Fred Welker
Kronenbergstr.12
55595 Hargesheim/Germany
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Zur Vorlage bei Behörden, Ämtern, Gerichten & Polizeikontrollen in der BRdvD (Bundesrepublik des teilvereinten Deutschland )! Rechtsunsicherheit!
Sehr geehrter BRdvD – Beamter,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, das ich mich zur Zeit in einer Rechtsunsicherheit befinde, die einer sofortigen Klärung durch Ihre Person bedarf.
Sehr geehrter BRdvD – Beamter,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, das ich mich zur Zeit in einer Rechtsunsicherheit befinde, die einer sofortigen Klärung durch Ihre Person bedarf.
Der Versaillers Vertrag wurde 1919 von den USA nicht unterschrieben und somit nicht wirksam, 1.Weltkrieg auch noch nicht beendet.
Das GG vom 08.05.1949 wurde vom Deutschen Volk nicht zugestimmt, wie von den Alliierten gefordert, somit ist auch dies nie in Kraft gesetzt worden.
Wenn man es dennoch anwenden würde, käme Artikel 25 GG zum tragen, denn hier geht das Völkerrecht vor dem Staatsrecht.
Da wir halt noch immer von den Alliierten besetzt sind, gilt das Kriegsrecht nach der Hager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18.10.1907. Artikel 45 (Beachtung der Landesgesetze), Art.46 (Schutz des Privateigentums), Art.47 (Verbot von Plünderungen),Art.53 (Beschlagnahme von Eigentum stets nur während der Besatzung).
Ferner wurde der Wiener Vertrag vom 23.05.1969 Art.53(Recht der Verträge) missachtet (kein GG, keine geltenden Verträge). Auch z.B 14.11.1990 Grenzanerkennungsvertrag Helmut Kohl mit Polen nicht gültig.
Der 2+4 Vertrag vom 12.09.1990 steht im Artikel 1 (4) , dieser Vertrag sich auf den Artikel 23 GG stützt, dies geht jedoch nicht, da er schon nicht mehr existierte, aufgehoben am 17.07.1990, kein Vertrag.
Vertragswidrig Artikel 1verzicht Gesamtdeutschland auf künftige Gebietsansprüche.
Hier der Vertrag:
Artikel 1(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben. Gegen Wiener Verträge
(4) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Gibt es nicht mehr zu diesem Zeitpunkt
Es geht noch weiter
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, ist die OMF-BRD (Organisationsform einer Modalität ) seit 18.07.1990 0:00 Uhr durch Streichung der Alliierten des Art. 23 GG a. F. “de jure“ erloschen.
Nachdem der Geheimvertrag 1955 (freiwillig) von Herrn (lach) Konrad Adenauer, welcher 1955-2005 50 Jahre,die Besatzung der Alliierten festschrieb (Russland wollte einen Friedensvertrag erlangen), mussten nach dem Ablauf des Vertrages was gemacht werden, folgendes.
1. und 2. Bereinigungsgesetz, super gemacht.
Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden die Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben, fast 200.
Aus diesem Grund wurden die Einführungsgesetze EG (Geltungsbereiche) am 19.04.2006 für folgende Gesetze ersatzlos aufgehoben: Gerichtsverfassungsgesetz GVG, die Zivil (ZPO)- und Strafprozessordnungen (StPO).Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden die Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
Auch der § 5 von ZPO, StPO, und GVG ist weggefallen.
Auch der § 5 von ZPO, StPO, und GVG ist weggefallen.
Das Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der OMF-BRdvD exakt am
11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten in der BRdvD keine rechtliche Grundlage mehr, und nun wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien:
11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten in der BRdvD keine rechtliche Grundlage mehr, und nun wird es ganz einfach, sogar für absolute Laien:
Ein Gesetz, das nirgendwo gilt, gilt gar nicht!
Folglich gibt es und vor allem gab es damit rein juristisch in der OMF-BRdvD weder einen Anklagegrund, ein Strafmaß, noch ein Gericht, einen Richter oder einen Gerichtsvollzieher.
Sie als Beamter der OMF-BRdvD wurden soeben mit diesem Schreiben über meine bestehende
Rechts -unsicherheit in Kenntnis gesetzt, Belehrung!
Jeder Beamte muss nach Vorschrift des Beamtenrechts §63 ab 12.02.2009 (alt §56 bis 11.02.1990 ) seine dienstlichen Handlungen auf Ihre Rechtmäßigkeit hin, überprüfen. Eine Remonstration ist eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen.Ein Beamter ist laut BGB §839 für sein Handeln privat haftbar. Art 34 GG ( Amtshaftung/Staatshaftung) wurde aufgehoben, denn im 2.Bereinigungsgesetz 29.11.2007 im Art 4 §1( Aufhebung vom Besatzungsrecht, das GG ist Besatzungsrecht) somit wurde das ganze Grundgesetz aufgehoben.
Sie als Beamter der OMF-BRdvD wurden soeben mit diesem Schreiben über meine bestehende
Rechts -unsicherheit in Kenntnis gesetzt, Belehrung!
Jeder Beamte muss nach Vorschrift des Beamtenrechts §63 ab 12.02.2009 (alt §56 bis 11.02.1990 ) seine dienstlichen Handlungen auf Ihre Rechtmäßigkeit hin, überprüfen. Eine Remonstration ist eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung zu erheben hat, wenn gegen die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung Bedenken bestehen.Ein Beamter ist laut BGB §839 für sein Handeln privat haftbar. Art 34 GG ( Amtshaftung/Staatshaftung) wurde aufgehoben, denn im 2.Bereinigungsgesetz 29.11.2007 im Art 4 §1( Aufhebung vom Besatzungsrecht, das GG ist Besatzungsrecht) somit wurde das ganze Grundgesetz aufgehoben.
Allein im BBG wurden von ca.200§ ,100§ ersatzlos gestrichen.
Wie der §185Reichsgebiet, wo das recht angewendet werden soll. Im §58 alt stand Diensteid, der nun neu §64 geltende heißt nur noch Eidespflicht.
Weiter geht es.
(§ 38 BRRG) (Beamtenrechtsrahmengesetz)
Ansonsten besteht z. B. begründeter Tatverdacht der:
1. Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
2. Umdeutung von Unrecht zu Recht (§ 138 ZPO)
3. Nötigung im Amt (§ 240 StGB)
4. Täuschung im Rechtsverkehr (§ 123, 124, 125, 126, u. 134 sowie 138 BGB)
5. Betrug im Rechtsverkehr (§ 267 StGB)
6. Bedrohung und Amtsanmaßung (§ 132 StGB u. § 241 StGB)
Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder
Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles
Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung, Mittäter nach § 25
StGB.
Nach StGB § 138 ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u. a. in Fällen des
Hochverrates, Völkermordes, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und
Erpressung bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede
Rechtsbeugung und Strafvereitlung. (§ 25 StGB)
Copyright © 2008 by http://www.igdb-owl.de
Bundesbeamtengesetz
§ 52, (1) Der Beamte dient dem ganzen Volk (...).
§ 56, (1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle
persönliche Verantwortung.
§ 185 Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum
31.12.1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.12.1937
§ 190 Für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes gilt dieses Gesetz, soweit gesetzlich nichts anderes
vorgeschrieben ist.
Und nun stellt sich mir an dieser Stelle die grundsätzliche Frage, ob die “Ernennungsurkunden“ der
BRdvD – Beamten denn nun auch wirklich vom “Reichsminister“ der Justiz ausgestellt und unterschrieben worden sind.? Steht so im Gesetz.
Ansonsten sind alle Beamten der OMF-BRdvD rein juristisch als Privatpersonen anzusehen!
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom
10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom
23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland
geschaffen wurde und worauf sich OMF-BRdvD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende
Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5
bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
Zur Rechtssicherheit meiner Person gilt:
“Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig
und nichtig“. Urteil: (BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverfGE3, 288(319f.): 6, 309 (338,363)).
Aufgrund meiner Rechtsunsicherheit bitte ich Sie somit höflichst darum, mir meine bestehende
Rechtsunsicherheit zu nehmen und mir unverzüglich darüber Mitteilung zu machen, auf welcher
Rechtsgrundlage (Rechtsnorm) Sie hier gegen mich vorgehen und in wessen Auftrag diese
“Nötigung“ meiner Person vorgenommen wird.
Außerdem bitte ich Sie an dieser Stelle nun höflichst darum mir Ihren vollständigen Namen und Ihre
Anschrift, sowie Ihren Dienstausweis vorzulegen, damit ich mir jetzt Ihre Personalien notieren kann.
Mit freundlichen Grüßen...
(§ 38 BRRG) (Beamtenrechtsrahmengesetz)
Ansonsten besteht z. B. begründeter Tatverdacht der:
1. Rechtsbeugung (§ 339 StGB)
2. Umdeutung von Unrecht zu Recht (§ 138 ZPO)
3. Nötigung im Amt (§ 240 StGB)
4. Täuschung im Rechtsverkehr (§ 123, 124, 125, 126, u. 134 sowie 138 BGB)
5. Betrug im Rechtsverkehr (§ 267 StGB)
6. Bedrohung und Amtsanmaßung (§ 132 StGB u. § 241 StGB)
Jeder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der auch nur einen Fall von juristischer Willkür oder
Rechtsbeugung zur Kenntnis nimmt und nicht zur Bewahrung der grundgesetzmäßigen Ordnung alles
Notwendige unternimmt, ist auch bei bloßem Wegsehen oder billigender Duldung, Mittäter nach § 25
StGB.
Nach StGB § 138 ist der öffentlich Bedienstete, aber auch jeder andere Bürger u. a. in Fällen des
Hochverrates, Völkermordes, Verbrechen gegen die persönliche Freiheit, schweren Raubes und
Erpressung bei Nichtanzeigen mit Strafe bedroht. Hochverrat ist bekanntlich schon jede
Rechtsbeugung und Strafvereitlung. (§ 25 StGB)
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Bundesbeamtengesetz
§ 52, (1) Der Beamte dient dem ganzen Volk (...).
§ 56, (1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle
persönliche Verantwortung.
§ 185 Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum
31.12.1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.12.1937
§ 190 Für die Polizeivollzugsbeamten des Bundes gilt dieses Gesetz, soweit gesetzlich nichts anderes
vorgeschrieben ist.
Und nun stellt sich mir an dieser Stelle die grundsätzliche Frage, ob die “Ernennungsurkunden“ der
BRdvD – Beamten denn nun auch wirklich vom “Reichsminister“ der Justiz ausgestellt und unterschrieben worden sind.? Steht so im Gesetz.
Ansonsten sind alle Beamten der OMF-BRdvD rein juristisch als Privatpersonen anzusehen!
Auf der Grundlage der “Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“, “Resolution 217 A (III) vom
10. Dez. 1948“ und mit dem Grundgesetz für die westdeutsche Bonner Republik in Deutschland vom
23. Mai 1949, welches von den Alliierten für die westdeutsche Bonner Republik Deutschland
geschaffen wurde und worauf sich OMF-BRdvD Politiker noch immer beziehen, müssen folgende
Rechte und Gesetze eingehalten werden:
1.) “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (Deklaration) Art. 1 bis 30
2.) Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte, Art. 1 bis 4, insbesondere Abs. 2, Art. 5
bis 26.
3.) “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Art. 3, 9, 18, 20, 25, 146.
Zur Rechtssicherheit meiner Person gilt:
“Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig
und nichtig“. Urteil: (BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverfGE3, 288(319f.): 6, 309 (338,363)).
Aufgrund meiner Rechtsunsicherheit bitte ich Sie somit höflichst darum, mir meine bestehende
Rechtsunsicherheit zu nehmen und mir unverzüglich darüber Mitteilung zu machen, auf welcher
Rechtsgrundlage (Rechtsnorm) Sie hier gegen mich vorgehen und in wessen Auftrag diese
“Nötigung“ meiner Person vorgenommen wird.
Außerdem bitte ich Sie an dieser Stelle nun höflichst darum mir Ihren vollständigen Namen und Ihre
Anschrift, sowie Ihren Dienstausweis vorzulegen, damit ich mir jetzt Ihre Personalien notieren kann.
Mit freundlichen Grüßen...
wichtige Links:
www.fuellhornleben.de/Anhang%20zum%20Schreiben%20an%20Herrn%20Conner.doc
wer dies liest versteht alles!!
www.die-friedenskrieger.de
www.wahrheiten.org
Ausweg:
Persönliche Selbstverwaltung bei den Alliierten proklamieren , sich auf den Artikel 20 (4) GG beziehen, kein Staat, dann ist jeder aufgefordert das Recht wieder herzustellen.
Austritt von der BRD GmbH , keine Steuern mehr zahlen und die BRD Bediensteten aufklären.
Friedensvertrag
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