Dienstag, 24. Januar 2012

JOH - an Dr. Dhonau - Polizei - Finanzamt - BRD Bedienstete

  nachfolgendes erhalten von der JOH z. K., zur Überrpüfung und Stellungnahme

Hinweis: bei den Schreiben vom Finanzamt und Amtsgericht, ist noch nicht mal eine  
"geschlängelten" Linie (Paraphe -Formmangel) des Finanzbeamten bzw. des Richters vorhanden....

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Guten Morgen liebe Maria,

wie ich heute Abend in der Zeitung lesen konnte, (Westfalen-Blatt Nr. 20
vom Dienstag dem 24. Januar 2012) droht einer Apothekenhelferin aus dem
Kreis Paderborn wohl der Arbeitsplatzverlust, weil ihr Anwalt ein
Schreiben ans Gericht nur mit einer "geschlängelten" Linie (Paraphe -
Formmangel) unterschrieben hat. (Az.: 1 Ca 17570 (Paderborn) - 8 Sa
7821/11 (Hamm))

Der Zeitungsbericht selbst, der wird von mir in Kürze auf der JOH
veröffentlicht.

Das Arbeitsgericht Paderborn bestätigt somit eindeutig und einmal mehr,
dass eine Paraphe als Unterschrift nicht ausreicht.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf den nachstehenden Link den Du
unbedingt anklicken und auch lesen solltest.

1.)
Rechtskunde für Nichtjuristen!
http://www.staat-germanitien.net/images/pdf/RfN.pdf


Damit sollte für jedermann klar und deutlich erklärt sein, dass wir von
der BRD-Justiz pausenlos verschaukelt werden.

Bitte diesen LINK im gesamten Reich weit verbreiten. Das sollte auch für
den nächsten LINK gelten, denn hier wird deutlich, warum wir die
Hochverräter der BRD-Parteien auf keinen Fall mehr wählen sollten.


2.)
Die BRD als Beauftragte der Besatzungsmächte!
http://www.staat-germanitien.net/images/pdf/JOH-Focus12.pdf


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Es war somit HOCHVERRAT und bis heute auch Volksverhetzung!
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Darüber hinaus sollte eine generelle Aufklärung darüber stattfinden wie
man sich gegen den täglichen BRD-Justiz-Terror durch
BRD-Dienstausweisträger erwehren kann.

HIER SOMIT GENAU LESEN UND DENKEN GEHEN!
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Auseinandersetzung mit Vertretern  der Bundesrepublik Deutschland

                                     Verfassungshochverrat

Zuerst das Wesentliche:

Haben Sie einen Bediensteten der BRD, der sich  gegen Menschenrechte oder
das Völkerrecht vergeht, können Sie diesen kaum  verklagen, da in der BRD
derartige Delikte nicht unter Strafe stehen.

So müssen Sie eben anders reagieren, um diesem  willkürlichen Treiben ein
Ende zu bereiten.

Verstößt zum Beispiel ein Richter gegen die  allgemeinen Bestimmungen des
Völkerrechtes, fügt er dem "verfassungsgemäßen  Grundsatz" der BRD einen
Schaden zu, indem er hoheitliche Gewalt ausübt, zu  welcher er nicht
befugt ist.

Somit schadet er auch dem Bund (BRD), da er mit  seinem Handeln auch die
"verfassungsmäßige" Ordnung des Bundes ändert/verletzt.

Ebenso handelt er dann "unbefugt", wenn er in  gleichgelagerte Art gegen
die Landesverfassung eines Bundeslandes verstößt,  soweit diese dazu
Ausführungen macht.

Sie müssen daher grundsätzlich zwischen den  Belangen des Bundes und des
jeweiligen Bundeslandes unterscheiden.

In allen Fällen ist die Handlung des Richters, des  Staatsanwaltes, des
Gerichtsvollziehers oder durch wen auch immer, als Hochverrat auszulegen,
sei es gegen den Bund oder gegen das Land.

Handelt der Richter gegen Art. 25 GG, begeht er  Hochverrat gegen den
Bund, da er ja auch die Rechtsordnung des Bundes damit  unterläuft.

Handelt er gegen die Verfassung des/eines Landes,  begeht er Hochverrat
gegen das Land.

Sie gehen demnach wie folgt vor:

1. Handeln Staatsanwälte und/oder Richter oder auch andere Bedienstete der
BRD, z.    B. Beamte, Gerichtsvollzieher  beispielsweise nach der StPO,
ZPO oder dem OWiG, handeln diese gegen den Bund, da alle
Rechtsverordnungen aufgrund des Wegfalls des Geltungsbereichs aus dem
Einführungsgesetz zum Beispiel EGStPO, EGZPO, EGOWiG, usw. nichtig sind.
Geht es also um Handlungen gegen den Bund,  erstatten Sie Strafanzeige und
stellen Strafantrag beim Generalbundesanwalt beim  Bundesgerichtshof in
Karlsruhe wegen des "Verdachtes auf Verfassungs-Hochverrat"  gegen den
Bund.

Erstatten Sie bitte keine Anzeige wegen  Rechtsbeugung, denn dies wird in
der BRD so gut wie nie verfolgt. Anders ist es  beim
Verfassungshochverrat. Wenn hier die Ermittlungen gegen einen dieser
Volksschädlinge aufgenommen wird, folgt die Rechtsbeugung automatisch.

Stellen Sie mit der Strafanzeige auch immer einen  Strafantrag, denn hier
muss dann nicht erst noch eruiert werden, ob die Tat nur  dann verfolgt
wird, wenn auch ein Strafantrag gestellt wurde.

Also stets BEIDES  erstatten!
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Beim Verdacht auf Verfassungshochverrat - bitte  immer die Formulierung
"Verdacht auf ....." benutzen - also niemals schreiben:  "........ hat
Rechtsbeugung begangen" sondern "nach diesseitiger Rechtsauffassung hat >
Sowieso < Rechtsbeugung begangen", oder auch  Verfassungshochverrat
usw. - beziehen Sie sich z. B. auch auf § 81 (2) StGB.

Bei Verdacht auf Verfassungshochverrat gegen das  Land beziehen Sie sich
auf § 82 (2) StGB und richten die Strafanzeige mit dem Strafantrag    an
den zuständigen Polizeipräsidenten, die Polizeiinspektion oder wie immer
die  obere Polizeibehörde auch heißen mag.

Meistens sendet Ihnen der Generalbundesanwalt eine  Eingangsbestätigung
mit einem Aktenzeichen zu und teilte Ihnen mit, er habe Ihre  Unterlagen
an die zuständige Staatsanwaltschaft des zuständigen Landgerichtes
zugestellt.

Bei der Staatsanwaltschaft müssen Sie dann damit  rechnen, dass diese in
Ihrer Mitteilung an Sie - als Tatvorwurf dann "Rechtsbeugung" ausweist!

In diesem Fall schreiben Sie bitte umgehend die  Staatsanwaltschaft an und
fordern Sie auf, den Tatvorwurf auf Ihr Vorbringen zu  korrigieren, denn
diese "faule" Sache dient dazu, dem Angezeigten aus der Klemme  zu helfen,
denn beim Tatvorwurf Verfassungshochverrat kommt man nicht so leicht
wieder raus, UND: das kommt in die Personalakte !!!! Selbst dann, wenn
keine  Anklage erfolgt.

 In jedem Fall dann auch beim Generalbundesanwalt  Widerspruch einlegen,
denn meist kommt eine "Textkonserve", die von einer  Oberamtsrätin
"SCHALK" unterschrieben ist.

Auch diese Dame ist nicht unangreifbar!

2. Die Strafanzeige senden Sie parallel an den zuständigen Justizminister
des Bundeslandes, in welchem Sie wohnen, setzen Sie  ihn darüber in
Kenntnis und erstatten dort zusätzlich Dienstaufsichtsbeschwerde  (z. B.
weil keine persönliche Unterschrift vorhanden ist und gegen die
Landesverfassung verstoßen wurde , etc. pp.)

Der Landesjustizminister schickt das dann an den  zuständigen Amtsgerichts
Präsidenten und die Oberstaatsanwaltschaft.

3. Gleichzeitig informieren Sie den zuständigen  Landtag und senden die
Inhalte der Vergehen mit Kopie der Strafanzeige, des  Strafantrages, der
Dienstaufsichtsbeschwerde usw.,  zu Händen des Landtagspräsidenten mit dem
ANTRAG AN DEN LANDTAG, gegen den angezeigten Richter  u. a. den
Beschluss im Landtag zu fassen, beim Bundesverfassungsgericht die
Richteranklage einzureichen und den Richter aus dem Amt zu entfernen.

Sollte Ihnen dann der Petitionsausschuss des  Landtages antworten, haken
Sie bitte sofort dort nach und teilten mit, dass Sie  keine Petition
eingereicht haben, sondern einen Antrag an den LANDTAG richten.  Der
Petitionsausschuss möge sich dann bitte dazu äußern, warum er meint, hier
zuständig zu sein und woraus sich seine Zuständigkeit ergibt.

Soweit hier auch nur eine Person oder Institution,  auch nur ansatzweise
versucht, die Strafverfolgung nicht pflichtgemäß  wahrzunehmen, können Sie
Strafanzeige beim Internationalen Gerichtshof in Den  Haag erstatten,
wegen des Vergehens gegen das Völkerrecht.

Dieser Anzeige wird  jedoch nur dann angenommen, wenn Sie als natürliche
(latente) Person und als Person der JOH/WAG/VG Germaniten (als Staatsvolk)
auch  in der  Selbstverwaltung stehen und wegen Ausfalls staatlicher
Stellen selbst  hoheitliche Handlungen vor-, bzw. wahrnehmen müssen.

Die Verstöße gegen den Bund bezeichnen Sie in den Anzeigen nach den
Artikeln des Grundgesetzes (zum Beispiel Art. 25 GG usw.), den
Menschenrechten (Artikel angeben), usw.

Zur Erklärung:
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Als Person der JOH/WAG/VG Germaniten (als Staatsvolk) (vgl. GG Art. 140)
sind Sie als ernannter Interim-Staatsbeamter im Auftrag des Staates
Deutschland/DR mit der Staatsangehörigkeit RuStAG von 1913 u. a. auch als
Interim-Botschafter tätig. (vgl. §§ 18-20 GVG) (vgl. WÜD, WüK)

Somit besteht Exterritorialität nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens
über konsularische Beziehungen vom 24.04.1963 (Bundesgesetzblatt 1969 II
S. 1585 ff)

Personen der JOH/WAG/VG Germaniten (als Staatsvolk) sind
Nicht-BRD(-OMF)-Angehöriger/Personal und im Auftrag des DR-Interim-Amt der
Justiz und Menschenrechte und im Auftrag des Staates Deutschland/Deutsches
Reich tätig. (vgl. §§ 18-20 GVG)

Darüber hinaus befinden sich alle Personen der JOH/WAG/VG Germaniten (als
Staatsvolk) auch automatisch in der Selbstverwaltung. (vgl. u. a.
A/RES/56/83)

Somit ist für die BRD-Erfüllungsgehilfen zu beachten, dass sie als
Vertreter der BRD-Finanzagentur GmbH (vgl. HR-Frankfurt –AZ72HRB51411) an
konsularische Regeln gebunden sind, die u. a. aus WüD, WüK sehr deutlich
hervorgehen.

Fazit:
::::::

Werden auch Sie jetzt Person der JOH/WAG/VG Germaniten (als Staatsvolk),
damit auch Sie sich in Zukunft als ernannter Interim-Staatsbeamter und
Interim-Botschafter gegen die offenkundige BRD-Willkür in einer starken
Gemeinschaft zur Wehr setzen können.


Liebe Grüße…

Vorstand der JOH/WAG/VG Germaniten als Staatsvolk


WICHTIG:
::::::::

GG Art. 20 (4) - (Widerstandsrecht) - i. V. mit StGB §§ 32, 33, 34, 35 -
(Notwehr)

ISENSEE, J., Das legalisierte Widerstandsrecht, Seite 41
"Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz..."

"Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen
aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht.
Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen
ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige
Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist."


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DIE DEUTSCHLANDHASSER TEIL 1
http://www.youtube.com/watch?v=CCjtgd_f3G4&feature=related

DIE DEUTSCHLANDHASSER TEIL 2
http://www.youtube.com/watch?v=NGvRB55bwZw&feature=related

Die Deutschlandhasser Teil 3
http://www.youtube.com/watch?v=KbWW09y2Hbo&feature=related

Die Deutschlandhasser Teil 4
http://www.youtube.com/watch?v=cYjt0k5AzWY&feature=related

Hochverräter und Volksverhetzer!
http://www.youtube.com/watch?v=P3HeNQF1EQs&feature=related

Des Wahnsinns fetteste Beute!
http://nuoviso.tv/aktuelles/516-des-wahnsinns-fetteste-beute

Steuergesetze sind verfassungswidrig
http://www.youtube.com/watch?v=wrqIrMFQFFk&feature=related


Der Rundfunksklavenvertrag kommt 2013
http://www.youtube.com/watch?feature=playe...d&v=4LrId6Bo47I

Die Staats-Simulation„BRD“   -   Deutschlands fehlender Friedensvertrag!
http://www.magazin2000plus.de/index.php?option=com_content&view=article&id=1553

Kurioser Prozess – „Woher weiß ich, ob Sie Richterin sind?“
http://www.ndz.de/portal/lokales/springe_Kurioser-Prozess-%26ndash%3B-Woher-weiss-ich%2C-ob-Sie-Richt-_arid,394748.html

Vier herrschende Dogmata!
http://www.youtube.com/watch?v=pPMcP4EVsLw&amp;feature=youtu.beMfG

VERFASSUNGSSCHUTZ NIMMT REICHSBÜRGER INS VISIER!
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/08/deutsche-des-reichs-die-volksaufklarung-zeigt-wirkung/

Gipfel der Verlogenheit!
http://www.kopp-online.com/hintergruende/deutschland/udo-ulfkotte/gipfel-der-verlogenheit-die-linke-finanziert-sich-mit-dem-verkauf-islamkritischer-und-rechter-bu.html

Statement zur Diskriminierung zweier Studentinnen an der FH Düsseldorf
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=LDO_rEkt9GM

Aktion gegen Schnüffelchips in Kleidung!
https://www.foebud.org/rfid/fotoalbum/aktion-gegen-schnueffelchips-in-kleidung-vo-rdem-gerry-weber-store-in-bielefeld

Zeitungszeugen - Geschichte lesen!
http://zeitungszeugen.de/


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Unbedingt anschauen: Reinhard May: "Sei wachsam!"
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http://youtube.com/watch?v=BU9w9ZtiO8I&feature=related
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"Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten,
der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten"
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Ich distanziere mich hiermit von, in Zitaten gemachten Aussagen die
strafrechtlich relevant sein könnten und gebe hiermit bekannt, daß ich
mir diese Aussagen nicht zu eigen mache. Die Zitate dienen
ausschließlich zur Dokumentation von Meinungen anderer öffentlicher
Personen.

Meine Meinung:
--------------
Eine Demokratie braucht Gedanken- und Meinungsfreiheit!

In diesem Zusammenhang mein Verweis auf:
§ 193 StGB, Art. 5 GG sowie Art. 11 MRK.
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--
Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:

Virtuelles Hausverbot

Die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem
23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG)
hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche
elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der
*BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig
entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß GG garantierte
Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein
ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (>
Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.

Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und
gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der
Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung
meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder
sonstiger Geheimdienste!

Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der
Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den
ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle
meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text,
Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen
Kommunikationswege.

Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!

Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und
Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten
Personen < (Persona non grata)!

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_____________________________________________
Diese E-Mail Adresse steht auch unter dem Schutz der nachstehenden Chartas:

- Resolution der UN – Generalversammlung A/RES/45/120

- Charta von Paris für ein neues Europa

- Europ. Charta über die Rechtsstellung der Richterinnen und Richter

- UNO – Resolution der Generalversammlung A/RES/53/144

- EU – Annex doc 10111/06

- UNO – Resolution 217 A (III)

- Londoner Charta für Menschenrechte

- Haager Landkriegsordnung (HLKO)
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Mein Tip:
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