also gilt Reichrecht, denn die BRD hat ja keine Verfassung, oder sehe ich das verkehrt..!?
*******************************************
Auszug:
§ 12a Vereidigung
(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:
„Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
(3)
Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, an
Stelle des Eides eine andere Beteuerungsformel zu gebrauchen, so kann,
wer Mitglied einer solchen Religionsgemeinschaft ist, diese
Beteuerungsformel sprechen.
(4) Wer aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten will, muss folgendes Gelöbnis leisten:
„Ich gelobe, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen."
(5)
Leistet eine Bewerberin den Eid nach Absatz 1 oder das Gelöbnis nach
Absatz 4, so treten an die Stelle der Wörter „eines Rechtsanwalts" die
Wörter „einer Rechtsanwältin".
(6) Über die
Vereidigung ist ein Protokoll aufzunehmen, das auch den Wortlaut des
Eides oder des Gelöbnisses zu enthalten hat. Das Protokoll ist von dem
Rechtsanwalt und einem Mitglied des Vorstands der Rechtsanwaltskammer zu
unterschreiben. Es ist zu den Personalakten des Rechtsanwalts zu
nehmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen