Lieber Herr Reinhardt,
was sagen Sie zu nachfolgendem ? Was sagt der Polizist dazu, mit dem Sie angebl. gesprochen haben ?
für alle anderen, hierbei beziehe ich mich auf diesen Kommentar:
polizist-erschossen.html?showComment=1319908541824#c202131229747767907
was sagt die Polizei dazu: www.weltgeldbetrug.de
viele Grüße ! Stefan W.
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----- Weitergeleitete Message -----
Von: L
Gesendet: 1:03 Freitag, 28.Oktober 2011
Betreff: Gerichtsbarkeit BRD / Bundesministerium gibt zu: alle Gerichte sind seit 2007 aufgelöst...
http://wissenschaft3000.wordpress.com/2011/10/27/brd-alle-gerichte-seit-2007-aufgeloest/
Alles privatisiert!
Der Rechtsstaat aufgelöst!
Wahnsinn!!!!
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Von:Anton Teichmann
[mailto:teichmannanton@hotmail.de]
Gesendet: Donnerstag, 27. Oktober
2011 09:46
An: agbibliothek@gmail.com
Betreff: Gerichtsbarkeit BRD /
Bundesministerium gibt zu: alle Gerichte sind seit 2007 aufgelöst...
Bundesjustizministerium
gibt zu: alle Gerichte sind seit 2007 aufgelöst…
[http://b-n-d.net/bnd-aktikel/72-recht-a-justiz/318-bundesjustizministerium-gibt-zu-alle-gerichte-sind-seit-2007-aufgeloest.html]
Leipzig. Auf Anfrage einer unserer
Staatlichen Selbstverwaltungen beim Ministerium für Justiz, ob denn die
Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt.
Es wurde auch bestätigt, dass die
Gesetze aufgehoben wurden.
„Beide Gesetze über die
Rechtsbereinigung sind somit voll wirksames Bundesrecht.
Von ihrem Zweck her setzten sie
älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat außer Kraft.
Somit dienen diese Gesetze dazu, überflüssige Regelungen zu streichen und die
Rechtsordnung insgesamt übersichtlicher zu machen“.
Das heisst nunmehr, ab dem 30.
November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung
(ZPO), keine Strafprozeßordnung (StPO) und das
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5
auf Schiffen und Flugzeugen).
Es wurden mit dem 30. November 2007
viele weitere Gesetze aufgehoben. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich
haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19
Grundgesetz (GG) verstossen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte
das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953.
»Nichtigkeit bedeutet, dass ein
Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist,
ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und
zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen
entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt
mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen
Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.« so der
Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen.
Das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG
), die Zivilprozessordnung ( ZPO ), die
Finanzgerichtsordnung ( FGO ), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen
und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ( FamFG ), die
Abgabenordnung 1977 ( AO 1977 ) sowie das Umsatzsteuergesetz ( UStG ) sind
ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des
Art. 19 Abs. 1 GG sind. Alle diese einfachen Gesetze greifen in
zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn
einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann
müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige
einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im
Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO
auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden.
Das heisst, bis auf das
Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35), sind somit
völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik
Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.
Dies bedeutet nunmehr nach der
Lehre wie es der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen zur Nichtigkeit auf den Punkt gebracht hat es gibt faktisch keine Gerichte
mehr. Aber sie sind ja noch vorhanden. Klar sind sie vorhanden aber als reine
„Firmengerichte“ nach dem Seehandelsrecht (Admirality Law) . Das
bedeutet völkerrechtlich gesehen, sobald ein Vertrag geschlossen wird , gibt es
eine Entscheidung. Man betritt mit dem Gerichtssaal ein “ –
symbolisch gesprochen – Handelsschiff“ ausserhalb der 12 Meilen
Zone. Der Richter oder die Richterin ist der „Kapitän“ und der weis
was Recht ist. Admirality Law (Seehandelsrecht) ist dem Völkerrecht nachgeordnet.
D.h. Sobald man einen „Contract“ also einen Handelsvertrag
eingegangen ist, ist man dem Richter („Kapitän“) unterworfen
und nur der weis was Recht ist. Die sogenannten Rechtsanwälte arbeitem diesem
Richter oder der Gerichtskammer nach Seehandelsrecht in einem geordneten
Verfahren zu. Der Betroffene der den „Contract“ (Vertrag)
akzeptiert, als Kläger, Beklagter oder Angeklagter, ordnet sich damit nach dem
Seehandeslrecht dem Gericht nach Admirality Law unter. Nach dem Seehandeslrecht
liegt eine Akzeptanz dann vor wenn beide „Partner“ sich im
„Willen“ einig sind. Das kann auch mündlich geschehen. Sobald sie
sich also im „Gerichtssaal (Handeslschiff) setzen akzeptieren sie dieses.
Auch dürfen sie eine Verhandlung nicht eröffnen lassen, weil dann die
Willensübereinstimmung zum Ausdruck kommt und der „Contract“ als
geschlossen gilt , völkerrechtlich gesehen.
Eigener Bericht -staseve- Verfasser Peter Frühwald
– vom 23.10.2011
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