Forderung nach Aufhebung aller juristischen Maßnahmen wegen
erwiesener Tatsachen und dem Fehlen der rechtlichen Grundlagen!
Hier Ihre Adressdaten einsetzen
An die GEZ / Blechtrottel
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Datum: Sonntag, 8. Januar 2012
Ihr Az:
Mein Az:
Sehr geehrte/r Frau/Herr Blechtrottel
Es ist schon sonderbar einem „Blechtrottel“ zu schreiben! Falls es da
ein menschliches Wesen hinter einem Blechtrottel geben sollte, so ist
natürlich nicht dieser „Mensch“ mit Blechtrottel gemeint. Blechtrottel
ist meine Interpretation für einen PC! Somit braucht sich niemand
beleidigt zu fühlen.
1. Würden Sie Rechnungen bezahlen, die nicht unterschrieben sind? Ich
nicht! Denn Jedermann kann solche Rechnungen täuschend echt nachahmen!
2. Warum sendet die sog. „GEZ“, besser gesagt dieser „Blechtrottel“,
mir ständig Rechnungen für meine Mandanten? Ich habe Sie, der Sie
hinter dem Blechtrottel sitzen, schon mindestens 100mal aufgefordert
Ihre Legitimation für diese Rechnungen nachzuweisen.
3. Wo bleibt denn Ihr Nachweis für einen legitimierten Staatsvertrag?
4. Mit welchen “Staaten“ haben Sie denn diesen Vertrag geschlossen?
5. Seit wann gibt es Zwangsmitgliedschaften, auch nach dem
rechtungültigen „BRD-Recht“, falls es jemals ein solches geben sollte?
6. Ihre Argumentation, die GEZ sei rechtens seit der sog.
Wiedervereinigung zum 3.10.1990 ist völlig absurd und entbehrt
jeglicher rechtlicher Grundlage. Beweisen Sie es anhand der u.a. 10
Punkte und lassen Sie diese durch eines Ihrer Gerichte feststellen.
Bevor diese Fragen nicht eindeutig rechtlich mir von Ihnen erklärt
vorliegen, werde ich keine GEZ - Gebühr bezahlen! Warum auch.
Wohlgemerkt: Ich bin zahlungswillig und –fähig! Die Zahlungen erfolgen
sofort, wenn Sie nachweisen, auf Grund welcher Rechtgrundlage Sie
nachweisen können, dass Ihre Gebühren rechtens sind!
Stellen Sie unten aufgeführte 10 Punkte rechtlich richtig dar und
widerlegen Sie diese! Das kann doch für Ihre Rechtabteilung nicht so
schwer sein, oder?
Ich gebe Ihnen, nach der „Internationaler Fristenregelung 21 Tage“, 21
Tage, Zeit für eine rechtlich fundierte eindeutige Beantwortung meines
Schreibens. Sollte dies bis dahin nicht erfolgen, gehe ich davon aus,
dass ich im Recht bin und ab sofort kein Mensch in der sog. „BRD“
jemals GEZ - Gebühren zahlen muss!
Mit freundlichen Grüßen
I:
10 Punkte
Folgende Punkte gilt es vor jeder „Verhandlung“ erst zu klären und ich
fordere im Namen meines/r Mandanten/in folgende Festestellungen:
Punkt 1:
Mein/e Mandant/in ist unzweifelhaft Bürger/in des Staates Deutsches Reich gemäß § 1 RuStAG
Beweis: RGBL. 583 vom 22.7.1913
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese
nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und
schriftlich zu erläutern:
Punkt 2:
Das Deutsche Reich ist nach wie vor existent und ist voll rechtfähig…
Beweis: Das sog. „Urteil“ des „Bundesverfassungsgerichtes“ (BverfGE
2,266(277);3,288(319ff);5,85(126);6,309(336,363); (BverfGE 1,
351(362ff, 367))
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese
nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und
schriftlich zu erläutern.
Punkt 3:
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, handeln Sie alle samt ohne jegliche
Rechtgrundlage, da die sog. „BRD“ mindestens seit dem 17.7.1990 recht-
und handlungsunfähig geworden sind.
Beweis: Internetpräsenz
http://www.wemepes.se/
und Aufhebung des Art. 23 GG a. F. für die sog. „BRD“ am 17.7.1990
i.V.m. BGBl. 1990 II Seite 885, 889ff, sowie die Frankfurter Dokumente
v. 1.7.1948 Nr.!, II, III i.V.m. 2 BvF 1/73 Gründe B III Abs.1:
Punkt 4:
Die sog. „BRD“ beschränkt ihre staatliche Hoheitsgewalt auf den
Geltungsbereich des Grundgesetzes! Da dieses aber mindestens seit dem
29.9.1990 als aufgehoben gilt, gibt es keine rechtliche Grundlage für
Ihr Handeln mehr!
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese
nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und
schriftlich zu erläutern.
Punkt 5:
Der sog. 2+4 Vertrag ist nicht rechtgültig in Kraft getreten, da dieser
nach dem 29.9.1990 angeblich in Kraft getreten sein soll (15.3.1991).
Beweis: 2+4 Vertrag vom 12.9.1990 BGBl. 1990 II S. 1318ff)
Dem sog. „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese
nicht juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und
schriftlich zu erläutern.
Punkt 6:
Die sog. Wiedervereinigung Deutschlands am 3.10.1990 lag ebenfalls
hinter dem 29.9.1990 und ist somit ebenfall rechtunwirksam, denn man
kann sich mit nichts wieder vereinen, das es juristisch nicht gibt und
zudem der Geltungsbereich aufgehoben worden ist.
Dem sog. „Gericht“ wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht
juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich
zu erläutern.
Punkt 7:
Es wurden die Einführungsgesetze und deren Geltungsbereiche aufgehoben. (EGGVG; EGSTPO; EGZPO)
Beweis: Beiblatt
Dem sog. „Gericht“ wird aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht
juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich
zu erläutern.
Punkt 8:
Die sog. „BRD“ ist seit Gründung 1949 nur ein Verwaltungskonstrukt der
Alliierten und das sog. „Grundgesetz für die sog. BRD“ ist niemals in
Kraft getreten, da keine Volksabstimmung, wie von den Alliierten
verlangt, statt gefunden hat.
Beweis: Genehmigungsschreiben der Alliierten an den sog. Parlamentarischen Rat vom 12. Mai 1949
Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht
juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich
zu erläutern.
Punkt 9:
Das sog. „Gericht“ bzw. die „Staatsanwaltschaft“ ignoriert alle
allgemein anerkannten völkerrechtlichen Tatsachen und Regeln gemäß dem
Völkerrecht Art. 34, Art.35; Art.42 und verstößt somit gegen dieses.
Beweis: Menschenrechte des EUGH
Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht
juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich
zu erläutern.
Punkt 10:
Gleichzeitig missachtet dieses „Gericht“ bzw. die „Staatsanwaltschaft“
die Tatsache und Fakten des Internationalen Paktes über bürgerliche
Rechte Art. 11 vom 19.Dezembr 1966.
Beweis: IP 66 vom 19.Dezember 1966
Dem „Gericht“ wird daher aufgegeben, diese Tatsache, sofern diese nicht
juristisch stimmig sein sollte, juristisch nachzuweisen und schriftlich
zu erläutern.
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