Sonntag, 6. Februar 2011

an Eagel One: Fragen zum Holocaust

7 Kommentare:

  1. Text zum Video:

    Der §130 StGB wurde geändert! Das leugnen des Holocaust ist erlaubt, so lange man nicht zu Gewalt und Hass aufruft, oder aber die NS-Zeiten verherrlicht!

    Man darf die "Opferzahlen" aber auch die Tatwaffe "Gaskammer" anzweifeln!
    Und somit den Holocaust leugnen!

    In Auschwitz starben auch keine 4.000.000 Menschen sondern nur 68.000 !
    Und ein Großteil von ihnen starb durch die schlechten Versorgungs und Hygienezustände und nicht durch Gaskammern!

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  2. Mal als kleine Info, obwohl es sichlerlich mit dem Verstehen des Textes nicht klappen wird:

    § 130
    Volksverhetzung

    (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

    (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
    2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

    (4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

    (5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.

    (6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.


    Der Blog hier wird bestimmt für ein paar Jährchen gut sein.

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  3. Danke, das sagt aber nichts zu dem Inhalt des Videos aus, oder ?

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  4. Ah, Meister Weinmann löscht auch Kommentare, die ihm nicht gefallen.

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  5. wenn Du - aber auch andere - nicht anständig diskutierst und anonym schreibst wirds gelöscht

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  6. Stefan Du verwechselst hier etwas!
    In Auschwitz kamen ca. 1,1 bis 1,3 Millionen Menschen zu Tode. Wie lassen wir mal dahin gestellt. Es gibt eine Schätzung das ca 68 bis 78 Tausend Juden ermordet worden sein sollen.
    Und wenn Du das sagst mußt Du Dich dabei auf Fried. Meyer und Rita Süßmut berufen, sonst kann das schlimme Folgen haben. Richtig ist das viele sich selbst umbrachten, an Krankheiten starben, verhungert?? Das glaub ich weniger! Ich kenne einen Russischen Offizier der als Junger Mann bei der Befreiung von Auschwitz dabei war. Und der hat mir in einem persönlichem Gespräch gesagt: Er habe oft Deutsche gesehen, die in einer schlechteren gesundheitlichen Verfassung waren, als die restlichen Insassen von Ausschwitz die nicht mit der SS geflüchtet waren. Er sagte Wörtlich: Die Häftlinge sind Hand in Hand mit der SS vor uns davon gelaufen. Ich war nicht dabei und kann es nicht bestätigen. Aber ich denke auch, das hier nicht die ganze Wahrheit aufgedeckt werden sollte.

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  7. ich sag gar nix, fahren wir halt mal hin und schauen uns vor Ort um....

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