Donnerstag, 12. Januar 2012

Staatsangehörigkeitsnachweis urkundlich, jedoch nicht rechtliche Beweiskraft

de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis

Auszug:....
Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher, jedoch nicht rechtlicher Beweiskraft dokumentiert.....

was hat das zu bedeuten !? welches Dokument hat denn nun rechtliche Beweiskraft !? was meint Ihr ? evtl. fragt Ihr mal bei Euch auf den "Meldeämtern" / Behörden / beim Ortsbürgerweister nach

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