Sonntag, 5. Juni 2011

Welker / Hargesheim: Abgabe von Ausweisen

Familie Welker in Selbstverwaltung
Kronenbergstraße 12
55595 Hargesheim

Verbandsgemeinde Rüdesheim Nahe
1.Beigeordneter
Michael Schall. Fax.0671 37159
Nahestr. 63
55593 Rüdesheim



Fax eMail

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum
Michael Schall. We , F Welker 31. Mai. 2011
Abgabe von Ausweisen durch die natürlichen Personen der Familie Welker
Sehr geehrter Herr Schall.,
da ihre Angestellte Yvonne Part. heute den 31.05.2011 11:15 Uhr die Rücknahme der Ausweise (der unnatürlichen Personen) nach zuvor „erfragter Rücknahme der Ausweise“ dies zusagte, übergaben wir diese Frau Part.. Dies war somit ein mündlicher Vertrag nach §§ 164, 611 BGB .
§ 164
Wirkung der Erklärung des Vertreters
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
§ 611
Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

§ 185 BBG gültig bis 11.02.2009

Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.

Nach längerem Warten ging dann das hin- und her-Spiel mit dem Abteilungsleiter von Frau Parten., Herrn Weinshei. los. Wir erklärten ihm, das bereits am 29.05.2011 die Persönliche Selbstverwaltung der Familie Welker, der VerbG. aufgezeigt (per Fax mit Sendebericht) haben.
Wir diese Ausweise nicht mehr zurücknehmen, da das GG am 18.07.1990 um 0:00 Uhr erloschen ist, und der Artikel 23 des GG (GG widrig Artikel 79 GG) gestrichen wurde. Ohne Staatsgebiet kein Staatsvolk, keine Staatsgesetze, kein anwendbaren Rechte und dies ist der Grund weshalb wir seit dem 30.05.2011 0:00 Uhr nicht mehr der BRD GmbH angehören.
Jeder ist nach Artikel 20/4 GG zum Widerstand aufgefordert, um das Staatsrecht wieder zu erlangen, was auch ihre Pflicht nach BBG §63 ist.
Daher vordere ich Sie auf, aktiv sich über die seit über 20 Jahren herrschende Jahrhundertlüge (eigentlich seit dem nicht ratifizierten Versailler Vertrag von der USA von 1919) zu beseitigen und Deutschland zu einem wirklichen Rechtsstaat, mit einer von dem ganzen Deutschen Volk ratifizierten Verfassung und einem Friedensvertrag mit den Alliierten zu erlangen.
Schauen Sie sich den 2-4 Vertrag Artikel 1-4 an, welcher seit dem 03.10.1990 uns suggeriert, das wir einen Friedensvertrag hätten. Das alles wird noch durch die 2 Bereinigungsgesetze von 2006 und 2007, in der über 200 Gesetze ohne den Bundestag und Rat ersatzlos gestrichen wurden deutlicher.
Wir leben in einer Matrix, welche so nicht mehr haltbar ist.
Da Herr Weinshei. die Ausweise ihnen übergeben hat und wir Sie nochmals auf die aktuelle
Gesetzeslage hingewiesen haben und wir die Ausweise nicht mehr zurücknehmen, siehe mündlichem Vertrag.
Zur Sicherheit habe ich die Daten der Ausweise nochmals beigefügt, da Sie uns den Empfang leider nicht schriftlich bestätigt haben.

Ausweise der Unnatürlichen Personen:
Personalausweis von WELKER F Nr.
Reisepass „ „ Nr.
Reisepass „ „ Nr.
Personalausweis von WELKER A Nr.
Reisepass „ „ Nr.
Reisepass „ „ Nr.
Kinderausweis von WELKER L Nr.
Kinderausweis von WELKER J Nr.
Mit freundlichen Grüßen

F Welker Das Deutsche Reich besteht noch immer in den Grenzen vom 31.12.1937

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