerichtlich zum Verbrennen bestimmt, demokratische Bücherverbrennung: und nicht bloß symbolisch, als Ausdruck der Ablehnung eines Schriftstellers oder dessen Werks; nein, ganze Auflagen werden gerichtlich vernichtet, und der Kleinverlag gleich mit.
    Und die Autoren: 5 Jahre.

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  4. Es ist überhaupt nicht so, daß nur politische Äußerungen schwer verfolgt werden, etwa in einer Wahlrede oder in einem Flugblatt. Ganze Auflagen von Büchern werden gerichtlich zum Verbrennen bestimmt, demokratische Bücherverbrennung: und nicht bloß symbolisch, als Ausdruck der Ablehnung eines Schriftstellers oder dessen Werks; nein, ganze Auflagen werden gerichtlich vernichtet, und der Kleinverlag gleich mit.
    Es werden auch wissenschaftliche Werke, akribische und detaillierte Analysen, verfolgt, die mit den präzisesten Methoden der Geschichtswissenschaft versuchen, Licht in Details der Judenverfolgung im Dritten Reich zu bringen, von der der "Vater der H.-Geschichtsschreibung", Raoul Hilberg, sagt, es seien noch 80 % der Vorgänge unbekannt und es bestehe ein immenser Forschungsbedarf. Und selbstverständlich wandern auch die Wissenschaftler regelmäßig in den BRD-Knast, jahrelang, erbarmungslos, und die Strafen müssen in diesem Fall bis auf den letzten Tag abgesessen werden.

    Die Beschränkung der Meinungsfreiheit ist hoch "selektiv", unterliegt der "Selektion":
    Denn einer kann straflos sagen, Hiroshima und Nagasaki hätte fast keine Todesopfer durch Strahlung verursacht, Vergewaltigungen bei der Vertreibung oder beim Einmarsch der Alliierten seien Ausnahmen gewesen, die Vertreibung sei bloß eine Art erzwungener Wanderung gewesen und die paar Millionen Ermordeten wären ohnehin selbst schuld, bei der Bombardierung von Dresden seien nur 25.000 Menschen umgekommen und denen geschehe recht, denn sie hätten ja Hitler gewählt. Jede historische These, wie offenkundig falsch auch immer, darf behauptet, kolportiert, gedruckt werden.

    Eigentlich sollte es doch für jede Menschengruppe (sagen wir: Armenier) eine gute Nachricht sein, wenn man gute Gründe für die Annahme findet, es seien gar nicht so viele ihrer Volksgenossen bei den Verfolgungen umgekommen wie offiziell angenommen und befürchtet.

    Besteht denn irgendein "Interesse", vielleicht ein materielles, daß dies bei der wohlorganisierten Minorität der Mosaischgläubigen völlig anders zu handhaben ist?

    Und noch ein Beispiel für die Selektivität der Repression:
    Man darf in der BRD auch straflos die These vertreten, ein bestimmtes "Volk" sei eine Art Herrenrasse, wertvoller und privilegiert vor allen anderen, von einem "Gott" auserwählt zur Herrschaft über alle Völker, berechtigt (von diesem "Gott"), ferne Länder zu kolonisieren, die Einheimischen zu vertreiben und zu ermorden.
    Und der einzige Lebenszweck der übrigen Menschen sei es, diesem Volk zu dienen und für dieses privilegierte Volk zu arbeiten.
    Demgemäß sei die (einzige?) Staatsräson der BRD die Erhaltung jenes Volkes (nicht: "des Deutschen Volkes") und die Erhaltung des Staates dieses Volkes (nicht: "des deutschen Staates").

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  5. @reichling: diesen einen Ihrer comments beantworte ich mal - damit man bemerkt, worauf die Argumentation sich stützt:

    Wenn Sie Ihre og. Ansicht verkünden würden, so dürfte sich der Stefan Weinmann sicher bedroht fühlen. Und ein Lebender hat ja auch Interesse an seinem Ruf - und ist der Einzige, der sich dafür einsetzen kann.

    In dieser (historischen) Berichterstattung liegt keine Bedrohung, da sie sich auf die Vergangenheit bezieht.

    Wir wollen doch schon Alle davon ausgehen, dass hier nicht eine bestimmte Religion bzw. ein Volk
    eine Art "Narrenfreiheit" erhält - ja?
    Wir sind uns schon darüber einig, dass es in der Vergangenheit Dinge gab, die wir heute nicht mehr erleben möchten - ja?

    Und wir sind uns auch darüber einig, dass in diesem Lande unterschiedliche Interessen wirken?
    Na also.

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