25 Leute zählen in Brandenburg zur Szene
Der Verfassungsschutz beobachtet die
rechtsextremistischen „Reichsbürger“, die Behörden mit
Propagandamaterial zuschütten.
Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes des Landes Brandenburg sei die Reichsbürgerbewegung eine bundesweit aktive rechtsextremistische Gruppierung. „Die betreffenden Personen vertreten keine einheitliche Linie, da unterschiedliche selbst ernannte ,Reichsregierungen‘ in Konkurrenz zueinander stehen“, so die Verfassungsschutzeinschätzung.
In Brandenburg handele es sich um einen überschaubaren Personenkreis von circa 25 Personen, der unter anderem die völkerrechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugne und daraus zum Teil für sich ableite, nicht dem geltenden Recht unterworfen zu sein. Neben eingefleischten Rechtsextremisten würden sich in diesem Personenkreis auch geistige Wirrköpfe, die rechtsextremistische Versatzstücke mit abwegigen Verschwörungstheorien mischen, wiederfinden. Die Aktivitäten der sogenannten „Reichsbürger“ würden regelmäßig dann bekannt, wenn sie im persönlichen Kontakt mit Behörden oder Mitbürgern ihre kruden Ideen verbreiten oder aber diese mit Propagandamaterial regelrecht „zuschütten“.
In jüngster Zeit seien besonders Anwaltskanzleien und Schulen Adressaten solcher Propagandazusendungen gewesen. Das Propagandamaterial werde zu einem erheblichen Anteil aus den USA versandt. Ferner würden interne Veranstaltungen der „Reichsbürger“ durchgeführt. Darin erschöpften sich aber die wesentlichen Aktivitäten dieser Gruppierung in Brandenburg. Gleichzeitig glaubt man beim Verfassungsschutz, dass die Ausprägung der Reichsbürgerbewegung derart verschroben wirke, dass sie als Gruppierung in der rechtsextremistischen Szene Brandenburgs kaum anschlussfähig sei. Außerdem bestünden Überschneidungen mit anderen Vielschreibern, Holocaustleugnern sowie selbst ernannten Reichsregierungen. Der Anhängerkreis sei vergleichsweise konstant, scheine in den vergangenen Jahren lediglich leicht gewachsen zu sein.
Immer dann, wenn konkrete Hinweise auf eine Propagandaaktion vorlagen, seien von der Verfassungsschutzbehörde in Kooperation mit der Koordinierungsstelle der Landesregierung „Tolerantes Brandenburg“ und dem Bildungsministerium Handlungsempfehlungen gegeben worden, teilte Geert Piorkowski dem Uckermark Kurier mit. Bei entsprechend gekennzeichnetem Posteingang vor Ort, sollte diese Post möglichst unbeantwortet bleiben, rät das Brandenburger Innenministerium.
Beim Verdacht auf rechtlich relevante Inhalte sei in jedem Fall anzuraten, vertrauensvoll Polizei oder Justiz einzuschalten. Handele es sich um Schriftverkehr im Rahmen eines Verwaltungsvorgangs, zum Beispiel Antwort auf Bußgeldbescheid oder ähnliches, sollte unabhängig vom Absenderhintergrund natürlich die betreffende Position oder kommunale Forderung mit gegebenenfalls erforderlichem weiteren Schriftverkehr durchgesetzt werden.
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