zur Kennkarte, ich gehe mal davon aus, dass alles was schwarz geschrieben ist, von Tina stammt !?
From: Tina Wendt
Sent: Saturday, March 12, 2011 11:55 AM
Subject: Gesetz zur Aussage der Dame HARTER- Weiterleitung zu UNSEREM Justizminister zur Kenntnisnahme- Stefan: Bitte veröffentlichen
Die Kennkarte wurde 1938 ausgegeben, zu diesem Zeitpunkt stand HITLER unter dem EINFLUSS der Zionisten, also der ROTSCHILDS-aufgrund von viel Geld, welchem ER hinterher lief...wie die MEISTEN. Vorher gab es den Personenausweis, der eine Person auch als EINE PERSON auswies! Die Kennkarte besagt es doch schon: EINE KENNUNG für ein OBJEKT!!!
Damit ist man NICHTS weiter, als ein Objekt und kann von den Zionisten behandelt werden, wie DRECK. Danach kam der Personalausweis, die Kennkarte WAR IHRE Vorbereitung dafür! Die Kennkarte wurde ZWANG-wie der Personalausweis und war daher SEIN VORGÄNGER-siehe UNTEN!!! Dies alles bezogen auf den schönen TEXT von der DAME, Zitat:
From: Monika Harter
To: 'ergu-mail'
Sent: Friday, March 11, 2011 10:02 PM
Subject: AW: doch kein "Spassausweis" !?
Ich sagte es schon immer, diese Leute sind zu blöd um zu begreifen was für einen Mist sie da veranstalten, das ist nichts weiter als eine Lachnummer. Jeder Mensch mit einigermaßen gesundem Menschenverstand weiß, daß nur ein Staat berechtigt ist Ausweisedokumente herzustellen und auszugeben. Außerdem kann zum jetzigen Zeitpunkt nur die zuletzt gültige Kennkarte ausgegeben werden, weil für die Änderung einer Ausweisurkunde ein neues Gesetz nötig ist und keine Tina oder sonst irgendjemand dazu berechtigt wäre. Ausschließlich die zuletzt, also 1945 gültige Kennkarte ist der rechtsgültige Ausweis für alle Deutschen, Punkt. Alles andere sind und bleiben schlicht und ergreifend Spaßpapiere ohne jede Rechtswirkung, die noch mehr Verunsicherung und die Sache noch mehr in Verruf bringt. Haben die aus der Vergangenheit immer noch nichts gelernt, niemand kann einfach neue Ausweise kreieren und diese als rechtsgültige Ausweise des Deutschen Reiches ausgeben.
Die gehören alle in die Klapse, es ist wirklich zum Kotzen wenn ich daran denke was die damit anrichten.
Ich bitte dich diese Mail in den Verteiler zu geben, daß diese Leute endlich mal begreifen, daß Sie mit Ihrer Vorgehensweise mehr Schaden anrichten als etwas gutes oder Vernünftiges zu bewirken, sie machen sich damit nur lächerlich, das ist alles.
Und nun siehe Gesetzestext: Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBl. I S. 913) als „allgemeiner polizeilicher Inlandausweis“ eingeführt.
Kennkarten erhielten auf Antrag alle deutschen Staatsangehörigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland hatten. Zuständig für Entgegennahme der Anträge waren die Ortspolizeibehörden, für die Ausstellung die Passbehörden. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung betrug 3,00 RM; sie konnte in bestimmten Fällen – insbesondere bei Kennkartenzwang – auf bis zu 1,00 RM ermäßigt werden oder ganz entfallen.
Die Einführung des Kennkartenzwangs für Männer vom 18. Lebensjahre an dürfte dem Erfordernis der Verbesserung der Wehrüberwachung im Rahmen der Kriegsvorbereitungen geschuldet sein.
Die Kennkarten hatten das Format DIN A6 und bestanden aus grauem, leinenverstärktem Papier. Sie enthielten die Melde- und Beschreibungsdaten, ein Passbild sowie Abdrücke der Zeigefinger des Inhabers, Ausstellungsort und -datum, die Bezeichnung der ausstellenden Behörde und die Unterschrift des ausstellenden Beamten. Der Nachweis der Gebührenzahlung wurde teils durch eine eingeklebte Gebührenmarke, teils durch einen Vermerk geführt. Kennkarten für Juden waren zusätzlich mit einem großen Buchstaben J versehen.
In der Bundesrepublik Deutschland bestand seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Gesetzgebungs-Rahmenkompetenz des Bundes für das Melde- und Ausweiswesen. Auf dieser Grundlage wurden das Bundesgesetz über Personalausweise von 1951 und die Ausführungsgesetze der Länder erlassen. Erst in deren Folge kam es zur endgültigen Ablösung der Kennkarte durch den Personalausweis.
Kennkarten erhielten auf Antrag alle deutschen Staatsangehörigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland hatten. Zuständig für Entgegennahme der Anträge waren die Ortspolizeibehörden, für die Ausstellung die Passbehörden. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung betrug 3,00 RM; sie konnte in bestimmten Fällen – insbesondere bei Kennkartenzwang – auf bis zu 1,00 RM ermäßigt werden oder ganz entfallen.
Kennkartenzwang : In der Verordnung war die Einführung des Kennkartenzwangs für bestimmte Gruppen von Staatsangehörigen durch den Reichsminister des Innern ermächtigt. Auf der Grundlage dieser Ermächtigung wurde durch drei Bekanntmachungen vom 23. Juli 1938 (RGBl. I S. 921 ff.) Kennkartenzwang eingeführt für
- männliche deutsche Staatsangehörige binnen dreier Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintritt in das Wehrpflichtverhältnis),
- deutsche Staatsangehörige über 15 Jahre bei Antragstellung für Ausweise im „kleinen Grenzverkehr“
- Juden im Sinne der Definition der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“
- Juden hatten bei der Antragstellung auf diese „Eigenschaft“ hinzuweisen,
- Juden, die das 15. Lebensjahr vollendet hatten, hatten sich auf amtliches Verlangen stets durch eine Kennkarte auszuweisen,
- Juden hatten im amtlichen Verkehr stets auf diese „Eigenschaft“ hinzuweisen und die Kennkarte vorzulegen und
- im Gegensatz zu den anderen Fallgruppen des Kennkartenzwangs wurde die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung von Kennkarten an Juden nicht von drei RM auf eine RM ermäßigt.
Die Einführung des Kennkartenzwangs für Männer vom 18. Lebensjahre an dürfte dem Erfordernis der Verbesserung der Wehrüberwachung im Rahmen der Kriegsvorbereitungen geschuldet sein.
Die Kennkarten hatten das Format DIN A6 und bestanden aus grauem, leinenverstärktem Papier. Sie enthielten die Melde- und Beschreibungsdaten, ein Passbild sowie Abdrücke der Zeigefinger des Inhabers, Ausstellungsort und -datum, die Bezeichnung der ausstellenden Behörde und die Unterschrift des ausstellenden Beamten. Der Nachweis der Gebührenzahlung wurde teils durch eine eingeklebte Gebührenmarke, teils durch einen Vermerk geführt. Kennkarten für Juden waren zusätzlich mit einem großen Buchstaben J versehen.
Nachkriegszeit: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde im Nachkriegsdeutschland das Ausweisrecht durch Gesetze und Anordnungen der alliierten Militärregierungen weiterentwickelt, insbesondere wurden die rassendiskriminierenden Vorschriften beseitigt.
Die Kennkarten wurden zunächst weiterverwendet, dabei wurde das in der NS-Zeit im Vordruck enthaltene Hoheitszeichen (Reichsadler mit Hakenkreuz) mit einem Aufkleber überklebt, der den Text „Dieser Ausweis behält vorläufig seine Gültigkeit“ sowie Datum und Behördenbezeichnung enthielt.In der Bundesrepublik Deutschland bestand seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Gesetzgebungs-Rahmenkompetenz des Bundes für das Melde- und Ausweiswesen. Auf dieser Grundlage wurden das Bundesgesetz über Personalausweise von 1951 und die Ausführungsgesetze der Länder erlassen. Erst in deren Folge kam es zur endgültigen Ablösung der Kennkarte durch den Personalausweis.
Da die BRD nie ein Staat war und werden wird, war bzw. ist der PERSONALausweis lediglich ein FIRMENausweis für das Personal in Deutsch...
AntwortenLöschenDie BRD allerdings hat es tunlichst stets verschwiegen, dem Volk zu sagen, dass der Personalausweis lediglich ein Firmenausweis ist - und es somit im Glauben an eine (nicht vorhandene) Staatlichkeit getäuscht.
Wenn man nun den An-trag für einen Personalausweis als einen Ver-trag sehen kann - so kam dieser Ver-trag in bewusster Täuschung zustande. Und wäre somit nichtig, weil mit falscher Angabe (der Ausgeber des Personalausweises wäre ein Staat) erschlichen.
Insofern tritt wohl der zuletzt (und bis heute) einzig gültige Staat Deutsches Reich - wieder - an die Stelle, berechtigt echte PERSONENausweise ausgeben zu dürfen. Zumal eine BRD ebensowenig Handlungsberechtigung für die Ausgabe eines Ausweises hat(te) wie ein - derzeit noch - handlungsunfähiges Deutsches Reich.
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