Sonntag, 30. Oktober 2011

Christine Persch: Kriminalbeamter a. D. Lenniger vor "Gericht"

   nachfolgendes erhalten von Christine Persch - persönlich bekannt -
  Sie hatte auch schon mehrmals mit dem Polizeipräsidium Mainz tel.

hier ein Foto von Christine Persch

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Zitat von Christine Persch <christinepersch@hotmail.de>:

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>  Date: Sun, 30 Oct 2011 02:14:33 +0200
> From: Endzeiter@fdw-belm.de
> To: udo-pohlmann@tonline.de
> Subject: T e r m i n   !!!     D. Burkhard Lenniger   31.10.2011 um
> 09.15 h vor dem LG Stade,
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>     -------- Original-Nachricht --------
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>           Betreff:
>           Fw: Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Stade NZS 11
>             Ns 115 Js 273/11 ( 115/11 )
>
>
>           Datum:
>           Fri, 28 Oct 2011 07:23:15 +0200
>
>
>           Von:
>           afk-pirol <info@afk-pirol.org>
>
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>           An:
>           Endzeiter 0521 200000000 <Endzeiter@fdw-belm.de>
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>      T e r m i n   !!!     D.
>             Burkhard Lenniger
>
>             31.10.2011 um 09.15 h vor dem LG Stade.
>
>
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>
>     Am Montag, den 24.10.2011,
>         begann die Berufungsverhandlung des anerkannt freischaffenden
>         Künstlers und Kriminalbeamten a. D. Burkhard Lenniger wegen
>         angeblicher Beleidigung und übler Nachrede sowie Verletzung der
>         Vertraulichkeit des Wortes zum Nachteil von nds. Finanzbeamten,
>         Richtern und Gerichtsvollziehern des FA Cuxhaven, nds.
>         Finnazministeriums, AG Cuxhaven, Otterndorf und dem LG Stade.
>
>     Details lesen sich ausführlich
>         zum Hintergrund hier:
>
>     http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/
>
>
>     Um 15.30 h musste am 24.10.2011
>         das Gericht in Stade die Verhandlung vertragen und hat neu
>         terminiert auf Montag, den 31.10.2011 um 09.15 h vor dem LG
>         Stade, Wilhardikirchhof 1, 21656 Stade, Saal 209 oder auf den
>         Aushang im Eingangsbereich schauen.
>
>     Hinweis: das LG Stade wird
>         vollständig videoüberwacht, der Eingangsbereich sowie alle
>         Vorräume, Flure zu den Verhandlungssaälen. Da interessiert auch
>         nicht die Entscheidung des VG Wiesbaden 6 K 1063/09:
>
>    
> http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/Videoueberwachung/1010-VG-Wiesbaden-Az-6-K-106309.WI-Videoueberwachung-in-Gerichtsgebaeuden.html
>
>
>     Es geht um die Frage, gilt das
>         Bonner Grundgesetz in seiner seit 1949 die drei Gewalten
>         bindenden Funktion ja oder nein. Das Gleiche gilt für die vom
>         11.03.1937 stammende Justizbeitreibungsordnung ( Hitler - VO ),
>         die mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 am 20.09.1945 ersatzlos
>         aufgehoben wurde.
>
>     Pikant ist die Frage nach dem
>         seitdem Inkrafttretend es bonner GG eigentlich nicht mehr in der
>         StPO stehen dürfende Strafbefehlsvorschrift des § 407 StPO wegen
>         Unvereinbarkeit mit Art. 103 GG. Der Strafbefehl, so wie man ihn
>         seit 1871 in Deutschland praktiziert, ist weltweit kein zweites
>         Mal zu finden, weil gegen z.B. Art. 6 EMRK verstoßend, denn ohne
>         richterliches ( gerichtliches ) Gehör, darf kein Mensch in einem
>         demokratischen rechtsstaatlichen Land der Welt mal eben
>         verurteilt werden.
>
>     Auch um diese Frage geht es am
>         31.10.2011 in der Fortsetzungverhandlung. Es wurde noch nichts
>         versäumt, denn am 24.10.2011 ging es über Vorfragen nicht
>         hinaus.
>
>
>
>     M.f.G.
>
>
>     Burkhard Lenniger
>     04751 / 9 11 11 5

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