Donnerstag, 12. Januar 2012

Mord, Hinrichtung, Notwehr !? an alle Polizeidienststellen, Richter, Gerichte, Behörden....

      nachfolgendes erhalten vom Errol / Volksgerichtshof, leider kann die Anlage hier nicht online gestellt werden  nun mit Anlage

siehe auch die Grüße von der Polizeigewerkschaft zu finden u. a. auf der Startseite stefan-werinmann.de

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Zitat von Juris <juris@ezfmr.de>:

> Hallo Freunde ich bitte euch dieses Schreiben an alle in euren
> Verteilern weiterzuleiten. Vor allem sollten alle
> Polizeidieststellen, Richter- Gerichte sog. Staatsanwälte und alle
> in diesem Schreiben genanten Personen gruppen damit konfrontiert
> werden.
>
> Eine konstruktive Stellungnahme die auf sachliche Art und Weise
> geführt werden sollte ist wünschenswert.

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Erfüllen sich die Prophezeiungen: Weissagung zu 2012 ?


Ich denke ja, denn in diesem Jahr wird sich vieles ändern. Und wer gestern am 11. Januar
2012 die TV Nachrichten gesehen hat und wenn man dem Glauben schenken darf so wurde am
gestrigen Tage ein sog. Staatsanwalt in einem Dachauer Gericht, daß wie alle anderen
Gerichte in Deutschland auch kein Staatsgericht sein kann, von einem illegal unter
Anklage gestellten Bürger erschossen, man könnte es auch als Hinrichtung bezeichnen, aber
meiner Meinung nach nicht als Mord.




Aber das ist nur meine persönliche Meinung, Art. 5 (1) GG, ich habe aber keinerlei
Einwände wenn sich andere Bürger dieser Meinung anschließen.




Da ich davon ausgehe, daß diese E- Mail auch den Weg zu der sog. BRD-Justiz und deren
Helfershelfer finden wird und das in dieser Organisation auch Personen zu sein scheinen
die nicht gerade einen funktionierenden Rechtsverstand ihr eigen nennen können, werde ich
diese meine Meinung auch begründen und in einer leicht verständlichen Art und Weise
verfassen die selbst ein Sonderschüler verstehen würde.




Begründung:




Es ist offenkundig, daß der BRD von den Alliierten durch die Herren ( James Barker und
Eduard Schewardnaze ) zum 18. Juli 1990, 00:00 MEZ der Art. 23 GG durch dessen Streichung
entzogen wurde und damit hatte die BRD keinerlei Geltungsbereich mehr und ist seit diesem
Datum de Jure erloschen und als nicht mehr rechtsfähig anzusehen.




Art. 23 GG a.F. lautete:

"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen,
Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Schleswig-Holstein,  Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Dieser Artikel beschreibt also in welchen deutschen Ländern das GG zunächst gelten sollte.

Mit Streichung des Artikels 23 GG hat das GG seinen Geltungsbereich verloren !
Ein Gesetz ohne Geltungsbereich ist nicht rechtsgültig !

Da alle unsere Aufforderungen und Schriftsätze an BRD-Gerichte, sog. BRD
Staatsanwaltschaften, Polizeidirektionen, Finanzämter, Gerichtsvollzieher,
Justizangestellte. sog. Rechtspfleger, Landratsämter, Ordnungsämter, Ministerien usw.

unbeantwortet blieben und verweigert wurden, ist eindeutig davon auszugehen das allen
diesen Organisationen die Rechtswidrigkeit ihres Handelns bewusst sein müsste.




Wenn aber eine so große Organisation , wie es die BRD noch zu sein scheint, und wenn sich
einzelne Personen in dieser Organisation gegen geltendes Recht stellen und ohne jegliche
Rechtsgrundlage andere Bürger in reiner Selbstverherrlichung, Willkür, geistiger
Verwirrung oder einfach nur aus unermesslicher krimineller Energie plündern, bedrohen,
der Freiheit berauben, entführen, zu etwas zwangsverpflichten zu wollen oder einer
illegalen Behandlung unterziehen zu beabsichtigen, und das ganze auch noch von dem System
gefördert, geduldet, gedeckt, verschleiert oder gut geheißen wird, so bleibt meiner
Meinung nach ( Art. 5 (1) GG ) diesen betroffenen Personen ihr verbrieftes Recht zur
Selbstverteidigung.




Schauen wir jetzt den Art. 20 GG mal etwas genauer an, so sehen wir folgendes:




Die beiden ersten Absätze dürfen wir vernachlässigen, da diese keinerlei Bestand mehr
haben, denn da ist folgendes zu lesen:




Art. 20 GG

 1.. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.


Wir wissen also das der Art. 23 GG a.F. aufgehoben wurde und damit hat die BRD ihre
Berechtigung als Verwaltungskonstrukt verloren.




Jetzt steht da aber "Sozialer Bundesstaat" Von welchem Staat soll denn die BRD ein
Bundesstaat sein? Zu einem wird behauptet die BRD wäre ein Staat, zum anderen soll es,
wie zu lesen ist, ein Bundesstaat sein?




Es ist also offenkundig das die BRD weder das eine noch das andere sein kann. Keine der
sog. BRD-Ministerien noch andere BRD-Organisationen konnten eine Staatlichkeit der BRD
juristisch nachweisen.




Art.20 GG




 2.. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen
und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der
Rechtsprechung ausgeübt.




Hier steht zu lesen, "das alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat," zu einem ist es
richtig das alle Staatsgewalt in Deutschland vom Deutschen Volke auszugehen hat, aber das
wird ja von der illegalen BRD-Justiz verhindert. Die versuchen ja krampfhaft an ihrem
Unrecht-System festzuhalten wie ein Hund an seinem Knochen.




Was die BRD mit den Wahlen anspricht ist letztendlich nur eine betriebliche Regelung die
in arglistiger Täuschungsabsicht dem Deutschen Volke einen Staat vorgaukeln soll, es kann
aber bestenfalls einen Betriebsrat ähnlichen Charakter aufweisen in dem das Personal
eines Unternehmens den Betriebsrat wählt, und so ist das auch bei der BRD. Schauen Sie
sich doch mal Ihren Personal - Ausweis an, ja Sie lesen richtig, Sie werden aus diesem
Grunde als Personal der BRD geführt und werden das solange bleiben bis Sie dem
schriftlich widersprechen. Im Internet finden Sie die wesentlichen Informationen dafür (
UN Resolution A/res 56/83 Art 9 und auch die Personen - Standserklärung zur Natürlichen
Person).




Und damit kommen wir zu dem dritten Absatz bei dem es anfängt interessant zu werden.
Lesen wir was da geschrieben steht.

Art.20 GG




 3.. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.




Wie erinnern uns, die BRD ist also kein Staat. Das bedeutet das was die BRD als
Gesetzgebung bezeichnet lediglich die AGB`s der BRD sein können, und was als
verfassungsmäßige Ordnung deklariert wird ist nichts anderes als die Betriebsstruktur der
BRD. Aber jetzt kommt der Punkt in dem sogar die unwissenden BRD-Personal-Bürger einige
Rechte zugestanden bekommen haben, die von den Gerichten, sog. Staatsanwaltschaften und
Ordnungsämtern missachtet und mit Füssen getreten werden.




Begründung:




Das GVG, die ZPO und die StPO wurden am 19. April 2006 durch die Streichung deren
Einführungsgesetze von der sog. Bundesregierung aufgehoben, das können Sie in den
Bundesgesetzblättern nachlesen.




Die Ordnungswidrigkeit ( OWIG ) wurde auf der gleichen Art und Weise am 11. Oktober 2007
aufgehoben, auch das können Sie in den Bundesgesetzblättern nachlesen und es gibt
keinerlei Rechtsgrundlagen mehr eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden, genauso wenig darf ein
Bürger in Deutschland, gleich welcher Nationalität vor Gericht gestellt oder verurteilt
werden, das hat die BRD so selber entschieden und durch die Aufhebung dieser oben
genanten Punkte bestätigt.




Sie alle wissen, daß sich diese verantwortlichen sog. Behörden über diese Anordnungen
hinwegsetzen, lesen Sie nochmal was da steht:




 Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die
Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.




Sie sehen also, daß sich weder die sog. Ordnungsämter noch die BRD-Justiz an Gesetz und
Ordnung halten. Wie sollte sich dann Ihrer Meinung nach eine illegal unter Zwang und
Bedrohung vorgeführte Person verhalten?




Und damit sind wir beim wichtigsten und wesentlichen Absatz im Art. 20 GG.




Art. 20 GG




 4.. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das
Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Wir haben also mitbekommen, daß ein doch sehr großer Teil der sog. Justiz- Behörden in
Deutschland sich einen feuchten Kehricht um Recht und Ordnung scheren, denn diese
Personen wenden, ohne das es eine Rechtsgrundlage für ihre Handlungen gibt, die nichtigen
Gesetze der OWIG, ZPO oder StPO an.




Damit könnten diese Menschen unter der Prämisse und zu deren eigenen Gunsten gewertet nur
geistig verwirrt sein, ansonsten müsste man davon ausgehen dürfen das es sich entweder
bei dem Einzelnen um eine kriminelle Person oder bei einer größeren Anzahl solcher
Personen um eine hochkriminelle Vereinigung handeln könnte, und der Widerstand gegen
jegliche Art von krimineller Handlungen ist juristisch immer gerechtfertigt.




§ 32 StGB




 1.. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

 2.. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen
rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.





Wenn also ein sog. Richter oder Staatsanwalt ohne jegliche Rechtsgrundlage einen Bürger
in eine Illegale Verhandlung zwingt, nötigt oder vorführen lässt, so hat dieser seine
verbriefen Rechte diese illegale und rechtswidrigen Handlungen gegen sich abzuwenden. Es
sei denn er könnte ohne Gewalt eine oder beide Personen mundtot machen, da das in der
Regel aber unmöglich erscheint und sich vermutlicherweise weder die sog. Richter und oder
Staatsanwälte an die tatsächliche Rechtslage in Deutschland zu halten scheinen sehe ich
den Tatbestand der Notwehr erfüllt.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, nicht das ich solche Vorgehensweise für gut halte,
aber ich denke in einem solchen Fall kann nicht von Mord gesprochen werden, es handelt
sich meiner Meinung nach eindeutig um Notwehr.

Ich fordere die sog. BRD-Justiz auf endlich einsichtig zu werden und sich ab sofort an
ihre eigenen Regelungen zu halten. Wir alle wollen keinerlei Ausschreitungen die mit
solchen Aktionen enden, aber wenn ein Unrechtsdruck zu hoch wird werden sich zwangsläufig
solche Vorfälle häufen, man nennt so etwas auch Gesetz der Resonanz.

Ich habe meine Befürchtungen in dieser Richtung schon vor zwei Jahren vorausgesagt und
letztes Jahr wiederholt, und wenn der uneinsichtige Teil der sog. BRD-Justiz nicht
endlich einsichtig wird, so sehe ich noch in diesem Jahr eine Gewaltwelle in Deutschland
auf die Verantwortlichen zukommen die dann in bürgerkriegsähnliche Zustände ausarten
könnten. Lassen Sie es bitte nicht soweit kommen, und damit meine ich nicht die Bürger
die sich zur Wehr setzen sondern spreche die Polizei, sog. Staatsanwälte, Richter,
Gerichtsvollzieher, Justizangestellte, Rechtspfleger, Grundbuchmitarbeiter,
Ordnungsämter, Bürgermeister usw an.

Wer jetzt immer noch nicht begreift, der könnte doch seinen Verstand verloren haben.

4 Kommentare:

  1. Du bist aber auch ein Witzbold. Wie sollen wir auf eine sachliche Art und Weise konstruktiv Stellung zu diesem Schreiben nehmen, wenn wir keinerlei Ahnung haben, was drin steht.

    Kannst du die Anlage nicht veröffentlichen, oder traust du dich nicht, weil der Inhalt der Anlage wieder massivst gegen Strafgesetze verstößt?

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    1. ich kann die Anlage nicht kopieren und online stellen, Ihr könnt Euch aber an Errol wenden, der kann sie Euch per mail schonmal zusenden....

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  2. Ich lese:

    "Es ist offenkundig, daß der BRD von den Alliierten durch die Herren ( James Barker und Eduard Schewardnaze ) zum 18. Juli 1990, 00:00 MEZ der Art. 23 GG durch dessen Streichung entzogen wurde und damit hatte die BRD keinerlei Geltungsbereich mehr und ist seit diesem Datum de Jure erloschen und als nicht mehr rechtsfähig anzusehen."

    Das ist nicht offenkundig, sondern eine der plumpsten Lügen, die seit über 10 Jahren im Internet verbreitet werden. Natürlich wird diese Behauptung nie belegt.

    Und weiter:

    "Und wer gestern am 11. Januar 2012 die TV Nachrichten gesehen hat und wenn man dem Glauben schenken darf so wurde am gestrigen Tage ein sog. Staatsanwalt in einem Dachauer Gericht, daß wie alle anderen Gerichte in Deutschland auch kein Staatsgericht sein kann, von einem illegal unter Anklage gestellten Bürger erschossen, man könnte es auch als Hinrichtung bezeichnen, aber meiner Meinung nach nicht als Mord.

    Aber das ist nur meine persönliche Meinung, Art. 5 (1) GG, ich habe aber keinerlei Einwände wenn sich andere Bürger dieser Meinung anschließen."

    Wenn ein Angeklagter vor Gericht eine zur Verhandlung mitgenommene Schusswaffe zieht und den Staatsanwalt erschießt (den Richter wollte er auch erschießen, aber der konnte rechtzeitig in Deckung gehen), ist dies ein Mord und sonst nichts. Und der Angeklagte ist ein Mörder und sonst nichts.

    Unsere Gerichte sind übrigens staatliche Gerichte, denn nach Art. 92 des nach wie vor geltenden Grundgesetzes wird die Rechtssprechung durch Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt. Und die sind nun mal eindeutig staatliche Gerichte.

    Und wenn Errol sich so vehement auf Art. 5 Abs. 1 des seiner Ansicht nach nicht mehr gültigen Grundgesetzes beruft, so muss er sich wohl fragen lassen, ob er auch Abs. 2 dieses Artikels kennt. Denn was er betreibt, ist nichts anderes als die Billigung eines Schwerstverbrechens. Und eine Beleidigung und Verunglimpfung des Mordopfers ist es allemal.

    Wenn ich Errol was zu raten hätte (er nimmt ja meinen Rat doch nicht an), dann wäre es, künftig seine Klappe zu halten, anstatt irgendwelchen Blödsinn in der Welt herum zu verteilen.

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  3. Dachau habe ich auch hier thematisiert.
    http://beamtendumm.wordpress.com/2012/01/12/dachau/

    Empfehlen möchte ich auch, wie aus einem Mord durch einen Verfahrensfehler
    nur noch Totschlag wird.
    http://beamtendumm.wordpress.com/2012/01/12/wegen-verfahrensfehler-nur-verurteilung-wegen-totschlag-moglich/

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