Auszug:
Seien Sie nicht länger Personal der BRD GmbH/NGO und holen Sie sich einen latenten Personenausweis, der IHRE natürliche Person gegenüber DEUTSCHEN Behörden wieder herstellt, um nicht mehr als juristische Person BEHANDELT werden zu können.....
Oje, will sie wieder ihre selbstgebastelten Reichsausweise verkaufen?
AntwortenLöschenAuf was für Ideen (von der nicht existenten BRD bezahlte) HartzIV-Empfänger am Monatsende kommen....
wenn die "BRD-Verwaltung" keine korrekten rausgibt...
AntwortenLöschenJeder ist aufgefordert dies zu tun, um so schneller bekommen wir wieder unsere Rechte.
AntwortenLöschenDanke FRED, EagleONE solle man einweisen........
AntwortenLöschenTina Wendt
Es wäre sehr gut wenn sich viele für diesen Schritt entscheiden würden. Hier ein Musterschreiben:
AntwortenLöschenRückgabe des Personalausweis 673811749
IDD<<GUTOWSKI<<RAPHAEL<<<<6738117496D<<9212060<1411052<<<<<<<2
Persönliche Rückgabe
Passamt
Mario Steiner
Aufgrund der Unrechtmäßigkeit und der bewußten Zurückhaltung wichtiger zwingender
Rechtsaufklärung durch die Vorstandschaft der BRD GmbH, eingetragen im Handelsregister
in Frankfurt a. M. unter der Nr. Nr. HRB 51411, gegründet am 29.08.1990,
gebe ich Gutowski Raphael Nicola, geb am 06 .Dezember 1992 in Ettenheim, wohnhaft in 77971 Kippenheim/Ortsteil Schmieheim im Lindenfeld 10 meinen Personalausweis an den
Mitarbeiter/ Amtsleiter des Passamtes in Kippenheim Mario Steiner zurück.
Ich möchte nochmal klarstellen, ich war nie in irgendeiner Form Personal einer BRD GmbH, werde es auch nie werden und lass mich von keiner Firma zu irgend etwas zwangsverpflichten.
Ich mache von meinem Recht gebrauch und erkläre unwiderruflich:
Ich bin immer noch Bürger des Zweiten Deutschen Reiches nach RuStAG v.1913
und unterstehe keiner Verpflichtung oder Anweisung oder Gerichtsbarkeit oder Steuerpflicht oder den §§ StPO,StGB.GVG,ZPO und die §§ der OwiG
einer Fa. BRD GmbH oder daraus abgeleitete Unternehmensformen.
Kippenheim den....4. April..............2011
Abgegeben : Entgegengenommen:
Gutowski Raphael Steiner Mario
( Unterschrift ) ( Empfang bestätigt )
Ich bin nicht Wohnhaft,sondern Wohnort.an dem Schreiben ist was faul.
AntwortenLöschenwas soll der Blödsinn?
AntwortenLöschenIch habe zwar mit nem Reichsausweis vieles, auch vertäge bekommen, aber ohne diesen Ausweis kann man hier nicht überleben.
Weiiterhin ist entsprechend § 5 Personalausweißgesetz die Staatsangehörigkeit anzugeben ( Schreibt lieber Strafanträge wegen § 169 Personenstandsfälschung)
das ist das D auf den Ausweiß - und somit gebt ihr Eure Staatsangehörigkeit Deutsches Rech und Beweismittel für Fälschung ab.
Ihr könnt auch Reichskfzkennzeichen anbringen - was mir 2006 - 40 Tage Bau einbrachte ( auch wenn es auf meinem Grundstück war - zum Fahren bin ich nicht mal gekommen, werde ja Satelitenüberwacht) -
Also was sollen diese Kindereien - noch mehr Deutsche in Armut, Knast schicken?
Herzau
an Herzau: deshalb gilt es ja eine Bewegung auszulösen, das Einzelne - noch - Schwierigkeiten bekommen ist bekannt...
AntwortenLöschenHallo Anonym ich habe seit über 5 Jahren keinen Personalausweis und kann mich dennoch frei bewegen. Was willst du mit deinen § 5 Personalausweißgesetz? wenn du dich mit Reichskfzkennzeichen Schmückst ohne das du dich vorher mit schriftlicher eingabe und bestätigung von der illegalen BRD losgesagt hast, so hast du eben gegen AGB`s der BRD verstossen, denn du bist ja in diesen Maroden und kriminellen Unternehmen invonbiert, und dafür wrst du ja auch im Knast. Warum wunderst du dich darüber?
AntwortenLöschenAuf Wunsch von einigen Lesern die sich nach deren Aussagen als Selbstständige Unternehmer betätigen, hier das gewünschte Musterschreiben für eure Steuerberater.
AntwortenLöschenMusterschreiben.
Herr Mustermann
Steuerberater
Musterstrasse 1
12345 Musterhausen 7. Januar 2010
Sehr geehrter Herr Mustermann,
seit Jahren arbeiten wir nun zusammen und ich bedanke mich recht herzlich für die gute Zusammenarbeit.
Seit einiger Zeit fällt mir allerdings auf, daß es doch sehr viele unterschiedliche Meinungen im Bezug auf das Steuerrecht gibt und ich bitte Sie, als mein Vertrauter in Sache der Steuererhebung, um eine ausführliche Stellungnahme auf folgende Fragen.
Das Bundesverfassungsgericht hat unter Aktenzeichen: BVerfG 55, 274/301 festgestellt, daß das Grundgesetz keine Steuerpflicht erklärt.
Im § 125 (5) AO steht,: Zitat Anfang: „Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes kann vom Finanzbeamten festgestellt werden, sie ist festzustellen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.“ Zitat Ende.
Sie müssen mir doch zustimmen, daß jeder Steuerzahler in eigener Sache ein Berechtigter ist.
Ich weis nun aus sehr zuverlässiger Quelle, daß einige Bürger bereits verschiedene Finanzämter aufgefordert haben die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung in Deutschland juristisch nachzuweisen und diese auf Punkt und Komma genau zu zitieren.
Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG)
Da bisher, so mein Kenntnisstand, kein Finanzamt in der Lage war die Rechtmäßigkeit einer Steuererhebung in Deutschland nachzuweisen, selbst die Finanzministerien in Stuttgart und Hannover sich dazu außerstande sahen und an die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe verwiesen haben, diese allerdings auch keinerlei Aussage im Bezug auf die Steuererhebung machen konnten oder wollten, und sich als nicht zuständig auten, ist es doch sehr seltsam und fragwürdig wer überhaupt für eine Besteuerung in Deutschland Verantwortung zeichnet.
Sämtliche Gerichte die mit dieser Frage konfrontiert wurden haben eine Feststellungsklage im Bezug auf die Steuererhebung als nicht zuständig abgelehnt. Die Finanzgerichte haben eine diesbezügliche Anfrage verworfen und nicht angenommen.
Ich fordere Sie hiermit auf, sehr geehrter Herr Mustermann, da Sie sich in dieser Materie ja auskennen müssten und wir ja schon einige Zeit sehr gut zusammen arbeiten, mir den juristischen Nachweis einer rechtmäßigen Steuererhebung zu belegen.
-- Blatt 2 --
-- Blatt 2 --
Aufgrund Ihrer Arbeit bezahle ich schließlich meine von Ihnen berechneten Steuern.
Sollten Sie, was ich nicht hoffe, auch nicht in der Lage sein mir die Rechtmäßigkeit einer Steuererhebung in Deutschland juristisch nachzuweisen, könnten da einige Probleme entstehen.
Sie wären in diesem Fall mitschuldig der arglistigen Täuschung, § 123 I BGB der Begünstigung
§ 257 StBG und der Beihilfe (§ 27 I StGB) zum Betrug § 263 StGB.
In diesem Fall wären Sie schadensersatzpflichtig gegenüber Ihren Mandanten für alle je bezahlten und noch zu bezahlenden Steuern, § 823 und 830 BGB.
Nach § 5 VstGB entfällt eine Verjährung der Schadensersatzansprüche und Sie wären im vollem Umfang und uneingeschränkt haftbar für alle finanziellen Schäden einschließlich der Verzinsung für Steuerzahlungen von Anfang an, an denen Sie mitgearbeitet haben.
Da ich davon ausgehen darf, daß Sie sehr geehrter Herr Mustermann die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung in Deutschland überprüft haben, bevor Sie als Steuerberater tätig wurden, ist es mein gutes Recht Sie darauf anzusprechen und Sie aufzufordern mir schriftlich die Rechtmäßigkeit der Steuererhebung juristisch nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Der EagleONE eignet sich nur noch als Baumschmuck. Genau wie die übrigen Landes- und Verfassungshochverräter. Die Raben und Krähen wird es freuen.
AntwortenLöschenDer Schlachtruf lautet:
Wir sind das Volk.
Ich stimme ja im großen und ganzen meinen Vorrednern zu!
AntwortenLöschenNur sind ja viele Fragen speziel vor Menschen welche Staatliche Unterstützung beziehen ungeklärt.
Einer Rückgabe des Perso. der BRD wird automatisch auch jede Finanzielle einstellung jeglicher Staatlicher Unterstützung zur folge haben, Was ist mit der Sozialversicherung, Rentenbeiträge,
Versicherungen usw.
Dieser Schritt sollte vor ab gründlich geprüft werden, sonst stehen die Menschen mit absolut nichts da!!!!
wohl wahr, das muss koordiniert werden, siehe diesbezügl.:
AntwortenLöschenhttp://hintergruende2012.blogspot.de/2012/01/geschaftsf-reichsfinanzminister-dr.html