Die Proklamation und Personenstandserklärung sind keine Pflicht mehr für die Selbstverwaltung. Da in den vergangenen 22 Monaten bei keiner Proklamation widersprochen wurde durch die Alliierten, China, Bundeskanzlerin und Bundespräsident braucht es zukünftig keiner umfangreichen Selbstverwaltungserklärung mehr. Vielmehr reicht ab sofort die Beitrittserklärung als natürliche Person nach staatlichem BGB zur Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe).
Da mittlerweile die hoheitlichen Befugnisse der Arge StaSeVe juristisch faktisch festgestellt sind und dies auch unwidersprochen ist, ist das vereinfachte Verfahren nunmehr möglich geworden.
Hallo, wo kann ich die Beitrittserklärung als natürliche Person nach staatlichem BGB zur Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe)beantragen bzw beziehen? Ich denke das wird eine Vielzahl deutscher Reichsbürger interessieren.
ich bedanke mich für die prompte Antwort. Gibt es evtl ein paar hilfreiche Link´s in Sachen Weiterzahlung der staatlichen Rente trotz Austritt aus der BRD? Gibt es nach dem Austritt speziell geschulte Anwälte,welche mich anwaltlich vertreten können... BRD gesetzwidrige OWIG Verfahren...etc. Oder obliegt es jedem Einzelnen selbst sich der Gerichtbarkeit nach Seerecht zu unterwerfen. Sorry für die vielen Fragen,aber es ist sehr interessant was die BRD Finanz-GMBH mit uns so anstellt.
hierzu könnte / sollte Peter Frühwald am besten selbst was sagen, morgen wie gesagt soll ein Treffen stattfinden von renomierten Rechtsanwälten, dies bei einem bekannten Verlag - mehr darf ich nicht verklickern -, demnächst soll auch eine Internetseite von einem Juristenverband freigegeben werden, ich selbst kenne sie schon, wurde aber - noch - um Zurückhaltung gebeten
neulich rief mich Peter Frühwald an, nachdem ich auf seiner Seite den Vorschlag machte, doch gemeinsame Ausweise ( SV-DR ) rauszugeben, Er teilte mir mit, dass Sie selbst noch keine Ausweise hätten....
Hallo Stefan, muß ich nicht erst eine "natürliche Person" sein bzw. die RD Staatsbürgerschaft angemeldet haben, sprich in Selbstverwaltung gegangen sein, um Personenausweis, Führerschein und den Reichs-Reisepass beantragen zu können? Herzliche Grüße von Narinjas
bei der BimbesBRD muß man sich schon abmelden, evtl. übernimmt dies aber auch automatisch Peter Frühwald..., am besten Ihn selbst fragen. Am Wochenende wollten sich ein paar Rechtsanwälte treffen, ich hoffe, dass man dann einen gemeinsamen und für jeden verständlichen und gangbaren Weg findet...
Vielleicht hat ja auch der Herr Frühwald endlich erkannt, daß die besagte "Resolution 56/83" einfach nicht das ist für das er sie stets ausgegeben hat: nachzulesen ist dieses Resolution hier:http://bit.ly/wdln3q Wichtig sind da besonders die Punkte 3. und 4.!!!! Ich war auch mal so doof und hab diesen Selbstverwaltungsquatsch nach 56/83 nachgeplappert ohne diese je gelesen zu haben. Das habe ich nun vor geraumer Zeit nachgeholt und dann meine SV aufgelöst. Ich empfehle jedem, erst mal zu lesen und dann zu handeln. Außerdem ist man nach BGB eine natürliche Person und so weit ich weiß, wurde das BGB nicht abgeschafft :0) Gruß und schönes Wochenende! Steffen
Hinweis über "Mongos Weisheiten"
AntwortenLöschenText zum Video:
Die Proklamation und Personenstandserklärung sind keine Pflicht mehr für die Selbstverwaltung. Da in den vergangenen 22 Monaten bei keiner Proklamation widersprochen wurde durch die Alliierten, China, Bundeskanzlerin und Bundespräsident braucht es zukünftig keiner umfangreichen Selbstverwaltungserklärung mehr. Vielmehr reicht ab sofort die Beitrittserklärung als natürliche Person nach staatlichem BGB zur Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe).
Da mittlerweile die hoheitlichen Befugnisse der Arge StaSeVe juristisch faktisch festgestellt sind und dies auch unwidersprochen ist, ist das vereinfachte Verfahren nunmehr möglich geworden.
Hallo,
Löschenwo kann ich die Beitrittserklärung als natürliche Person nach staatlichem BGB zur Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen (StaSeVe)beantragen bzw beziehen?
Ich denke das wird eine Vielzahl deutscher Reichsbürger interessieren.
hier ist die HP von Herrn Frühwald / der Staseve:
Löschenhttp://staseve.wordpress.com/
dies auch z. K.:
Löschenhttp://hintergruende2012.blogspot.de/2012/03/momentaner-personenausweis-vom-sv-dr.html
ich versuche das / die zwei mal unter einen Hut zu bringen...
ich bedanke mich für die prompte Antwort.
LöschenGibt es evtl ein paar hilfreiche Link´s in Sachen Weiterzahlung der staatlichen Rente trotz Austritt aus der BRD?
Gibt es nach dem Austritt speziell geschulte Anwälte,welche mich anwaltlich vertreten können...
BRD gesetzwidrige OWIG Verfahren...etc.
Oder obliegt es jedem Einzelnen selbst sich der Gerichtbarkeit nach Seerecht zu unterwerfen.
Sorry für die vielen Fragen,aber es ist sehr interessant was die BRD Finanz-GMBH mit uns so anstellt.
hierzu könnte / sollte Peter Frühwald am besten selbst was sagen, morgen wie gesagt soll ein Treffen stattfinden von renomierten Rechtsanwälten, dies bei einem bekannten Verlag - mehr darf ich nicht verklickern -, demnächst soll auch eine Internetseite von einem Juristenverband freigegeben werden, ich selbst kenne sie schon, wurde aber - noch - um Zurückhaltung gebeten
Löschenneulich rief mich Peter Frühwald an, nachdem ich auf seiner Seite den Vorschlag machte, doch gemeinsame Ausweise ( SV-DR ) rauszugeben, Er teilte mir mit, dass Sie selbst noch keine Ausweise hätten....
AntwortenLöschenHallo Stefan, muß ich nicht erst eine "natürliche Person" sein bzw. die RD Staatsbürgerschaft angemeldet haben, sprich in Selbstverwaltung gegangen sein, um Personenausweis, Führerschein und den Reichs-Reisepass beantragen zu können?
LöschenHerzliche Grüße von
Narinjas
bei der BimbesBRD muß man sich schon abmelden, evtl. übernimmt dies aber auch automatisch Peter Frühwald..., am besten Ihn selbst fragen. Am Wochenende wollten sich ein paar Rechtsanwälte treffen, ich hoffe, dass man dann einen gemeinsamen und für jeden verständlichen und gangbaren Weg findet...
Löschenmomentaner Personenausweis vom SV-DR:
AntwortenLöschenhttp://hintergruende2012.blogspot.de/2012/03/momentaner-personenausweis-vom-sv-dr.html
Vielleicht hat ja auch der Herr Frühwald endlich erkannt, daß die besagte "Resolution 56/83" einfach nicht das ist für das er sie stets ausgegeben hat: nachzulesen ist dieses Resolution hier:http://bit.ly/wdln3q
AntwortenLöschenWichtig sind da besonders die Punkte 3. und 4.!!!!
Ich war auch mal so doof und hab diesen Selbstverwaltungsquatsch nach 56/83 nachgeplappert ohne diese je gelesen zu haben. Das habe ich nun vor geraumer Zeit nachgeholt und dann meine SV aufgelöst. Ich empfehle jedem, erst mal zu lesen und dann zu handeln. Außerdem ist man nach BGB eine natürliche Person und so weit ich weiß, wurde das BGB nicht abgeschafft :0)
Gruß und schönes Wochenende!
Steffen