Freitag, 16. März 2012

Dr. Thebrath: Scheinanwaltschaften...., Nichtregierungsorganisation „BRD“

   nachfolgendes erhalten von Dr. Thebrath

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Offener Brief – bitte veröffentlichen, verteilen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Oberanwalt Dr. Kreuzpoitner,
sehr geehrte Schein- und Ausnahme-Staatsanwaltschaft,
eine Gründungsurkunde vom Staat Bayern liegt bis heute nicht vor, wohl aber die US-Proklamationen 2 und 4 aus 1945/47. Hier werden alliierte DEUTSCHE Verwaltungsgebiete in Staaten umbenannt. Den „108 neuen deutschen Thesen“ (s. Anlage bzw. Weltnetz) ist bislang auch von Ihnen trotz des Hinweises auf einschlägige Rechtsgrundsätze wie dem analog zu §138 ZPO nicht widersprochen worden. Die Ihnen durch mehrere unserer Schreiben bereits bekannt gewordenen 108 neuen deutschen Thesen“ sind Ihnen hinlänglich bekannt. Außerdem wurden Sie aufgefordert hierzu dezidiert Stellung zu nehmen. Wer nicht wiederspricht, stimmt zu (analog zu §138 ZPO). Bis zum heutigen Tage ist weder von Ihnen noch von jemand anderes aus der Nichtregierungsorganisation „BRD“ widersprochen worden.

Ihrem Schriftsatz fehlt die Unterschrift. Damit ist es nichtig lt. §§125/126 BGB.



Für Ihre Erkenntnis, in der hier dargestellten Urkundenfälschung des „Amtsgerichts Neu-Ulm“ und der Deutschen Post AG, § 152 StPO anzuwenden, haben Sie 2½ Wochen benötigt. Dieser Paragraph, ja das gesamte Gesetz ist jedoch nichtig (s. „1.Bereinigungsgesetz“ v. 19.04.2006 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers der Justiz (Brigitte Zypries)).. Ihr Handeln beruht auf nichtigen Gesetzen. Sie sind noch nicht einmal nach rechtsstaatlichen völkerrechtlich anerkannten Prinzipien legitimiert als „Staatsanwaltschaft“ aufzutreten.

Das Amtsgericht Neu-Ulm als Mitglied einer sogenannten vorgeblichen ordentlichen Rechtspflege hat sich auch uns gegenüber an der Aufklärung bis heute ebenfalls hartnäckig geweigert. Dies ist nichts Untypisches für einen Unrechtsstaat.

Sie müssen den Rechtssaat tagtäglich bewiesen. Nicht wir unbescholtene Bürger!

In dem Zusammenhang machen wir Sie auf ein Urteil des EUGH v.08.06.2006 aufmerksam, in dem festgestellt wurde, daß die „BRD“ kein Staat sei. Auf Grund dieser Tatsachen sahen sich die Alliierten gezwungen das 1. Und 2.Bereinigungsgesetz (s. 108 Thesen) ins Leben zu rufen. Auf Grund dieser Tatsache stellt sich die Frage, was die sogenannten Behörden der Nichtregierungsorganisation „BRD“ darstellen. ES handelt sich nur um Verwaltungsorganisationen der alliierten Siegermächte.  Vgl. Magazin 2000plus Nr. 308:


Bitte teilen Sie uns daher unverzüglich mit, welche amtliche rechtsstaatliche Behörde für öffentliche Strafverfolgungen zuständig ist.

Eine „Staatsanwaltschaft“, die sich auf nichtigen Gesetzen beruft, ist für uns nur eine private, also keine staatliche Organisation und täuscht eine gültige Strafprozessordnung der breiten Öffentlichkeit, den eigenen „Beamten“ bzw. besser Justizangehörigen vor und macht sich selber strafbar (Landes- und Hochverrat). Wir fordern Sie auf, sich daher selber unverzüglich anzuzeigen. Auch hätten Nachforschungen durch eine ordentlich handelnde Staatsanwaltschaft beim Gericht Neu-Ulm ergeben müssen, daß Urkundenfälschung vorliegt. Das Schein- und Ausnahmegericht „Amtsgericht Neu-Ulm“) arbeitet auf der gleichen nicht vorhandenen Plattform des Rechtsvakuums wie Sie. Von daher ist auch nicht zu erwarten, daß man illegales Handeln weder dort noch bei Ihnen aufdecken möchte, zumal die Urkundenfälschung in Neu-Ulm ihren Ausgangspunkt hat. Man will sich wohl offensichtlich selber nicht den Ast absägen auf dem man sitzt. Es sei denn man ist in seinem Bestreben zur Selbsterkenntnis gekommen, sich maßgeblich an Täuschungen und anderen Delikten systematisch  beteiligt zu haben.

Auch Ihre Kollaborateure bei der Deutschen Post AG (Kundenservice BRIEF) haben zwischenzeitlich die Urkundenfälschung bestätigt und bekräftigt.

Sie, die Sie mit „Staatsanwaltschaft Bayern“ abstempeln, die es nirgends gibt, scheinen und wollen offensichtlich zum widerholten Male Urkundenfälschung aus Ihrem Kreise der Justizangehörigen nicht nur nicht verfolgen, sondern unter den Teppich kehren.

Der Strafgerichtshof in Den Haag oder ein anderes ordentliches Gericht wird sich mit den ILLEGALEN UND HOCHKRIMINELLEN Machenschaften befassen.


Wortlaut von
StPO § 152
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen
aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte vorliegen.

Außerdem bitten wir Sie von unseren E-Mail-Adressen Abstand zu nehmen. Siehe unten virtuelles Hausverbot, welches Sie bereits mehrmals mißachtet haben. Außerdem sind wir daran interessiert, daß Sie uns Ihre Schriftstücke von den verantwortlichen Personen unterschrieben uns postalisch ordnungsgemäß zusenden.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernward Thebrath – Systemerneuerer & Verfasser der „108 neuen deutschen Thesen“ –allesamt unwidersprochen!  http://siriusnetwork.files.wordpress.com/2011/11/108-thesen-an-die-welt1.pdf
Buchenweg 6
D-89350 Dürrlauingen
Tel.: 0172/8217699

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:Virtuelles HausverbotDie Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen < (Persona non grata)!



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Poststelle, StA Memmingen [mailto:Poststelle@sta-mm.bayern.de]
Gesendet: Montag, 12. März 2012 15:47
An: dr.thebrath@gmx.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 23.02.2012

Aktenzeichen: 110 AR 117/12



Sehr geehrter Herr Dr. Thebrath,

die Anlagen zur E-Mail vom 23.02.2012 wurden aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet. Für eine Urkundenfälschung liegen keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor (§ 152 StPO).


Mit freundlichen Grüßen

***********************************
Der Leitende Oberstaatsanwalt
-Poststelle-
Hallhof 1+4, 87700 Memmingen
Tel: 08331/105-333  Fax: -351
***********************************






Von: Dr. Bernward Thebrath [mailto:dr.thebrath@gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 23. Februar 2012 17:59
An: 'poststelle@ag-nu.bayern.de'
Cc: 'poststelle@sta-mm.bayern.de'
Betreff: Rückschein v. 16.02.2012
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie uns unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 29.02.2012, den Vor- und Familiennamen des Unterzeichners am 16.02.2012 bekannt sowie die Vor- und Familiennamen, die sich an der Urkundenfälschung kräftig beteiligt haben.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Bernward Thebrath – Systemerneuerer & Verfasser der „108 neuen deutschen Thesen“ –allesamt unwidersprochen!  http://siriusnetwork.files.wordpress.com/2011/11/108-thesen-an-die-welt1.pdf
Buchenweg 6
D-89350 Dürrlauingen
Tel.: 0172/8217699

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz:Virtuelles HausverbotDie Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, seit dem 23.05.1949 als Bundesrepublik Deutschland bezeichnet (Art. 133 GG) hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2008 Verdachtsunabhängig sämtliche elektronische Daten aller Bürger (gemäß Art. 25 GG > Bewohner <) der *BRD* zu speichern. Die Verwaltung der BRD hat hier grob rechtswidrig entschieden, denn durch diesen Beschluß wird die gemäß GG garantierte Unschuldsvermutung aller Bewohner aufgehoben. Auch hat sie ein ausstehendes Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" (> Grundgesetzgerichts <) zu dieser sehr sensiblen Frage nicht abgewartet.
Daher widerspreche ich gemäß Bundes- und Landesdatenschutzgesetz und gemäß der Charta der Vereinten Nationen, allgemeine Erklärung der Menschenrechte (im besonderen die Artikel 12 / 19) einer Speicherung meiner elektronischen Daten durch Sicherheitsbedienstete der BRD oder sonstiger Geheimdienste!
Darüber hinaus erteile ich ab sofort den Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden und der Geheimdienste der BRD, sowie den ausländischen Geheimdiensten ein > virtuelles Hausverbot < für alle meine elektronischen Verbindungen und Kommunikationen in Wort, Text, Bild und Ton und meine elektronischen und telefonischen Kommunikationswege. Dieses Hausverbot gilt ohne zeitliche Beschränkung für alle Zeit!
Des weiteren erkläre ich alle Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden und Geheimdienste, die meine Post durchschnüffeln, zu > unerwünschten Personen < (Persona non grata)!

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