nachfolgendes schrieb Errol, bezügl. meiner Bitte an Ihn, ob Er mir weiterhelfen kann bezügl. RA Ramms Hinweis zu STGB 81 / 82
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From: ergu-mail
Sent: Wednesday, May 18, 2011 4:25 PM
Subject: Re: Tina zum bösen Stefan & fahren ohne Fühererschein !?
Hallo Stefan das ist nicht nötig. Schau dir das mal genau an:
§ 81
Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
§ 82
1. | den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder | |
2. | die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, |
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
">Klicken Sie hier oder drücken Sie auf der Tastatur die Plus-Taste, um den nächsten Paragraphen aufzurufen
"> § 82
Hochverrat gegen ein Land
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Fällt dir was auf? Nein?
§ 82
§ 81
1. | das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder | |
2. | die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, |
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Fällt dir was auf? Nein?
§ 82
Hochverrat gegen ein Land
Welches Land ist denn da gemeint? Die BRD hat keine Länder und die BRD ist auch nicht Rechtsnachfolger des DR. merkst du was?
§ 81
Hochverrat gegen den Bund
Auch hier irren diese Personen wie sollte es eine Rechtsgrundlage geben die einen Bürger verpflichtet einen Feindseligen Verwaltungs- oder Besatzungs- macht den Treue Eid abzunehmen, das ist doch der reinste irrsin.
Wo ist das denn geregelt schau einfach mal nach.
Gruß
Errol
----- Original Message -----From: Stefan G. WeinmannTo: ergu-mailSent: Wednesday, May 18, 2011 11:23 AMSubject: Re: Tina zum bösen Stefan & fahren ohne Fühererschein !?Danke Errol,habe Deine mail, so wie auch Deinen Kommentar gelesen...xxxxxxxx....frag Du doch mal den RA Ramm zu § 81 / 82 STGBGruß ! Stefan
Dieser Errol ist ein seltsamer Mensch.
AntwortenLöschenZunächst zitiert er Gesetze aus dem StGB. Umd dann zu erklären, dass diese Gesetze ungültig sind.
Ist er geistig verwirrt?
Errol meint also, die BRD habe keine Länder. Und was ist mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern?
AntwortenLöschenEr schreibt, die BRD sei kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. Damit hat er sogar Recht. Die Bundesrepublik ist derselbe Staat wie das Deutsche Reich, mit dem Staat Deutsches Reich identisch. Und ein Staat kann schwerlich sein eigener Rechtsnachfolger sein.
Und das mit der feindseligen Verwaltungs- oder Besatzungsmacht ist hochkarätiger Schwachsinn und zeugt für den niedrigen Intelligenzquotient von Errol.
Der Unterschied zwischen Errol und Error ist nur ein einziger Buchstabe. Aber dieser Unterschied ist vernachlässigbar gering.
also ich bin der Meinung die "BRD" ist ein staatsähnliches Konstrukt auf Deutschem Reichsgebiet, zwei Staaten kann es schließlich auf einem Gebiet / Teilgebiet nicht geben....
AntwortenLöschen...die BRD war nie ein Staat, nie unser Staat...
Stefan, ich habe Dir zwei ganz heiße Telefonnummern. Solltest mal versuchen Kontakt aufzunehmen. Die können Dir sicher mehr und besser helfen als Tina.
AntwortenLöschen03212 1745890
0177 240 4592
mit Sicherheit werde ich da nicht anrufen...
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