Montag, 14. Februar 2011

"Musterschreiben", Errol an das Polizeirevier Lahr

     nachfolgendes erhalten von Errol Gutowski

From: e.gutowski
Sent: Monday, February 14, 2011 10:34 AM
Subject: Verweigerung einer Zeugenaussage
 
Im Anhang das gewünschte Musterschreiben für jeden Polizeiposten zum Zweck der Verweigerung einer Zeugenaussage. Selbstverständlich ist das auch für jedes Gericht geeignet.

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Per Zustellungsurkunde
POM ìn D. Gänshirt
c/o Polizeirevier Lahr
Friedrichstrasse 17
77933 Lahr 10. Juli 2010



Zeugenbefragung vorab per Telefax. 07821-277290


Sehr geehrte Frau Gänshirt,

Sie haben meine Söhne Gabriel und Raphael Gutowski für den 12. Juli 2010 als Zeuge geladen.

Bitte weisen Sie mir nach auf welcher Rechtsgrundlage Sie sich berufen möchten um Bürger nach RuStAG 1913 zu einer Zeugenaussage zwingen zu wollen.

Als Polizistin ( nicht Polizeibeamtin ) sind sie verpflichtet sich über die
Rechtslage zu informieren bevor Sie aktiv werden dürfen. Ich denke Sie haben schon mal was
vom Remonstrationsrecht gehört. Bitte wenden Sie das auch an, Sie sind dazu verpflichtet.

Die Rechtmäßigkeit Ihrer Tätigkeiten beschränkt sich ausschließlich auf das Personal der BRD.

Die Unrechtmäßigkeit Ihrer Zeugenladung ist alleine schon durch die Nichtigkeit der ZPO und der StPO begründet. Und daran wird festgehalten.

Außerdem wurde am 19. April 2006 auch noch das GVG aufgehoben. Somit ist klargestellt ohne GVG ist ebenfalls keine richterliche oder staatsanwaltliche Aktivität rechtswirksam und schon gar nicht rechtskräftig.

Ihre Ladung wird daher wegen Unzulässigkeit, Rechtsunwirksamkeit und der Offenkundigkeit im Zusammenhang das die BRD kein Staat darstellt zurückgewiesen.

Das Erscheinen meiner Söhne ist in diesem Zusammenhang irrelevant, da meine Söhne wie jeder andere Bürger nach RuStAG 1913 auch Ihnen und dem gesamten BRD-System exterritorial gegenüberstehen.

Anscheinend haben das einige verwirrte Köpfe immer noch nicht mitbekommen.

Auch das die BRD kein Staat sondern lediglich eine Staatssimulation darstellt ist mittlerweile schon sehr vielen Bürgern bekannt, aber anscheinend gibt es immer noch Polizeidienststellen die in einem Dörnröschenschlaf weilen.
-- Blatt 2 --


Sie sollten mal an die Rede von Sigmar Gabriel denken. Hier wurde von Herrn Gabriel richtig erkannt und gesagt: Zitat Anfang: „Eine Bundesrepublik Deutschland als Staat gibt es gar nicht, Frau Merkel ist nur die Geschäftsführerin einer Nicht-Regierungsorganisation (NGO).“ Zitat Ende.

Es ist offenkundig, daß am 19. April 2006 das GVG, die ZPO und die StPO aufgehoben wurde.
Es ist offenkundig, daß am 10. Okt. 2007 das OWiG aufgehoben wurde.

Sollten Sie das immer noch bezweifeln, so haben Sie die Pflicht das zu überprüfen.

Remonstrationsrecht

Eine Weisung begrenzt die Verantwortung der Beamten für ihre Diensthandlung. Sie sind verpflichtet jede Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Das sogenannte „Remonstrationsrecht“ schränkt diese Hierachie wieder ein. Es schiebt sich zwischen die unbedingte Verpflichtung zum Gehorsam und die uneingeschränkte Verantwortlichkeit.

Die geltenden Beamtengesetze verpflichten Beamte gegen die Rechtswidrigkeit dienstlicher
Anordnungen unverzüglich bei seinem nächsthöheren Vorgesetzten zu remonstreieren (Einwände erheben, Gegenvorstellung machen).

Diese Pflicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit ist umfassend zu verstehen, sie schließt auch die Prüfung der Zweckmäßigkeit ein.

Bestätigt der Vorgesetzte die Anordnung, so muß man sich (nicht kann), wenn seine Zweifel fortbestehen an den nächst höheren Vorgesetzten wenden. Bestätigt auch dieser die Anordnung, so muß sie ausgeführt werden – es sei denn, sie ist erkennbar strafbar oder ordnungswidrig oder sie verletzt die Würde des Menschen.

Da die rechtliche Situation in Deutschland mittlerweile mehr als offenkundig ist, erübrigt es sich hierauf weiter eingehen zu wollen.

Allerdings gibt mir Ihre nun hoffentlich auch für Sie erkennbare rechtliche Verfehlung die Möglichkeit Sie in eine Schadensersatzpflicht zu nehmen.





-- Blatt 3 --


Diese wird auf jede Person, die mit dieser Angelegenheit auch nur das Geringste zu tun hat oder hatte, ausgeweitet, egal ob nur einmal ein Schriftstück unterschrieben wurde oder ob eine Person sich damit massiv beschäftigt hat.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch Sie und die Richterschaft nicht mehr benötigt werden und erst dann bemerken Sie, daß sie sich sozusagen selber entsorgt haben.

Ich erwarte von Ihnen, daß Sie mir folgendes juristisch nachweisen oder widerlegen:

Die BRD ist kein Staat. Es handelt sich bei der BRD von Anfang an lediglich um ein Verwaltungskonstrukt auf Deutschem Reichsgebiet. Es kann somit auch keine Behörde mit hoheitlichen Rechten geben.

Sie haben Bürgern in Deutschland nichts zu sagen. Sie haben keinerlei Befugnisse, auch nur die geringste Kleinigkeit gegen einen Deutschen Bürger zu unternehmen, ohne sich selber auf hochkriminellem Parkett zu begeben und genau dafür wird jeder zu gegebener Zeit zur Rechenschaft gezogen werden.

Da Sie als Privatperson, wie jeder andere auch, anzusehen sind, zumindestens solange Sie mir meine Aufforderung entsprechend das Gegenteil nicht bewiesen haben, verstoßen Sie bei Zuwiderhandling nach Art. 2 und Art. 13 GG und damit gegen die Persönlichkeitsrechte der Bürger.

Ich erwarte also von Ihnen mit Recht in Zukunft nicht weiter behelligt, angeschrieben, genötigt oder erpresst zu werden.

Sie würden gut daran tun sich künftig zuerst über die tatsächliche Rechtslage in Deutschland ausgiebig zu informieren, bevor Sie Bürger kontrollieren, einem Alkoholtest unterziehen oder diese zu irgendwelchen Aussagen laden möchten.

Mir ist nicht bekannt ob Ihre Kollegen von der tatsächlichen Rechtslage in Deutschland eben so wenig wissen wie Sie oder ob Sie verheizt werden sollen.

Sollten Sie meinem Schriftsatz keinerlei Glauben schenken, so sollten Sie sich umgehend informieren, da eine illegale Handlung Ihrerseits Ihrer Polizeikarriere nicht gerade gut bekommen würde. Sehr einfach für Sie, wenn Sie unter /www.youtube.com/watch?v=3we6eHN3gog nachschauen würden.

Außerdem verweise ich Sie auf Seite 890 Teil II Bundesgesetzblatt vom 29. September 1990.




-- Blatt 4 --

Außerdem sollten Sie sich den Beschluss einer Hohen Richterin aus Königstein im Taunus, daß man im übrigen auch die Wiege der BRD nennt, besorgen und nachlesen.

Aus diesem Beschluss ist zu entnehmen:

Zitat.

Das Deutsche Reich existiert fort – besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Oberstes Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 31. Juli 1973!!!

Offiziell heißt es immer wieder, das Deutsche Reich ist 1945 untergegangen.
Um es kurz zu machen, die BRD ist kein souveräner Staat sondern ein von den Besatzungsmächten fremdgesteuertes staatsähnliches Gebilde auf einem Teil des Deutschen Reichs ( lt Bundesgesetzblatt 1990- Teil II – 1386ff).

Ich erwarte nun von Ihnen, sehr geehrte Frau Gänshirt, sowie von allen Ihren Kollegen, daß Sie künftig keine Bürger mehr mit illegalen Kontrollen belästigen, egal welcher Art die auch immer sein mögen. Ich in meiner Berechtigung und unter der Prämisse meiner Befugnisse als Hoher Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger verpflichte Sie diesen Schriftsatz allen Ihren Kollegen und allen Polizeidienststellen zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit zugänglich zu machen und mit ihrer Hauspost und per Fax zu übermitteln.

Das Ihren illegalen Ladungen zum 12. Juli 10 2010 um 13.15 Uhr und 14.00 Uhr nicht folge geleistet wird, dürfte für Sie doch selbstverständlich sein.


Mit freundlichen Grüßen


Hoher Juristischer Kommissar im Zentralrat Europäischer Bürger


(Gutowski Errol)




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