Mittwoch, 9. Februar 2011

einfache Frage an den "Richter"

   nachfolgendes erhalten vom Milchbauern Heiner Lohmann
- persönlich bekannt -

Auszug:...sind Sie als Richter in diesem Prozess nach bestehendem deutschen Recht für diese Gerichtsbarkeit zugelassen und können sich über Ausweise oder vergleichbare Dokumente amtlich legitim sichtbar ausweisen?....

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Sent: Wednesday, February 09, 2011 3:02 PM
Subject: Fwd: Offener Einschreibebrief Molkerei Müller Prozess - Offene Anfrage an das Oberlandericht in Dresden
 
Hallo Stefan Weinmann,

Sie dürfen gern zu Ihrem Schutz auch dieses Schreiben verwenden.
Es dokumentiert eine von meiner Person gemachte Vorgehensweise, die Legalität einzelner kritischer Handlungen durch die Behörden zu hinterfragen.
Wenn Sie in Ihrer Flasche Wein einen anderen Inhalt befüllen, wie es die Etikette zeigt,handeln sie strafbar.

Ich fragte nach den in mir zugesandten Verfügungsschreiben befindlichen Amtsbezeichnungen nach der Amtsbestätigung und bekam nie eine Antwort, auch nicht vom Oberlandgericht Dresden, wo ich als BDM - Mitglied aus Solidaritätsgefühl mich an einer Geldstraft gegen "herausgepickte" Milchbauernkollegen auch in der Pflicht fühle, mich mitzubeteilligen.

Viele Grüße
Heiner Lohmann



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Offener Einschreibebrief Molkerei Müller Prozess - Offene Anfrage an das Oberlandgericht in Dresden
Datum: Wed, 08 Dec 2010 21:28:47 +0100
Von: Heiner Lohmann mailto:lohmann-steinfurt@online.de
An: Heiner Lohmann mailto:lohmann-steinfurt@online.de


Liebe  Berufskollegen und LeserInnen dieser Mail,

ich halte es für sehr wichtig, dieses Schreiben an das OLG Dresden offen auszuführen.
Es darf alllen bekannt sein, dass ein Urteil allein aus Verfahrensfehlern anzufechten,  bzw. als ungültig zu bewerten ist.

Mir geht es mit diesem Schreiben alleinig darum, ein Rechtssystem in Deutschland vorzufinden, welches den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates, genüge leistet.

Die Fragestellung von mir gegenüber dem OLG Dresden ist möglichst einfach gestellt und sollte aus meiner Sicht, mit Leichtigkeit von den Richtern zu beantworten sein.

Eine Antwort auf meine Email - Anfrage vom 18.11.2010 ist bis heute, dem 8.12.2010 um 21.16 Uhr noch nicht erfolgt.

Sobald ich hier eine Antwort erhalten habe, werde ich sie Euch, bzw. den verurteilten Milchbauernkollegen unverzüglich mitteilen.

Gerne dürfen diese Schreiben verteilt werden.

Auch ist es aus meiner Sicht sinnvoll, von möglichst vielen Seiten beim OLG Dresden nach einer Antwort nachzufragen.

MIt friedlichen, hoffnungsvollen Grüßen
 Heiner Lohmann  (ein Milchbauer, der ins Grübeln gekommen ist)
      


    - Einschreiben-

An das:


Oberlandesgericht Dresden
Postfach 12 07 32
01008 Dresden

Absender:

Heiner Lohmann
Ostendorf 26
48565 Steinfurt

Steinfurt, den 6.12.2010

Betr.:  Meine Email Nachricht vom 18.11.2010 - OLG Dresden, Urteil vom 16. November 2010, 9 U 765/10

Sehr geehrte Richterin, sehr geehrter Richter,

aufgrund ausbleibender Antwort vom 18.11.2010,  nach meiner Fragestellung an Sie,

die Sie das Urteil am 16.11.2010, 9 U 765/10 im Prozess gegen Milchbauern gesprochen haben, möchte ich Sie nochmals nun schriftlich bitten, zu meiner Frage,

sind Sie als Richter in diesem Prozess nach bestehendem deutschen Recht für diese Gerichtsbarkeit zugelassen und können sich über Ausweise oder vergleichbare Dokumente amtlich legitim sichtbar ausweisen?

mir und tausenden deutschen, sowie europäischen Milchbauern, Antwort zu geben.

Durch die nicht kostendeckende Milchpreissituation der vergangenen Jahre, sowie einem sich zeigendem Enteignungsvorhaben großer Konzerne durch Biopatente, haben wir europäischen Milchbauern international Kontakt geschlossen und stehen dieser von mir hier gestellten Grundsatzfrage mit hoher Erwartungshaltung auf Antwort, entgegen.
Es ist mir und einigen Berufskollegen bewusst, dass wir ein Recht auf diese Antwort haben.

Ich möchte Sie bitten, uns Milchbauern über meine Adresse die Antwort bis zum 15.12.2010 mitzuteilen.

MIt freundlichen Grüßen
Heiner Lohmann
Mitglied im Bundesverband Deutscher Milchviehhalter
Mitarbeiter der Weltanschauungsgemeinschaft Zentralrat Deutscher Staatsbürger - Deutsches Zentrum für Menschenrechte (ZDS-DZfMR) nach Art. 39, 40 UMR- Verfassung des Deutschen Amtes für Menschenrechte

Meine Anfrage vom 18.11.2010:

An das:

Oberlandesgericht Dresden
Postfach 12 07 32
01008 Dresden

Absender:

Heiner Lohmann
Ostendorf 26
48565 Steinfurt

Steinfurt in Westfalen, den 18.11.2010


Offene Anfrage eines Mitglieds des Bundesverband Deutscher Milchviehhalter an die zuständigen Richter des Urteils:
OLG Dresden, Urteil vom 16. November 2010, 9 U 765/10 (siehe untenstehende Pressemeldung)

Sehr geehrte Richterin, sehr geehrter Richter,

ich habe das Urteil zu Ungunsten der Milchbauern über Pressemeldungen zur Kenntnis genommen und dabei folgende Frage an Sie, die hier zuständigen Richterinnen und Richter des Oberlandesgericht Dresden:

Sind Sie als Richter in diesem Prozess nach bestehendem deutschen Recht für diese Gerichtsbarkeit zugelassen und können sich über Ausweise oder vergleichbare Dokumente amtlich legitim sichtbar ausweisen?
Dieses Schreiben werde ich an sämtliche landwirtschaftliche Verbände, meinen Berufskollegen, Verbrauchern, sowie dem Zentralrat Deutscher Staatsbürger, wo ich Mitglied bin, weitlerleiten.

Ich bitte Sie, uns Bauern diese berichtigte Frage innerhalb 3 Tagen, bis zum 20.11.2010,  zu beantworten.

Im Jahr 2008 hatten sich viele Milchbauern, auch ich, dazu entschieden, einer ruinösen Milchpolitik unsere Eigenverantwortung durch Marktgestaltung anzubieten, was durch Verhandlungen mit der Politik, dem Deutschen Bauernverband und den Molkereien, scheiterte.

Kostendeckende Milchpreise waren bei weitem nicht erreicht und ein massives Milchbauernsterben lag vor uns, auch in sonst aussichtsreichen Regionen Deutschlands.

Als letztes von uns gesehen, berechtigtes Mittel, sahen wir die Proteste inform des Milchstreiks, der Protestmärsche und auch Molkereiblockaden vor vielen Molkereien an.

Nun durch Ausgang dieses Gerichtsurteils ist der ganze BDM mit zehntausenden Mitgliedern gefordert, diesen erkennbaren "Schauprozess" mit voller Solidarität zu tragen und zu betrachten.
Dazu gehört auch diese öffentliche Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Lohmann



Oberlandesgericht Dresden

Pressemitteilungen 2010



16.11.2010 - OLG Dresden entscheidet: Milchwerk-Blockierer müssen Schadensersatz leisten
Mit Urteil vom heutigen Tage hat der 9. Zivilsenat des OLG Dresden den Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, den Landesbauernverband Brandenburg sowie weitere an der Protestaktion vom 1.-3. Juni 2008 beteiligte Personen zur Unterlassung künftiger Blockaden des Milchwerkes der Klägerin in Leppersdorf verurteilt.

Zugleich hat der Senat festgestellt, dass die Beklagten (mit Ausnahme der Beklagten zu 3 und zu 11, denen kein relevanter Tatbeitrag zur Last fällt) zum Ersatz des durch die Blockade der Zufahrt zum Werksgelände entstandenen Schadens verpflichtet sind. Der Senat hat damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bautzen vom April 2010 weitgehend bestätigt.

Die Beklagten haben nach der Begründung des Senats mit der mehrtägigen Blockade der Zufahrt zum Werksgelände der Klägerin und weiterer dort ansässiger Unternehmen in deren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb rechtswidrig eingegriffen. Wie beabsichtigt sei die Anlieferung von Rohmilch und die Auslieferung von Milchprodukten verhindert und dadurch zumindest zeitweise eine Einstellung der Produktion herbeigeführt worden. Eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit treffe dabei jeden, der sich an einer solchen schadensstiftenden Blockade in Kenntnis ihres Zieles beteiligt habe. Dies setze nicht zwingend eine physische Mitwirkung voraus, auch eine psychische Beteiligung - durch Unterstützung des rechtswidrigen Eingriffs, getragen von der Kenntnis der Tatumstände  und dem auf die Rechtsgutverletzung gerichteten Willen - sei möglich. Daher sei der Beklagte zu 2), welcher in einem Info-Brief gezielt zur Teilnahme an der Blockade aufgefordert habe, für den eingetretenen Schaden verantwortlich. Auch der Beklagte zu 1) habe die Aktion maßgeblich unterstützt.  Hinsichtlich der Beklagten zu 4) - 10) sowie 12) und 13) hat der Senat eine Anwesenheit vor Ort und eine zumindest zeitweilige Beteiligung an der Blockade festgestellt. Den Teilnehmern sei es dabei von vornherein nicht allein um die Kundgabe ihrer Meinung und die Information der Öffentlichkeit über die von ihnen als zu niedrig empfundenen Rohmilchpreise gegangen, sondern auch um die Ausübung wirtschaftlichen Drucks zur Durchsetzung ihrer Interessen. Selbst wenn die Forderungen der Milchbauern als berechtigt anzusehen wären, bliebe die zeitweilige Stilllegung des Werksgeländes eine von der Rechtsordnung nicht gedeckte Selbsthilfe. Auf das Recht zur freien Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit, welche als Grundrechte ohnehin in erster Linie auf die Begrenzung staatlichen Handelns abzielten, könnten sich die Beklagten nicht berufen. Denn diesen Rechten stünden ebenfalls grundrechtlich abgesicherte Positionen der Klägerin - aus Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und aus Art. 14 GG (Eigentum) - gegenüber, die hier nicht zurückzutreten hätten. Versammlungs- und Meinungsfreiheit seien darauf angelegt, die (kollektive) Kundgabe von Standpunkten in der der demokratischen Gesellschaft immanenten Auseinandersetzung der Meinungen mit geistigen Mitteln zu gewährleisten. Die zwangsweise oder sonst selbsthilfeähnliche Durchsetzung von Interessen gestatte die Rechtsordnung hingegen nicht. Maßnahmen, die nicht zur Überzeugung der Gegenseite im Meinungskampf, sondern dazu führen sollen, dass die Gegenseite sich einem auf sie ausgeübten Zwang beugt, seien von der Versammlungsfreiheit nicht gedeckt.

Die Revision hat der Senat nicht zugelassen.

Über die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes ist bislang nicht entschieden. Insoweit wird der Prozess ggf. nun vor dem Landgericht weiterzuführen sein.

OLG Dresden, Urteil vom 16. November 2010, 9 U 765/10

1 Kommentar:

  1. Es wird dies niemand bestätigen!!!
    Das Urteil ist nichtig,da das GVG nichtig und ungültig ist.
    http://grundrechteforum.de/ungultige-gesetze-gvg-zpo-fgo-famfg-ao-1977-ustg-jbeitro/243

    Auch das OLG Dresden ist nichts weiter als eine kriminelle Vereinigung.

    Weiteres auch hier im Text:
    http://www.terra-germania.org/merkblatt-art-25-gg/#comment-631

    andy

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