Sonntag, 13. Februar 2011

Rex an Errol, Errol an Rex.... wir sollten bei der BRD nicht von Gesetzen Sprechen sondern lediglich von AGB denn mehr kann das ganze ja nicht sein.

   nachfolgendes schrieb Rex an Errol, darauf antwortet Errol, von unten nach oben lesen...
 
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From: ergu-mail
Sent: Monday, February 14, 2011 8:16 AM
Subject: Re: Errol an die Frau "Richterin" // Fw: Errol zu Tina liefert sich ein Strassenrennen mit der Polizei, Bericht über unser "Burgfräulein" - "unsere" Tina !?
 
Hallo Stefan, Herr Weide hat doch mit seiner Mail gerade bestätigt das das Einführungsgesetz aufgehoben wurde dem inzwischen gegenstandslos gewordenen und daher aufgehobenen[1] § 1 war das Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) geregelt
 
Ähnlich ist das mit der ZPO und der StPO
 
Wenn ein Einführungsgesetz aufgehoben wurde, so ist das ganze Gesetz nichtig denn ohne eine Rechtskräftige Einführung kann nicht einmal der kleinste Teil eines Gesetzwerkes für das das Einführungsgesetz gedacht war Rechtskraft erlangen und ist somit Nichtig, die Aufhebung erstreckt sich auf das gesamte Gesetz.
 
Auserden sollten wir bei der BRD nicht von Gesetzen Sprechen sondern lediglich von AGB denn mehr kann das ganze ja nicht sein.
 
Und noch eine Kleinigkeit, und ich bitte alle die mich mit solch einen Schrift Wechsel belasten, vorab die eigentliche Rechtslage in Deutschland im eigenen Geist zu erkunden und sich danach rechtskundig machen. Ich bin nicht bereit alles und jedem das gleiche immer wieder vorzukauen. Mittlerweile sollte doch jeder in deinem Verteiler wissen was Sache ist. Das hat nichts mit dir zu tun Stefan aber ich glaube langsam das hier BRD gesteuertes BRD Personal darauf angesetzt wurde uns mit solchen banalen dingen zu beschäftigen um uns damit vom wesentlichen abzuhalten. Eine Offenkundigkeit ist gegeben wen jeder in der Lage ist sich aus öffentlichen Quellen zu informieren.Das hat Herr Dietrich Weide offensichtlich getan allerdings wage ich zu bezweifeln das er das wesentliche in den Zusammenhängen verstanden hat.
----- Original Message -----
Sent: Monday, February 14, 2011 7:31 AM
Subject: Re: Errol an die Frau "Richterin" // Fw: Errol zu Tina liefert sich ein Strassenrennen mit der Polizei, Bericht über unser "Burgfräulein" - "unsere" Tina !?
 
  Hallo Rex,
 
ich leite es an Errol weiter, stelle es doch als Kommentar online....
 
             Gruß !  Stefan
 
Sent: Monday, February 14, 2011 4:48 AM
Subject: Re: Errol an die Frau "Richterin" // Fw: Errol zu Tina liefert sich ein Strassenrennen mit der Polizei, Bericht über unser "Burgfräulein" - "unsere" Tina !?
 
Guten Tag Stefan

Ganz entschiedener WIDERSPRUCH zu den Angaben von Erol
! ! !   Er möge mir bitte verzeihen.

Es besteht keinesfalls eine Offenkundigkeit, daß am 19.04.2006 von der Regierung der "BRD" das GVG, die ZPO und die StVO aufgehoben worden sein sollen
! ! !
In welchem BGBl. sollen diese Unwahrheiten denn veröffentlicht worden seien
?
Nach dem mir vorliegenden BGBl. I vom 24.04.2006, sind am 19.04.2006 lediglich die jeweiligen §§ 1 der Einführungsgesetze (EG) zum GVG, zur ZPO und zur StVO weggefallen! Von "aufgehoben" oder das die ganzen Gesetzes aufgehoben worden sein sollen steht absolut nichts im BGBl.. Für das GVG
steht das im Art. 14, für die ZPO im Art. 49 und für die StVO im Art. 67 des 1. BMJBBG 
!
Nachlesen kann man dieses, wenn man will, in einer von mir angefertigten Aufstellung im Anhang.

Ja, ja, es ist für juristische Laien eben nicht so einfach juristische Texte zu lesen und vor allem auch richtig zu verstehen. Es kommt hier ganz entschieden auf Details an und nicht auf eine dilettantische und laienhafte Auslegung!

Diese §§ 1 der EG enthielten die Angabe der räumlichen Geltungsbereiche der betreffenden Gesetze sowie deren Inkrafttretungserklärungen.
Der Wegfall dieser Angaben hat allerdings - nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und in Verbindung mit den Entscheidungen des BVerfG (1 C 74/61 vom 28.11.1963) und BVerwG (17, 192 = DVBl. 1964, 147) - die rechtliche Wirkung, daß diese Gesetze dadurch keine Gültigkeit mehr haben, dadurch nicht mehr angewendet werden dürfen! Das schert die Justiz in diesem "angeblichen Rechtsstaat" aber einen "Scheißdreck", wie ständig festzustellen ist!

Durch das nicht mehr Vorhandensein der räumlichen Geltungsbereiche und der Inkrafttretungserklärun-gen dieser Gesetze verstoßen diese damit gegen das grundgesetzliche Gebot der Rechtssicherheit und Bestimmtheit (Art. 80 I 2 GG) und sind dadurch nichtig! Diesen Gesetzen ist heute nicht mehr zu entnehmen, ob und wann sie in Kraft getreten sein und wo sie denn gelten sollen.

Damit sind diese Gesetze aber keinesfalls aufgehoben worden ! ! !
Ähnlich verhält es sich mit dem OWiG. Hier ist das gesamte EG zum OWiG aufgehoben worden, nicht aber das OWiG selbst oder, wie von Erol behauptet, "die Ordnungswidrigkeit"! Davon steht absolut
nichts im 2. BMJBBG, BGBl. I 2007 Nr. 59, S. 2614 vom 23.11.2007 und schon gar nichts von einer "rückwirkenden" Aufhebung, wie viele "Klappskallis" seit dem immer wieder stur heil aber wahrheits-
widrig behaupten. Im Übrigen enthielt das OWiG - ab ’ovo - ohnehin keine Angabe zum räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, abgesehen von der unbestimmten Angabe im § 5 "auf einem Schiff oder Luftfahrzeug". 

Zum evtl. besseren Verständnis des Vorstehenden habe ich aus einer Ordnungswidrigkeitenangelegen-heit im 2. Anhang noch einen Schriftsatz von mir an den Amtsleiter der Bußgeldstelle Hamburg beigefügt. Diesem kann man, wenn man will, auch einiges m.E. Brauchbares entnehmen.

Gruß

Rex

3 Kommentare:

  1. Also, diesen Satz hier kann man wohl bestätigen:

    "Eine Offenkundigkeit ist gegeben wen jeder in der Lage ist sich aus öffentlichen Quellen zu informieren."

    Na, und den sogenannten Personalausweis kann man doch wohl als eine "öffentliche Quelle" bezeichnen - ebenso natürlich den Reisepass - oder etwa nicht?

    Und in beiden stand bis zum Jahr 2000 Folgender Satz drin:

    Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher

    Der Inhaber dieses Passes ist Deutscher

    Und was mit "Deutscher" gemeint ist, lesen wir hier nach:

    Auszug aus dem StAG vor der Änderung vom 01.01.2000:

    Artikel 1 (Begriffsbestimmung Deutscher):

    “Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsanghörikeit besitzt.”

    Seit dem 01.01.2000 steht statt “Reichsangehörigkeit” “deutsche Staatsangehörigkeit”.

    Somit fungierten die früheren Ausweise und Pässe nicht nur als solche, sondern bestätigten zudem noch die einzig wahre Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich!

    Selbstredend, dass man uns nur mit der Streichung dieses Satzes aus Ausweis und Pass NICHT die wahre Staatsbürgerschaft zum Deutschen Reich nehmen kann - dies könnten wir nur selbst tun, wenn wir z.B. nach Auswanderung diejenige des neuen Heimatlandes annehmen würden.

    Für jeden obrigkeitshörigen Deutschen dürfte dies wohl begreiflich sein!

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  2. Oje, die Möchtegern-Verfassungsexperten sind sich nicht einig...

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  3. das ist ja auch kein Wunder..., oder !?
    wenn schon die "Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Verbrechen deckt und nicht weiß für welche Staat Sie tätig ist....

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