Sonntag, 20. März 2011

26. März, Horst Mahler zur Kundgebung "Freiheit für Horst Mahler"

   nachfolgendes erhalten von: Freiheit ist selbstbestimmtes Leben ohne Angst e V, z. K. und zur Diskussion


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From: Freiheit ist selbstbestimmtes Leben ohne Angst eV
Sent: Sunday, March 20, 2011 2:26 PM
To: Stefan G. Weinmann
Subject: Re: mal was positives, campact - Claus aus Berlin / Kundgebung Horst Mahler
 
Brandenburg, am 11. März 2011
 
Freunde rufen für den 26. März 2011 unter der Losung
"Freiheit für Horst Mahler - § 130 StGB abschaffen!"
zu einer Kundgebung vor der Justizvollzuganstalt Brandenburg auf.
Die Losung "§ 130 StGB abschaffen!" ist die falsche Losung und zugleich eine sö*£d liehe Irreführung.
Mit ihr wird der Eindruck erweckt, als stehe der
Volksverhetzungsparagraph als Säule der Fremdherrschaft wie eh und jeh unerschütterlich auf dem Boden des Deutschen Reiches. In Wahrheit hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts mit seinem
Wunsiedel-Be-schluß vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - x&m durch grundgesetzkonforme Auslegung § 130 StGB und zahlreiche andere Normen des politischen Strafrechts für wesentliche Bereiche der politischen Auseinandersetzung praktisch "abgeschafft". Wurde vor demWunsiedelbeschluß die "Wehrhaftigkeit" der mit dem Grundgesetz
vorgegebenen Ordnung mit dem Motto "Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit!" ausgedrückt, wird vom Bundesverfassungsgericht die Kraft der freiheitlichen Ordnung darin gesehen, daß sie "Freiheit auch den Feinden der Freiheit" garantiere. Auch die "Leugnung des Holocausts"/!fvon der
Freiheitsgarantie mitumfaßt, es sei denn, daß sie in einer Art und Weise geäußert wird, die sie als "Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt und Willkürherrschaft" erscheinen laßt. So wäre das öffentlich geäußert Bedauern, daß Adolf Hitler nicht wirklich die in seinem Zugriffbereich lebenden Juden physisch vernichtet habe, weiterhin strafbar.
Wer diese Wende mit der Losung "§ 130 StGB abschaffen!"
 
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im Bewußtsein der Öffentlichkeit vernebelt, stärkt die Feinde des
Deutschen Volkes, insbesondere den Antifa-Mob, der - wie Dresden im Februar 2011 gezeigt hat - seine Anstrengungen vervielfacht, die
Umsetzung der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit terroristischen Straßenaktionen zu verhindern.
Ich bin von der Gedankenlosigkeit meiner Freunde, die mit der von mir kritisierten Losung demonstrieren, unmittelbar persönlich betroffen. Sie fallen mir regelrecht in den Rücken, denn ich habe meine Wiederaufnahmeanträge gegen die Verurteilung wegen Volksverhetzung auf den Wunsiedelbeschluß des Bundesverfassungsgerichts gestützt, mit dem
Argument, daß mit diesem § 130 StGB praktisch außer Kraft gesetzt sei.
Ich habe den Veranstalter der für den 26. März 2011 geplanten Kundgebung aufgefordert, diese  Abzusagen, wenn die Losung derselben nicht an die vom Bundesverfassungsgericht mit Bindungswirkung für alle Behörden und
Gerichte vorgenommene Kurskorrektur angeglichen wird.
 
Brandenburg, am 16. März 2011 Horst Mahler
 

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