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From: Dr. Bernward Thebrath
To: info@thebrath.de
Sent: Thursday, October 13, 2011 4:02 PM
Subject: WG: hier: 620113125207 v. 29.09.2011 Anfechtung Ablehnung der Kostenrechnung (ZV) wg. Illegitimität
Offener Brief an die Landesjustizkasse Bamberg / Landgericht Memmingen / Amtsgericht Neu-Ulm
Bitte wiederum weit und breit verteilen und veröffentlichen
Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2011 12:01
An: 'postelle@ljk-ba.bayern.de'; poststelle, LG Memmingen; 'poststelle@ag-nu.bayern.de'
Betreff: hier: 620113125207 v. 29.09.2011 Anfechtung Ablehnung der Kostenrechnung (ZV) wg. Illegitimität
Gesendet: Donnerstag, 13. Oktober 2011 12:01
An: 'postelle@ljk-ba.bayern.de'; poststelle, LG Memmingen; 'poststelle@ag-nu.bayern.de'
Betreff: hier: 620113125207 v. 29.09.2011 Anfechtung Ablehnung der Kostenrechnung (ZV) wg. Illegitimität
Dr. Bernward thebrath
Buchenweg 6
D-89350 Dürrlauingen
Dr. Bernward Thebrath Buchenweg 6 D-89350 Dürrlauingen
Landesjustizkasse Bamberg
Z.Hd. Wolfgang Rebhan (Rechtspflegeoberrat)
Heiliggrabstr. 28
D-96052 Bamberg
KZ: 620113125207 v. 29.09.2011
Anfechtung Ablehnung der Kostenrechnung (ZV) wg. Illegitimität
Sehr geehrter Rechtsoberpflegrat Rebhan,
wie Ihnen aus vergleichbaren Schreiben, z.B. v. 20 Juli (KSB 620112155907 und I KSB 620112156005) bekannt sein dürfte, lehnen wir die Zahlung aus Gründen multipler Verstöße gegen gültiges Recht ab.
Die Kostenrechnungen v. 29.09.2011 mit dem Kassenzeichen 620113125207 lehnen wir wg. Illegitimität ab und senden Ihnen diese zu unserer Entlastung an Sie wieder zurück - allerdings aus Beweisgründen nur in Kopie.
Auch wenn man noch so viel Gewalt anwendet oder androht und angeordnet wird, es ist bleibt im Fall der Justizkette vom Amtsgericht bis zum Bundesverfassungsgericht eine private Gerichtsbarkeit für die sie handeln, denn diese Gerichte haben und Sie können sich nicht legitimieren und können die gültige Rechtsgrundlage; auf der sie arbeiten, nicht benennen, da GVG, ZPO und StPO nichtig sind.
Es gibt nun mal nichts Richtiges im Falschen!
Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises ( vgl. ZPO § 291 Offenkundige Tatsachen.
Begründung:
1. Allgemeine Erwiderung
Wegen multipler Verstöße gegen einschlägige, sich aus der Rechtsordnung der BRD ergebender Gesetze und Verfahrensvorschriften werden das Schreiben (Scripturakt) v. 29.09.2011 (

KSB 620113125207 (Beschwerdegebühr wg. Zwangsversteigerung) wegen Illegitimität abgelehnt und mit sofortiger Wirkung gemäß §143 BGB für angefochten erklärt und zurückgewiesen (vgl. Art. 11 (1) und (4) EGBGB)! Auf die Wirkung dieser Anfechtung gemäß §142 BGB und dem sich daraus ergebenden Suspensiveffekt wird explizite verwiesen.
Durch die hier erklärte Anfechtung ist der gegenständliche Scripturakt nach § 142 BGB ab Beginn nichtig! Die Anfechtung und der Suspensiveffekt bewirken - nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - daß eine angefochtene Entscheidung nicht wirksam wird, bevor nicht über das Rechtsmittel abschließend in rechtskraftfähiger Form entschieden worden ist! Eine Anfechtung hat somit auch aufschiebende Wirkung! Was ab Beginn nichtig ist, kann daher auch nicht rechtswirksam sein oder werden!
Bitte im pdf-Anhang weiterlesen. Das Schreiben wurde unterschrieben an die BRD-Behörde versandt.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernward Thebrath
Buchenweg 6
D-89350 Dürrlauingen
Tel.: 0172/8217699
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:Virtuelles HausverbotDie Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen < (Persona non grata)!
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen < (Persona non grata)!
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