Samstag, 5. Februar 2011

Schreiben der geschäftsf. Reichsregierung werden nicht strafverfolgt !?

   nachfolgendes von unten nach oben lesen, wenn dem so ist, dann
hätte man als Staatsbürger des Deutschen Reichs, ja auch eine gewisse Sicherheit, wenn man sich eine "Kennkarte" bei 
www.unser-reich.info besorgt, oder !?
An Herrn RmdI Zimmermann: vielleicht könnten Sie versuchen dies unserer Frau Ortsbürgermeisterin Sylvia Fels und dem Leiter des "Meldeamtes" der VG-Verwaltung Bad Kreuznach Herrn Lunkenheimer  klar zu machen....
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Danke Herr RmdI Zimmermann,
das Verfahren wurde ja auch eingestellt, allerdings mußte ich bald zwei Stunden quatschen und mein Pflichtverteidiger Herr Hollinka aus Bretzenheim hatte auch ganz gute Arbeit geleistet...
Von www.unser-reich.info hatte ich allerdings keine Unterstützung, obwohl das Schreiben von “Euch” kam
                            MfG !  Stefan W.
Sent: Saturday, February 05, 2011 10:43 AM
Subject: Re: vom Besatzungsstatut zur Verfassung !? / ntv Bericht auf YouTube / die Haunebu / Frage an Herrn RmdI Zimmermann / Weinparadies Rheinhessen / Polizeipräsidium Maniz / Vorladungsschreiben
Sehr geehrter Herr Weinmann,
Schreiben der geschäftsführenden Reichsregierung werden nicht straf verfolgt.
Bitte zeigen Sie mir warum Sie verurteilt worden sind. Dazu legen Sie mir das Urteil und die Urteilsbegründung vor. Erst dann kann ich Stellung dazu nehmen.
In der Regel ist es die Unwissenheit und Selbstüberschätzung gegenüber der BRD Willkür
Norbert MA. Zimmermann
         -RMdI-.

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