Frau Ulrike Schädrich, geb am 11. Dezember 1963 seit dem 6. März 1998 mit einer 1/2 tagsstellen als Richterin am Landgericht Bad Kreuznach beschäftigt.
Die ladungsfähige Anschrift:
Landgericht Bad Kereuznach E 305 602 c/o Ulrike Schädrich Ringstrasse 79 in 55543 Bad Kreutznach.
Es wäre auch möglich eine Person durch eine Öffentliche Zustellung zu laden und so die Privatadresse zu bekommen.
Beispiel: Gesucht wird zwecks Zustellung einer Ladung Frau Ulrike Mustermann.
Wer kann Angaben über die Anschrfift von Frau Mustermann machen oder wer kennt den momentanen Aufenthaltsort von Frau Mustermenn? Sollte dieser Aufruf nicht den gewünschten Erfolg bringen so gilt die Ladung zum xx. xx 2011 in der Strafsache wegen Rechtsbeugung, Nötigung, Erpressung, und verdacht auf mitgliedschaft in einer vermutlich Terroristischen Vereinigung als Zugestellt.
Sollte dieser Aufruf ohne den gewünschten Erfog ausbleiben, kann und werden wir alles notwendige in die Wege leiten um Frau Mustermann in Abwesenheit den Prozez zu machen.
Nicht mehr zum Text der öffentlichen Zustellung gehört.
Ich glaube das so eine öffentliche Zustellung den Zweck der Bekanntmachung sehr gut gerecht werden könnte und wer Frau Mustermann kennt hat da einigen nachzudenken und zu erzählen.
Was willst du denn mit der Privatadresse der Richterin?
AntwortenLöschennaja Sie hat ja auch meine....
AntwortenLöschenFrau Ulrike Schädrich, geb am 11. Dezember 1963 seit dem 6. März 1998 mit einer 1/2 tagsstellen als Richterin am Landgericht Bad Kreuznach beschäftigt.
AntwortenLöschenDie ladungsfähige Anschrift:
Landgericht Bad Kereuznach E 305 602
c/o Ulrike Schädrich
Ringstrasse 79 in 55543 Bad Kreutznach.
Es wäre auch möglich eine Person durch eine Öffentliche Zustellung zu laden und so die Privatadresse zu bekommen.
Beispiel:
Gesucht wird zwecks Zustellung einer Ladung Frau Ulrike Mustermann.
Wer kann Angaben über die Anschrfift von Frau Mustermann machen oder wer kennt den momentanen Aufenthaltsort von Frau Mustermenn? Sollte dieser Aufruf nicht den gewünschten Erfolg bringen so gilt die Ladung zum xx. xx 2011 in der Strafsache wegen Rechtsbeugung, Nötigung, Erpressung, und verdacht auf mitgliedschaft in einer vermutlich Terroristischen Vereinigung als Zugestellt.
Sollte dieser Aufruf ohne den gewünschten Erfog ausbleiben, kann und werden wir alles notwendige in die Wege leiten um Frau Mustermann in Abwesenheit den Prozez zu machen.
Nicht mehr zum Text der öffentlichen Zustellung gehört.
Ich glaube das so eine öffentliche Zustellung den Zweck der Bekanntmachung sehr gut gerecht werden könnte und wer Frau Mustermann kennt hat da einigen nachzudenken und zu erzählen.
Gruß
Errol